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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 30. Juli 2007, 16:21:53
Zitat von: Andi am 30. Juli 2007, 15:43:48
...wohl heute in besonders guter Verfassung, oder?
>>> ;D
Autor Andi
 - 30. Juli 2007, 15:43:48
Zitat von: schlammtreiber am 30. Juli 2007, 15:26:26
Zitat von: StOPfr am 30. Juli 2007, 14:40:14
Ich hoffe doch sehr, dass wir noch einige Erläuterungen bekommen, z.B. zum Charakter von "Verfassungen im herkömmlichen Sinne".

Herkömmliche Verfassungen waschen bei 40° nicht alle Flecken raus, im Gegensatz zu Verfassungen mit verbesserter Formel (Vertrau Pink)  ;)

...wohl heute in besonders guter Verfassung, oder?
Autor schlammtreiber
 - 30. Juli 2007, 15:26:26
Zitat von: StOPfr am 30. Juli 2007, 14:40:14
Ich hoffe doch sehr, dass wir noch einige Erläuterungen bekommen, z.B. zum Charakter von "Verfassungen im herkömmlichen Sinne".

Herkömmliche Verfassungen waschen bei 40° nicht alle Flecken raus, im Gegensatz zu Verfassungen mit verbesserter Formel (Vertrau Pink)  ;)
Autor StOPfr
 - 30. Juli 2007, 14:40:14
Zitat von: Ikarusflug am 29. Juli 2007, 21:29:57
...dennoch ist das Grundgesetz keine Verfassung im herkömmlichen Sinne...
Ich hoffe doch sehr, dass wir noch einige Erläuterungen bekommen, z.B. zum Charakter von "Verfassungen im herkömmlichen Sinne".
Autor schlammtreiber
 - 30. Juli 2007, 09:04:45
Zitat von: Ikarusflug am 29. Juli 2007, 21:29:57
Im wesentlichen ja, dennoch ist das Grundgesetz keine Verfassung im herkömmlichen Sinne, da sich wenigstens einige Paragraphen durch den Bundestag verändern lassen, was bei einer Verfassung nicht möglich ist.

Dann haben also die USA, Frankreich und Italien (um nur ein paar spontante Beispiele zu nennen) auch keine Verfassungen?





€: Ich habs mal vom "Stottern-Thread" abgetrennt. - Dennis
Autor Andi
 - 29. Juli 2007, 21:54:40
Zitat von: Ikarusflug am 29. Juli 2007, 21:29:57
Bei seiner Schaffung wurde auch explizit auf den Begriff Verfassung verzichtet.

Ja, soweit richtig, man sollte die Präambel dann aber gelesen haben, wenn man das aufführt. ;) Auf den Status als Verfassung wurde nämlich mit dem Hintergrund verzichtet, das es erst eine gemeinsame verfassung geben sollte, wenn die deutschen Gebiete wieder ein Staat sind. Das sind sie mittlerweile. Das die Väter des Grundgesetzes wohl eigentlich angedacht hatten, dass es nach der Vereinigung dann eine komplett neue - angepasste - Verfassung geben sollte schließt grundsätzlich die Möglichkeit nicht aus, das GG unverändert als Verfassung zu übernehmen.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 29. Juli 2007, 21:42:46
Wenn wir hier schon klugscheissen: Das GG hat keine §§ sondern Artikel.  ;)
Weiter wäre es schön eigene Aussagen ein wenig zu belegen. Wer vertritt z. B. - außer Ihnen - die These, dass Verfasungsnormen immer unabänderlich sein müssen?
Autor Ikarusflug
 - 29. Juli 2007, 21:29:57
Im wesentlichen ja, dennoch ist das Grundgesetz keine Verfassung im herkömmlichen Sinne, da sich wenigstens einige Paragraphen durch den Bundestag verändern lassen, was bei einer Verfassung nicht möglich ist. Bei seiner Schaffung wurde auch explizit auf den Begriff Verfassung verzichtet.

mfg Ikarus
Autor Andi
 - 29. Juli 2007, 15:21:32
Zitat von: wolverine am 29. Juli 2007, 15:09:56
Ich halte auch die Ansicht, dass Stottern - insbesondere in der beschriebenen Intensität - ein Einstellungshindernis, vergleichbar einer Beinamputation, darstellen soll für - sagen wir einmal - "gewagt".

*gg* Darum ging es mir auch gar nicht. Bin da deiner Meinung. Nur hast du deine Ausführung auf die ich mich bezog sehr allgemein gehalten und nicht auf ein leichtes (kaum vorhandenes) Stottern - wie in diesem Fall - bezogen.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 29. Juli 2007, 15:09:56
Das "Provisorium" erklärt die Ewigkeitsgarantie des Art 79 III GG auch nur unzureichend. Aber ich höre gerne etwas von fachlich versierter Seite :).

Ich halte auch die Ansicht, dass Stottern - insbesondere in der beschriebenen Intensität - ein Einstellungshindernis, vergleichbar einer Beinamputation, darstellen soll für - sagen wir einmal - "gewagt". Selbst Sucherkrankungen und stationäre Aufenthalte führen nicht zur Dienstunfähigkeit. Ebensowenig Heuschnupfen, Nuerodermitis, Diabetes und Bandscheibenvorfälle, zumindest je nach Ausprägung. In dieser Liste sollte gelegentliches Stottern ganz unten auftauchen.

Aber diese Frage sollte der Musterungsarzt klären.
Autor StOPfr
 - 29. Juli 2007, 14:54:33
>>> Gegebenenfalls bitte abtrennen.

Grundgesetz bzw. Verfassung (Quelle hier: Wikipedia)

...das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ist als Verfassung des deutschen Staates die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.*

...1949 nur für die westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet – der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde – ist das Grundgesetz nach der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden.*

* Diese Auffassung wird gestützt in
Maunz/Dürig-Scholz, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 23, Rn. 71 ff.


Autor Grerr
 - 29. Juli 2007, 14:33:06
Nein. Wir haben ein Grundgesetz. Der Begriff Grundgesetz wurde zu seiner Schaffung gewählt weil das Grundgesetz ein Provisorium darstellen sollte. Daher wurde auf den Begriff Verfassung bewusst und ausdrücklich verzichtet, da eine Verfassung etwas entgültiges unumstößliches darstellt.

Entschuldigt dass ich vom Thema abweiche !
Autor Piet
 - 29. Juli 2007, 14:27:19
Natürlich haben wir eine Verfassung.
Autor Ikarusflug
 - 29. Juli 2007, 14:25:02
Wie oft noch: Wir haben keine Verfassung.