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Autor StOPfr
 - 05. Juli 2007, 20:35:06
Gut, dann ist das klar. Dann melde Dich für den 1. Oktober und gib Deinen Wunsch an. Viel Glück! 
Autor Sebastian !
 - 05. Juli 2007, 20:17:18
Hallo,

ZitatHast Du das mit freiwillig gemeint?

Ja hab ich. Im KWEA wird einem ja gesagt wann man mit der Einberufung frühestens rechnen kann. Das war bei mir der 1.10. und da ich den GWD dann auch gern antreten möchte wollte ich mich dazu freiwillig melden. Zudem wollte ich noch meinen Verwendungswunsch angeben, auch wenn ich weiss, dass er keinen großen Einfluss auf meine Versetzung haben muss.

Sebastian !
Autor StOPfr
 - 05. Juli 2007, 13:39:28
Zitat von: Sebastian ! am 05. Juli 2007, 12:16:27
Nein es geht mir nur um die 9 Monate GWD.
Dann war deine Aussage, Dich nun freiwillig melden zu wollen, aber sehr missverständlich!
Als GWDL hast Du kaum Einfluss auf Deine Verwendung. Du kannst aber im KWEA Deinen Wunsch äußern, zumal die Musterung wohl schon etwas zurückliegt und Du es Dir anders überlegt haben könntest. Bei der Gelegenheit kannst Du auch auf Deinen Wunschtermin 1. Oktober hinweisen und um Einberufung bitten. << Hast Du das mit freiwillig gemeint?
Autor Sebastian !
 - 05. Juli 2007, 12:16:27
Hallo,
vielen Dank erstmal für die Antworten.

ZitatMit dem 1. Oktober könnte es knapp werden, wenn Du gleich als SaZ und gar nicht erst als GWDL anfangen möchtest.

Nein es geht mir nur um die 9 Monate GWD.

Viele Grüße
Sebastian
Autor StOPfr
 - 04. Juli 2007, 19:00:42
Zitat von: peppieno am 04. Juli 2007, 18:49:08
Zitat von: StOPfr am 04. Juli 2007, 18:16:42
Falls Du "nur" an FWDL gedacht hast, - auch das besprichst Du mit dem WDB.

...Dafür ist der Einplaner sowie der Psychologische Dienst des KWEA zuständig...
Mist, habe ich den Einplaner mit dem WDB verwechselt  ;). Danke für den Hinweis!
Autor peppie
 - 04. Juli 2007, 18:49:08
Zitat von: StOPfr am 04. Juli 2007, 18:16:42
Falls Du "nur" an FWDL gedacht hast, - auch das besprichst Du mit dem WDB.

Falsch. Dafür ist der Einplaner sowie der Psychologische Dienst des KWEA zuständig. Zuerst der Psychologe, der prüft ob du für FWDL geeignet bist, und dann der Einplaner bei dem man als FWDL wünsche äußern kann. Ob den wünschen entsprochen werden kann, wird man dann sehen. ABER: Die Bundeswehr setzt dich dort ein, wo sie dich brauch, soll heißen, es gibt keine Garantie das du auch deine Wunschverwendung bekommst.
Autor StOPfr
 - 04. Juli 2007, 18:16:42
Über Bewerbungen und die Möglichkeit, auch mit höherem Dienstgrad als SaZ eingestellt zu werden, gibt es viele Infos mit der Suchfunktion hier im Forum und zu den Voraussetzungen unter www.bundeswehr-karriere.de
Bewerben kannst Du Dich beim WDB, der Dir die erforderlichen Unterlagen zustellt. Konkrete Wünsche äußerst Du dann im ZNwG. Mit dem 1. Oktober könnte es knapp werden, wenn Du gleich als SaZ und gar nicht erst als GWDL anfangen möchtest.
Falls Du "nur" an FWDL gedacht hast, - auch das besprichst Du mit dem WDB.
Autor Sebastian !
 - 04. Juli 2007, 17:25:41
Hallo,
ich habe vor wenigen Wochen mein Abi gemacht. Meine Musterung liegt schon ein wenig zurück. Meinen Wehrdienst werde ich so höchstwahrscheinlich ab Oktober ableisten müssen. Nun meine Frage: Nach der Musterung und der EUF wurden einem doch schon bestimmte Truppengattungen vorgeschlagen, für die man sich aufgrund seiner Eignung empfahl. Ich würde mich nun gern freiwillig melden wollen, und meinen Wunsch abgeben zu den Panzergrenadieren zu kommen. An wen müsste ich mich da wenden?
Habt vielen Dank
Sebastian !