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Zitat von: Huey am 29. August 2007, 20:00:42
Der Kasus Knaxus ist ja, das die RGGL bereits die militärische "Vorschrift" zum Gefahruttransport ist...
Zitat von: Huey am 29. August 2007, 20:00:42Der Kasus Knaxus ist ja, das die RGGL bereits die militärische "Vorschrift" zum Gefahruttransport ist.....
Zitat von: Huey am 29. August 2007, 18:42:51Und da die Befehle als Begründung die RGGL angeben, ist die Umsetzung schlicht und einfach falsch.
Zitat von: Huey am 28. August 2007, 22:01:18
Und genau dies ist falsche Interpretation von Vorschriften-und bringt mir jedes Mal eine Diskussion mit den Lotsen ein...
Die GGVL (Gefahrgutverordnung Luft-oder im Bw-Deutsch "Richtlinie Gefahrgut Luft"), im Prinzip auf der IATA aufbauend besagt, das Zippos mitgeführt werden dürfen, wenn der Brennstoff (flüssig) vollständig von dem umgebenden Stoff (Watte) aufgesaugt wurde.
Zitat von: Huey am 28. August 2007, 22:01:18
Und genau dies ist falsche Interpretation von Vorschriften-und bringt mir jedes Mal eine Diskussion mit den Lotsen ein...