ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatWer freiwillig in fremde Streitkräfte eintreten will, bedarf der Zustimmung
des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Zustimmung zum Eintritt wird in
der Regel nur Deutschen und deutschen Mehrstaatern erteilt, die sich ständig
im Ausland aufhalten oder dorthin auswandern wollen. Ein aufgrund
gesetzlicher Vorschrift des Aufenthaltsstaates zu leistender Wehrdienst
bedarf keiner Zustimmung.
Und jetzt kommt dazu § 17 RuStaG (Staatsangehörigkeitsgesetz ):
§ 17
Die Staatsangehörigkeit geht verloren
durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
durch Verzicht (§ 26),
durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten
Verband eines ausländischen Staates (§ 28) oder
durch Erklärung (§ 29).
Und über zwischenstaatliche Verträge BRD-SWE, die das entschärfen, bzgl dieser Thematik weiß ich nichts; ist auch schwierig bei der Menge an zwischenstaatlichen Verträgen, die Deutschland eingegangen ist, da was zu finden.
Auf jeden Fall also Zustimmung des BmVg einholen, bevor Du die deutsche Staatsangehörigkeit evtl. verlierst.
Zitat von: mailman am 21. August 2007, 18:36:23
In Deutschland ist das werben für fremde Streitkräfte verboten.