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Autor wolverine
 - 24. April 2009, 09:23:38
Ich habe einmal irgendwo gehört, dass man vor einer Verurteilung (durch einen selbst und nicht die bereits erfolgte durch das Gericht!) zunächst den sachverhalt aufklärt!
Sexueller Missbrauch mit 14 Jahren ist wohl nicht das, was man sich üblicher Weise darunter vorstellt. Zudem wäre ein derartiges Verhalten (so es denn überhaupt der Wahrheit entspricht) in so jungen Jahren ein zureichender Anhaltspunkt, dass hier der Täter wohl nicht wie üblich sozialisiert wurde und einen aufklärungsbedürftigen Hintergrund bedeutet.
Autor DrunkenHans
 - 24. April 2009, 00:10:09
meine meinung, charackterlisch nicht geeignet, ich hoffe das der spychologe das genauso sieht, selbst wenn die akte schon gelöscht wurde!
Autor Meinung
 - 23. April 2009, 21:42:12
@ Alpixx:

Ich hoffe, dass Sie keine Chance haben werden, zur Bundeswehr zu kommen. Leute mit solchen Neigungen haben nichts bei der Bundeswehr zu suchen, sondern sollten weggeschlossen werden! Ist ja toll, dass Sie seit sechs Jahren sauber geblieben sind. Und wer garantiert, dass das nicht wieder vorkommt???
Autor Alpixx
 - 23. April 2009, 21:38:25
hi
ne frage, mit 14 jahren hab ich ne straftat begangen, sexueller missbrauch und hab dafür 30 strafstunden bekommen, jetzt bin ich 20 und seit dem vorfall war ich immer sauber, hab ich da ÜBERHAUPT eine chance wegen sowas ein soldat auf zeit zu werden bei der bundeswehr? kriegt die bundeswehr es überhaupt mir oder wurde es von meine akte gelöscht da es jetzt über 5 jahre her ist


vielen dank für die hilfe
Autor Pinga
 - 29. August 2007, 21:04:08
Ok, danke. Solange das nicht dazu gehört bin ich ja schon etwas beruhigt.
Autor Andi
 - 29. August 2007, 17:32:47
Zitat von: Pinga am 29. August 2007, 16:12:26
Hab gedacht vielleicht gibts da bestimmte Sachen die direkt dazu führen, dass man nicht genommen wird.

Gibt es auch. Eingriff in den Straßenverkehr gehört aber nicht zu diesen Tatbeständen, die automatisch dazu führen nicht genommen zu werden. Welche das sind kann dir aber sicherlich dein Bekannter sagen, denn er selbst hat einen Zusatzfragenbogen ausgefüllt in denen explizit nach bestimmten Straftatbeständen gefragt wurde.

Gruß Andi
Autor Pinga
 - 29. August 2007, 16:12:26
Klar, mich hätte es nur interessiert, ob der Rechtsprüfer/Berater da vielleicht von vornherein sagt "ne der hat so ne Vorstrafe, der wird gleich abgelehnt". Hab gedacht vielleicht gibts da bestimmte Sachen die direkt dazu führen, dass man nicht genommen wird. Aber danke schon mal.
Autor schlammtreiber
 - 29. August 2007, 16:00:48
Zitat von: Fiestaman am 29. August 2007, 15:26:59
Und mich würde gern interessieren wie du dem das mit den 3 Rollern verkaufen möchtest  ;)

Die dürften nach 2 Jahren schon längst verkauft sein  ;D
Autor Fiestaman
 - 29. August 2007, 15:26:59
Das Problem wird immer, bei Vorstrafen bzw. "Ausrutschern" , der Psychologe sein.

Und mich würde gern interessieren wie du dem das mit den 3 Rollern verkaufen möchtest  ;)

@Pinga abwarten und Tee trinken, es kann sein das dein Freund eingeladen wird. Allerdings wird er sich dafür auch beim Psychologen rechtfertigen müßen.

Autor Pinga
 - 29. August 2007, 12:20:25
Hi Zusammen,
folgendes, mein Freund hat sich im Mai bei der BW als SAZ beworben.
Auch er hat bereits eine Vorstrafe wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" (er soll jemandem reingelenkt haben, der ihn in ner Zone 30 überholen wollte). Jetzt würde es mich mal interessieren ob von euch jemand Erfahrungen hat oder Bescheid weiss wie die das ganze bei der BW sehen. Der Wehrdienstberater hatte schon gemeint, dass das seine Chancen mindern wird. Momentan is seine Akte in Köln beim Rechtsberater, der das ganze anscheinend entscheidet....die Bearbeitung dauert wieder ca. 1-2 Monate. Wär echt nett wenn jemand was darüber weiss....
Autor dereine
 - 12. August 2007, 21:20:31
jugendstrafrecht verfahrensabbruch (gefährliche köperverletztung) und Erwachsenenstrafrecht verurteilt wegen körperverletzung und du bist raus...das sind meine erfahrungswerte
Autor mailman
 - 10. August 2007, 12:22:15
Ins Führungszeugnis kommt vielleicht nichts, aber die BW bekommt noch die spezielle Auskunft für Behörden aus dem Strafregister (?).

Aber ob das dort auftaucht weiß ich nicht. Da kann Wolverine sicher mehr dazu sagen.
Autor SenorSunrise
 - 09. August 2007, 21:46:39
So Leute hatte gestern mein Gerichttermin !

Habe ein Wochenendarrest und 100 Bußgeld bekommen , wie der Anwalt sacht kommt davon nix im Führungszeugnis und kann mit guten Gewissen angeben "nicht vorbestraft " zu sein ! Geil was puh hab ich ein Glück

Thx für die beratung

Gruß Senor
Autor Timid
 - 06. August 2007, 13:51:30
Abgesehen davon sind nur einige wenige Straftaten (vermutlich sowas wie Volksverhetzung und andere "verfassungsfeindliche" Delikte) absolutes Ausschlusskriterium, bei anderen spielt das Strafmaß eine extrem wichtige Rolle - 1 Jahr Gefängnis war es, meines Wissens nach.

Was allerdings nichts daran ändert, dass sowas vom Psychologen als charakterliche Nichteignung ausgelegt und zur Ablehnung der Bewerbung führen kann.
In den meisten Fällen wird es also auf eine klassische Einzelfallentscheidung hinauslaufen, während es nur in einigen wenigen Fällen zur automatischen Ablehnung oder anschließenden Kündigung führen wird.
Autor Huey
 - 06. August 2007, 10:01:04
Was nichts daran ändert, das er das "schwebende" Verfahren angeben und melden muss...