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Autor wolverine
 - 05. August 2007, 14:11:05
Die Verpflichtung zum Dienst ist kein "Vetrag" im rechtstechnischen Sinn und wenn, dann eineinseitiger! Arbeitrecht hat bei der Bw oder im Beamtenrecht nichts - aber auch gar nichts - zu suchen!
Autor Andi
 - 05. August 2007, 12:07:58
Das steht alles dann exakt in dem Vertrag den du unterschreibst drin. Und selbst wenn dir kein Studium zugesichert wird hast du relativ gute Chancen nach Einstellung doch noch eins zu bekommen bzw. wenn wirklich nicht kannst du am Ende der Verpflichtungszeit komplette 2 Jahre unter voller Bezahlung für Ausbildung oder Studium freigestellt werden.

Gruß Andi
Autor Jauhs
 - 05. August 2007, 01:04:01
Hallo,

wenn man Offizier werden kann und ein Studium absolvieren darf, wird der Vertrag sofort bei der OPZ bzw. einige Tage später unterschrieben oder stellt sich erst während der 13 Jahre heraus, ob die BW einen studieren lässt. Also steht das im vertrag direkt drin oder gibts für die BW die Option das sie einen doch nicht studieren lassen, obwohl sie es bei der OPZ gesagt haben?

danke.