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Zusammenfassung

Autor Smove
 - 31. Juli 2007, 19:41:38
ist es net so , dass es möglich ist bis "zum ende des 23.Lebensjahr" zum GWD herangezogen zu werden?!

wenn ja, hat sich das doch erledigt,
da mein vertrag bis juni 2008 läuft,
da binsch noch 23 alt und kann dannach dann den GWD antreten
Autor snake99
 - 29. Juli 2007, 21:41:16
Wie gesagt, die Entscheidung liegt bei dir.
Ich habe es bis heute nicht bereut direkt nach der Ausbildung zur Bw zu gehen und würde es immer wieder machen.
Autor Smove
 - 29. Juli 2007, 13:16:05
der hintergrund ist, das ihc vor meiner ausbildung es schonal bei der BW versucht habe und sie mich vor 4 jahren als "T4" eingestuft haben...

nun haben se mcih wie gesagt als "t2" eingestuft.. naj ih versteh die welt net :D

wollte mich damals 8 jahre verpflichten lassen aber haben mich halt net gelassen.
egal
ich denk ich werde nocihma mit meinem arbeitgeber sprechen, ob ich bei der wirtschaftlichen lage noch eine chance uaf einen 2. "jahresvertrg" habe, wenn nicht... BW ganz klar!
Autor snake99
 - 28. Juli 2007, 17:56:09
Ob dir die Bw eine Option als SaZ geben wird, wird dir hier bestimmt keiner so pauschal beantworten können. Gleiches gilt für deinen Arbeitgeber.
Wenn du dich mit dem Gedanken SaZ wirdklich anfreunden kannst, dann würde ich deiner Stelle versuchen sofort als SaZ zum Bund zu kommen. In Anbetracht deiner abgeschlossenen Berufsausbildung würde sich das auch finanziell bemerkbar machen. Bedenke, dass du auch dort 6 Monate Probezeit hast, die natrülich für beide Seiten gilt ...
Dennoch meine ich rauszuhören, dass dein Hauptgrund zur Bw zu gehen aus dem finanziellen Aspekt besteht. Wenn dem wirklich so ist, würde ich mir nochmal ernsthafte Gedanken zum Thema Bundeswehr machen ...
Autor Smove
 - 28. Juli 2007, 17:25:49
Genau das isses,

- Kann mir die BW nach dem GWD noch eine Option als SAZ geben oder nicht.
andererseits
- Kann mir mein Arbeitgeber nach dem Jahr einen weiteren vertrag anbieten.


oder is es möglich, nach mienem jahr arbeiten bis juni 08, dannach den GWD abzuleisten, und dann vll SAZ werden....
Autor snake99
 - 28. Juli 2007, 13:33:49
Ich würde mal sagen, dass du im Moment zwischen 2 Stühle stehst, doch entscheiden musst DU dich. Ich würde mir an deiner Stelle folgende Fragen stellen:

  • Wie wichtig ist mir mein Arbeitgeber? Wie hoch steht die Chance dass der Jahresvertrag nochmal verlängert wird?
  • Was bietet mir mein Arbeitgeber für Chancen an mich weiterzuqualifizieren?
  • Wie wichtig ist mit die BW?
  • Kann die Bw mir ggf. dabei helfen meine zivil berufliche Qualifikationen auszubauen, wenn ich mich als Gegenleistung dazu verpflichte?
  • Bin ich bereit für einen sicheren Job bei der Bw, bundesweit einsetzbar zu sein?
  • Bin ich bereit an Auslandseinsätzen teilzunehmen, wie beispielsweise Afghanistan? (Und es ist so sicher wie das Armen in der Kirche, dass man als SaZ an solchen Einsätzen mehrmals teilnimmt!!!)

Ich hoffe, ich konnte dich bei deiner Entscheidungsfindung etwas unterstützen.
Autor Smove
 - 28. Juli 2007, 13:10:34
aber kann ich denn nicht das 1 jahr arbeiten gehen und dann den GWD machen ?!

der vertrag würde is Juni 2008 laufen , nur dann bin ich halt schon über 23 und meineswissens wird für man nur für den GWD herangezogen bis zum 23. Lebensjahr.
das is auch was mein Berater bei der BW mir gesagt hat.

" Nach der Ausbildung gibt es für sie noch 2 Termine, den 1.10.07 und den 1.1.08. Dannach sind zu über dem 23. Lebensjahr....."

Das Problem is einfach folgendes:

Ich möchte dieses jahr arbeiten gehen bis vertragsende dann aber bei der BW dienen.
Nur wenn mir die BW nach den 9 monaten GWD keien weiteren Optionen einräumt bei ihnen zu bleiben, stehen ich dannach auf der Strasse und das möchte ihc nicht, da ich eine eigene Wohung samt Freundin habe, die natürlich auch finanziert werden müssen.
Autor apelino
 - 28. Juli 2007, 01:02:03
Soweit ich weiß gibt es einen Kündigungsschutz solange du deinen Grundwehrdienst ableistest.

Allerdings musst du dafür natürlich bereits dein Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber unter Dach und Fach haben, sprich deinen Vertrag unterschrieben haben bevor du deinen BW-Dienst ableistest.

Der Knackpunkt dürfte die Frist über 1 Jahr sein, ich weiß nicht ob das Jahr erst nach deinem Grundwehrdienst "zählt", oder eben auch schon während deinem GWD, dies wiederrum würde allerdings bedeuten das dein Arbeitgeber nur 3 Monate von dir hat, und das kann nicht in dessen Interesse sein ;) .

Das solltest du also zuvor mit deinem Arbeitgeber abklären. :)

Viel Glück schonmal!
Autor Smove
 - 28. Juli 2007, 00:17:24
Hallo !
ich habe einige Fragen bzgl. der BW und bin beim durchforsten der internetseiten auf euch gestossen.

Kurz zu meiner Person:

Alter:22
Grösse: 175cm
Gewicht: 85 Kg

Ich habe meine Ausbildung im Juni 2007 abgeschlossen und habe glücklicherweise einen Arbeitsvertrag bekommen, befristet auf 1 jahr.
nun kommt mir aber der Gedanke zur BW zu gehen.
Habe die BW angeschrieben und gefragt, ob man mich mit meiner beruflichen "Fähigkeit" gebrauchen kann.
2 Tage später hatte ich nen Musterungsbescheid im Briefkasten.
Termin habe ich wahr genommen und man hat mich als "T2" eingestuft.
Schön und gut, nur ich will zur BW und ich will, nach dem ich dort gewesen bin, nicht auf der strasse stehen.
DEswegen meine Frage,
ist es möglich, irgendwie von der arbeit zurückgestellt zu werden, um nach den 9 monaten grundwehrdienst, nicht auf der strasse stehen zu müssen ?!