ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
1.
deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
2.
deren zwei Geschwister
a)
Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b)
Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c)
Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
d)
Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
e)
einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
f)
ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g)
ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h)
Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
geleistet haben oder
3.
die
a)
verheiratet sind,
b)
eingetragene Lebenspartner sind oder
c)
die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.
Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.
Zitat von: Nachwuchs... am 14. August 2007, 22:05:39Das Verteidigungsministerium jedoch hält weiter am Haar- und Barterlass fest...wenn auch auf verfassungswidriger Ebene...
ZitatAuch gibt es einfach zuviele Zusätze, Ergänzungen und dergleichen zum Erlaß, welche ich nicht alle kenne und finden kann im Net...
ZitatAuf die Frage zum "KDV" (Befreiung von Wach- und Schießübungen) wurden gegensätzliche Antworten gegeben...
ZitatIhr habt recht, wer keine Waffe in die Hand nehmen will, soll auch nicht zum Bund, war nur reines Interesse, obwohl ich zugeben muss, das ich mich beim Gedanken an die Präsenz von letalen Waffen ein wenig unbehaglich fühle (sollte eigentlich jedem so gehen), was mich jedoch nicht davon abhalten wird, meine Ausbildung an ihr zu verrichten.
ZitatHoffe das meine Verletzung (welche in 4 Wochen Geschichte ist...na gut halt noch ein bisschen Reha usw.) diesem Ziel nicht im Wege steht...
Zitat von: Jager am 14. August 2007, 19:40:10Hab von diesen 5- 10-Kilo-Schein noch nie was gehört.
Zitat von: Nachwuchs... am 14. August 2007, 19:11:13Muss zum 98,999% raus! Vorallem im Gelände ---> Verletzungsgefahr!
[...]
1.
Inwiefern wird heute noch auf uniformes Äußeres geachtet? (Habe da diverse Berichte bzg. "Truppengericht Süd"-Urteile gelesen) Also, da hat sich wohl seid der Gleichberechtigung vieles getan und es kam auch wohl laut Bericht des Wehrbeauftragten des Bundestages häufig zu Fehlurteilen, Missverständnissen und Unkenntnis bzg. der neuen Rechtslage was Dinge wie Frisuren, Bart, Schmuck etc. angeht...
Kurzum, ich hab ein Piercing an der oberen Ohrmuschel (Ring mit Silbersteinchen, meines erachtens nach dezent, da der Ring sehr dünn und das Kügelchen auch schwindend klein sind...)
ZitatHab die Haare rot/blau/schwarz gefärbt...Schnitt ist zwar keine Kurzhaarfrisur, Kriterien werden aber trotzdem erfüllt (Ohren frei, Augen frei...) und iss KEIN Iro...werde ich die Haare wohl trotzdem umfärben müssen?Vermutlich musst du umfärben, ja.
ZitatHab nen Kinnkonturenbart, kurz geschnitten, geht einmal von einem Ohr ums Gesicht zum anderen Ohr...Kann dran bleiben!
ZitatP.S. Nur aus reinem Interesse...habe da was bei der KDV-Homepage über "Befreiung von Wach- und Schießübungen" gelesen...soll wohl darin enden keine Waffe anrühren zu müssen.Da drängt sich mir Trollverdacht auf. Wirst du danach entscheiden, was Dir Möglichkeiten lässt, deine - Persönlichkeit - zu entfalten? Pflichtdienst sagt Dir was, oder?
Was ist da wohl dran. gibt es tatsächlich für Pazifisten (oder einfach Schusswaffenschmäher) die Möglichkeit, sich vor dem Gebrauch einer Schusswaffe zu drücken?
ZitatUnd hab gerade noch aktuell ein zertrümmertes Sprunggelenk, möchte aber nach meiner Kurierung schnellst möglich den Dienst antreten (aus "Karrieregründen" bleibt wenig Zeit, es wann anders zu machen).Ja, es gibt einen solchen Schein! Auf Dienstfähigkeit und ggf "5-10Kg-Schein" entscheidet nur der Musterungs-/Truppenarzt! Ferndiagnosen nicht möglich!
Jemand Erfahrungen mit sowas wie 5- oder 10-Kilo-Schein? Bin ich dann der Depp der Kompanie, weil andere mein Gerümpel tragen sollen? (iss das heut noch gängige Praxis?...bessere Frage)
Zitat[...]P.P.S. und zuguter letzt...hab nur Fachabitur (Schwerpunkt Psychologie und Sozialwissenschaften) keine Allgemeine Hochschulreife...in wieweit wird zwischen Abi und Fach-Abi unterschieden? (was BW-Karriere als auch Einsatzmöglichkeiten betrifft)