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Autor bayern bazi
 - 20. August 2007, 20:05:14
oder mit fahrzeugen durchs gelände heizen  ;D ;D

darf man ja sonst auch nicht mehr überall  >:(
Autor peppie
 - 20. August 2007, 00:23:46
Ob uns die Motivation etwas angeht, entscheidet der fragende. Und wenn er nichts dazu sagen will, dann ist das sein gutes Recht.

Zitat
Und abgesehen davon fallen mir spontan diverse Gründe ein, weshalb jemand ganz gezielt und nur am Ort X Gelände Y mieten, kaufen, pachten oder sonstwas können wollte

Gut, wenn du so eine gute Fantasie hast, mir fällt nämlich spontan nur 2 Gründe ein. Film drehen oder Krieg spielen. Wobei ich mich noch nie mit Gotcha beschäftigt habe, weil mich das nie interessiert hat.
Autor Timid
 - 20. August 2007, 00:02:01
Zitat von: peppieno am 19. August 2007, 21:29:33Das es durchaus sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten gibt ist mir sehr wohl bewusst. Beispielsweise, wenn man einen Film dreht o.ä. Dadurch, dass der TE sich aber auf den Raum Hildesheim beschränken will, kann man doch zwischen den Zeilen lesen, dass es etwas mit Krieg spielen zu tun hat.

Außerdem jemand, der den TrÜPl professionell mieten will direkt gesagt, warum er den mieten will. Meinetwegen für einen Film o.ä.

Zunächst einmal ist es mir eigentlich völlig Hupe, weshalb jemand meint, Gelände X in welcher Form auch immer mieten, kaufen, pachten oder sonstwas zu wollen - ich habe nicht über den Antrag zu entscheiden, dementsprechend gehen mir die Gründe normalerweise auch ziemlich am Allerwertesten vorbei. Und ich gehe auch nicht davon aus, dass jeder "Professionelle" in einem öffentlich zugänglichen Forum, in dem jeder, inklusive eventueller Konkurrenz, mitlesen kann, seine Pläne in aller Form ausbreitet - das wäre nämlich ziemlich unprofessionell. Zumal die auch in den seltensten Fällen irgendwen was angehen.

Und abgesehen davon fallen mir spontan diverse Gründe ein, weshalb jemand ganz gezielt und nur am Ort X Gelände Y mieten, kaufen, pachten oder sonstwas können wollte. Gotcha o.ä. rangiert da absolut auf den hintersten Plätzen! Dementsprechend sehe ich nicht, weshalb man jemanden mit Interesse an einem solchen Gelände direkt, und ohne irgendwelche Informationen über seine Motivation zu haben, in eine solche Ecke stellen muss! Selbst wenn sich die Vermutung bestätigen sollte.
Wie gesagt: UNS geht die Motivation i.a. absolut garnichts an! Diejenigen, für die es relevant ist, werden sich schon ausführlich damit befassen.
Autor peppie
 - 19. August 2007, 22:29:43
Hm.

Ich dachte es wäre in Deutschland generell verboten. Naja, so kann man sich irren.
Autor wolverine
 - 19. August 2007, 21:53:00
Zitat von: Huey am 19. August 2007, 21:44:37
Zum Thema "Paintball im Freien":

Dies ist in D nur zulässig, wenn ausgeschlossen (!) werden kann, das die Balls das "Spielgelände" absichtlich oder unbeabsichtigt verlassen können.

Und unbeteiligte Personen das Gelände eventuell betreten oder von den "Tötungshandlungen" Kenntnis erlangen können!
Autor Huey
 - 19. August 2007, 21:44:37
Zum Thema "Paintball im Freien":

Dies ist in D nur zulässig, wenn ausgeschlossen (!) werden kann, das die Balls das "Spielgelände" absichtlich oder unbeabsichtigt verlassen können.

Und das ist in der Praxis mit sehr hohen Auflagen verbunden..

Trennung:
Du stellst dir die Anmietung eines solchen Geländes zu einfach vor-ich unterstelle dir jetzt mal, das du sowas wie "Klar, kriegt man für 1 Euro" im Hinterkopf hast.

Solche Angebote sind aber immer mit entsprechenden Auflagen verbunden.

So hat die Bw einige Gelände für einen obligatorischen Euro verkauft-verbunden mit der Auflage, dort für mehrere Millionen Euro Sanierungsarbeiten (Kampfmittelräumung/Räumung von verseuchtem Erdreich) durchzuführen.

Autor peppie
 - 19. August 2007, 21:29:33
@Timid

Das es durchaus sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten gibt ist mir sehr wohl bewusst. Beispielsweise, wenn man einen Film dreht o.ä. Dadurch, dass der TE sich aber auf den Raum Hildesheim beschränken will, kann man doch zwischen den Zeilen lesen, dass es etwas mit Krieg spielen zu tun hat.

Außerdem jemand, der den TrÜPl professionell mieten will direkt gesagt, warum er den mieten will. Meinetwegen für einen Film o.ä.
Autor wolverine
 - 19. August 2007, 21:28:47
Und es gibt eine BVerwG-Entscheidung zu "Spielen mit simulierten Tötungshandlungen" ("Laserdome"), die im Geltungsbereich des GG immer zu Problemen mit der uneinschränkbaren Menschenwürdegarantie führen!
Autor Andi
 - 19. August 2007, 21:00:01
Zitat von: uk1175 am 19. August 2007, 19:53:04
So etwas ähnliches.Aber der Grund ist doch egal,ich möchte ja nur wissen ob und wo.

Der Grund ist mit Sicherheit nicht egal!
Autor Timid
 - 19. August 2007, 19:55:21
@peppieno
Bla  ::)  Es soll auch durchaus sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten für ein solches Areal geben.

Auf der Webseite der Bundeswehr gibt es (www.bundeswehr.de -> Streitkräfte -> Grundlagen -> Standorte der Bundeswehr -> Freiwerdende Liegenschaften) als PDF-Datei eine aktuelle Liste mit den Liegenschaften, die verkauft werden. Dort kann man dementsprechend nachschlagen, was wo in welchem Umfang ab wann veräußert werden soll, sowie an wen man sich bei Interesse zu wenden hat. Der genannte Ansprechpartner dürfte dann auch bei der Vermietung zuständig sein, auch wenn das Gelände vermutlich eigentlich verkauft werden soll.
Autor uk1175
 - 19. August 2007, 19:53:04
So etwas ähnliches.Aber der Grund ist doch egal,ich möchte ja nur wissen ob und wo.



MFG u.K.
Autor peppie
 - 19. August 2007, 19:50:10
Zum Krieg spielen natürlich!

Ich wette, die wollen dort mit ihren Gotscha (k.A wie das geschrieben wird) Krieg spielen.. ;D ;D ;D
Autor Andi
 - 19. August 2007, 19:47:12
Wer, wozu?
Autor uk1175
 - 19. August 2007, 19:43:34
Weiß einer von euch ,wo und ob man Die alte oder aufgegebenen  Truppenübungsplätze anmieten kann (Raum Hildesheim)




MFG U.K.