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Autor zwerg
 - 26. August 2007, 11:27:09
Erstmal Herzlichen Glückwunsch!   Nu lass mal den Kopf nicht hängen!
wirst bestimmt schriftlich darüber infomiert werden.
Arbeitsvertrag gibt es nicht.
Einwilligungserklärung zur verpflichtung
kann auch passieren das du nochmal zum Augenarzt musst entweder Bw ( Bundeswehrkrankenhaus Hannover) oder zivil.
Ausnahmeanträge sind dafür da das Soldaten trotz nicht erfüllung bestimmter bw Auflagen zum Dienst einberufen werden wegen evtl. besonderer Qualifikationen, oder trotzdem einen Lehrgang wie bei dir Führerschein daran teilnehmen zu können weil es notwendig ist.
Auch der einplaner hat sich an Vorschriften zu halten.
Autor David87
 - 24. August 2007, 19:50:12
Da hast du wohl recht Easytiega. Aber pessimistisch betrachtet wäre das auch die einfachste Lösung für ihn mich in dem glauben, er kümmere sich drum, abreisen zu lassen und mir dann nach ein paar Wochen / Monaten den Brief mit der Absage zukommen zu lassen.

Aber so geh ich da auch gar nicht ran.. Ich hoffe das ich auch noch den letzten Abschnitt bis zum Etappenziel schaffe und in ein paar Monaten stramm stehen darf :)

Eine Frage hätte ich noch..

Wie bekomme ich die Nachricht über positive oder negative Entwicklung und wenn positiv dann gleich einen "Arbeitsvertrag" den ich dann ausfüllen muss und zurück schicke oder muss ich dann nochmal nach Hannover ?!?!  Wie läuft das denn ab ??

Kann auch nochmal einer erklären was es mit dieser Ausnahmegenehmigung von der Stammdienststelle auf sich hat *dummguck*  Er sagte auch noch was "Er müsse sonst auch nochmal mit dem Arzt sprechen ob es völlig aussichtslos sei oder er da was machen könne" usw.. was hat der Einplaner denn überhaupt für Möglichkeiten ?!?!
Autor Easytiega
 - 24. August 2007, 12:33:17
war vom 5.8. bis 7.8 in ZNwG nord und empfand das gespräch mit dem einplaner als erleichternd nicht nur weil ich die letzte frei stelle zum 1.10 in dem bereich in dem ich arbeiten möchte bekommen habe sondern auch weil der einplaner sehr nett und verständnisvoll war...

wenn er sagt er kümmert sich darum denke ich er macht das zuverlässig denn er hätte dir auch sagen können ich find nix meld dich in einem jahr nochmal...
Autor StOPfr
 - 21. August 2007, 13:24:09
Zitat von: David87 am 21. August 2007, 11:36:10
...d jetzt fühl ich mich irgendwie so hilflos und bin auf die Fähigkeiten und Bemühungen eines Einplaners angewiesen, von denen man sonst ja nicht gerade das beste hört.
Nicht die Nerven verlieren ;): Dieser Einplaner macht nach Deiner Beschreibung doch einen sehr kompetenten und hilfsbereiten Eindruck. Solche Mitarbeiter gibt es zum Glück auch. Ein bisschen Optimismus kann nicht schaden. Die allgemeinen Voraussetzungen hast Du erfüllt; jetzt kommt ein wenig Glück ins Spiel. C'est la vie...   ;)
Autor David87
 - 21. August 2007, 11:36:10
Hallo Community,

Ich war vom 19.08.07 bis zum 20.08.07 im ZNwG Nord und habe meine EFST abgeschlossen mit dem gewünschten Ergebnis Feldwebeleignung und berufsnaher Verwendung (Nachschub oder Flugabfertigung).

Bin dann gestern mit einem lachenden und einem weinenden Auge abgereist, denn ich konnte vorerst nicht eingeplant werden,  weil ich aufgrund einer Sehschwäche nicht über räumliches Sehen verfüge und daher keinen LKW Führerschein machen darf. Im Berufsbild eines Nachschubfeldwebels steht diese Fähigkeit aber auf dem Pflichtprogramm.

Nun sagte mir der Einplaner das er auch schon solche Leute untergebracht bekommen hätte, dafür aber ne Menge telefonieren und arrangieren müsse und auch die Genehmigung der "Stammdienststelle" für eine Ausnahmegenehmigung erwirken müsse.

mögliche Einstellungstermine sind der 1.10 (sehr unwahrscheinlich lt. Einplaner) , der 1.01 oder der 1.04. Wenn sich bis dahin nichts ergeben hat dann wärs das wohl für mich :(

Bin echt überglücklich das ich diesen Test aus meiner Sicht so souverän gemeistert habe und jetzt fühl ich mich irgendwie so hilflos und bin auf die Fähigkeiten und Bemühungen eines Einplaners angewiesen, von denen man sonst ja nicht gerade das beste hört.