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Zusammenfassung

Autor GebJgOffz
 - 20. August 2007, 12:30:22
Servus Kameraden,

eine UTE ist Deutschlandweit gültig! In der Tat regelt der Erlass nur die Anlässe, nicht aber expliziet den Raum der Gültigkeit. Da aber das Tragen der Uniform im Ausland nur durch eine gesonderte Genehmigung erteilt wird heißt dies im Umkehrschluß, das die allgemeine UTE Deutschlandweit Gültigkeit hat! Der Versuch einer positiv oder negativ-Abgrenzung wird hier scheitern. Nur eine Teleologische-Auslegung kann hier zu einen Ergebnis führen. 


Horrido!

P.S.: Die NEUEN Lehrgangsangebote der SKA für die beorderungsunabhängige frewillige Reservistenarbeit ist nun online.
Autor Pioneer
 - 20. August 2007, 11:12:45
Klar. Du darfst ja die Uniform bei den in der UTE genannten Anlässen tragen, so stelle man sich vor:

Beerdigung eines Kameraden, der im Bereich eines anderen LKdo wohnt.

Dann dürftest Du ja dort nicht in Uniform erscheinen oder müsstest eine Ausnahmegenehmigung bei Deinem LKdo einholen... Und das sollte bei Beerdigungen dann schon schnell gehen, sonst ist der Verstorbene unter der Erde bis Du die Ausnahmegenehmigung erhälst.
Autor Msich76er
 - 20. August 2007, 09:00:21
Moin Tommi, also ich schließe mich Dir an und sage auch das Du nur jeweils auf die Bestimmungen hingewiesen wirst wann Du die Uniform tragen darfst. Aber nicht auf einen "Raum" beschränkt ist.

Da fällt mir ein ich wollte sie selber noch beantragen.
Autor T.Guender
 - 17. August 2007, 19:09:54
Ich war (und bin) der der Meinung, dass die UTE vom LdKdo, unter beachtung bestimmter Vorschriften (Art des Anlasses, Resi-Litze) in ganz Deutschland gültig ist. (Auslands-UTE ist ja ein anderes Paar Schuhe)

Nun hat mir jemand gesagt, die wäre nur im Bereich des LdKdo gültig. Das ist doch quatsch, oder?