Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor zwerg
 - 07. August 2007, 12:05:51
Hm die frage ist jetzt was für Dienstantritt?
Als SaZ oder wie?
Wenn SaZ davon gehe ich einfach mal aus muss du innerhalb der nächsten 5Tage nach Dienstantritt vereidigt werden! Da unterschreibst du nach den Eid das du für den bestimmten Zeitrahmen für die Bundeswehr verpflichtest.
Es gibt also keinen Arbeitsvertrag?
Wenn jetzt doch noch Fragenzeichen über deinen Kopf schwirren fragen.
Ansonsten viel Spaß.  ;D
Autor wolverine
 - 05. August 2007, 18:02:33
Der "Arbeitsvertrag" heißt Verpflichtungserklärung und wird in den ersten Tagen nach Dienstantritt unterschrieben.
Autor Einherjer
 - 05. August 2007, 17:49:29
Hallo,habe folgende Frage,gehe am 03.09. wieder zur BW.Habe auch alles schriftlich,Schreiben zum Dienstantritt etc.Frage mich aber wann ich denn arbeitsvertrag unterschreiben muss.Konnte es damals nicht machen da ich noch ärtzliche Auflagen hatte.Vielleicht weiß das ja mal jemand.Danke!!!!!!!!!