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Zusammenfassung

Autor Ric
 - 05. September 2007, 10:08:37
Hallo SB 25

warst du auch im April auf Übung mit ? Ich bin derjenige welche dort zum OG gemacht wurde und bin im September auch wieder mit bei.

An alle die meinten das ich aufgrund meines Alters nur Mannschafter bleibe muß ich einttäuschen bin jetz als Uffz/StUffz eingeplant.

Grüße aus Berlin

Ric
Autor Pioneer
 - 04. September 2007, 16:28:12
Hallo Tommie,

danke für die Erläuterungen...  :D

Die Klasse B hab ich ja schon ´93 mit Einweisungen und Überprüfungen auf VW Golf, G250D Wolf, VW Pritsche und Bus gemacht... Und mehr wird´s wohl nimmer werden  :D

War der HG aus dem EUFOR-Einsatz Reservist als er die Fahrerlaubnis erhielt?? Als Reservist komme ich wohl nimmer auf so einen Lehrgang um die Fahrerlaubnis militärisch B,C1,E zu erhalten, auch wenn ich noch zivil die alte Klasse 3 habe. Ob ich Fahrzeuge unter 7,5 to GG zu bewegen habe, weiß ich noch nicht. Ich warte einfach mal ab, bis ich ne WÜ in meiner Verwendung machen darf...
Autor Pioneer
 - 04. September 2007, 12:59:09
Ahja. Wieder was Neues. Für Lehrgänge MKF-C/E müßte dann jedoch die Klasse 2/CE schon vorhanden sein, und die hab ich ja nicht...
Für die Stelle war jedoch explizit HolzBearbFw als 1. ATN und MKF-CE als 2. ATN gefordert.

Und so wie ich das jetzt aus dem Post von GebJgOffz verstanden habe geht es auch nur bei MKF-B. Und die ATN hab ich ja schon seit ´93.

Also geht´s als Reservist nicht, den MKF C/E als ATN zu bekommen...

Nu warste schneller, Tommie....

Dein Zugführer-Kamerad hat aber nur den MKF-B gemacht, denn den B/C1/E gibbet doch eh nur zivil. Oder täusche ich mich da mal wieder?

Und das "anmachen" war doch eher ironisch gemeint... nimms net so tragisch, war net bös gemeint (drum die drei "Zwinkerer" dahinter). Neu war das Thema deswegen, weil SB25 einen Kommentar zu einem Post von Ric auf Seite 1 des Themas gemacht hat... Der Kommentar hatte aber gar nix mit dem Thema FS zu tun...
Autor GebJgOffz
 - 04. September 2007, 12:22:42
Falsch! Reservisten können, wenn sie im Besitz der Fahrerlaubnis 3/B sind, am Btl-internen MKF-B-Lehrgang teilnehmen und somit auch die ATN erwerben.
Autor Pioneer
 - 04. September 2007, 12:13:36
No, Tommie, Mei Guudster...

Du gräbst aber olle Kamellen aus... Guck mal auf´s Datum....

Und verstanden hab ich das schon, meine Sorge war eigentlich die, daß ich bei fehlender ATN keine Beförderung mehr mitkriege. Aber das Ganze ist Schnee von gestern und ich hab mich in den letzten 3 1/2 Monaten anderweitig schlau gemacht.

Und daß es für Reservisten keinen Führerschein B gibt kann ich nicht glauben, da ich ihn habe und bei meinen Wehrübungen ausgehändigt bekomme. Lediglich die Lehrgänge sind für Resis zu...

Lese die Beiträge doch erst mal richtig durch, bevor Du Leute anmachst... ;) ;) ;)
Autor SB25
 - 04. September 2007, 08:16:54

Hi ich bin Angehöriger des PiBtl 802 und ich kann nur sagen ich freu mich auf jede Übung, da dies eine tolle Truppe ist !!!

gruß aus Berlin
Autor Pioneer
 - 19. Mai 2007, 16:07:41
Hmmmm,

aber bei meinem Zivilberuf wurde mir vom VdRBw sowie vom KWEA gesagt, daß Hochbaufachkräfte für Auslandseinsätze absolute Mangelware sind. Und in der Planstelle des Holzbearbeitungsfeldwebels wäre ein BwFs C/E als Anforderung mit drin. Ich habe aber nur B. Deshalb dachte ich, daß der C/E Schein - da für die Stelle eigentlich erforderlich - evtl. noch gemacht werden kann (bzw. muß).

Naja, wenn nicht ist das auch nicht so schlimm, ich kam die letzten 17 Jahre ohne C/E aus, da brauche ich den jetzt auch nicht unbedingt. War nur so ein Gedanke. Mit FS Kl. 3 zivil darf ich auch noch bis 18,5 Tonnen zul. GG fahren (halt nur im zivilen). Das sollte reichen.

Und wenn ich bei der Bw den Schein für meine Planstelle nicht unbedingt brauche ist das mir auch recht. Blöd wäre nur, wenn ich ihn unbedingt benötige und kann ihn nicht mehr machen. >:(
Autor Fitsch
 - 19. Mai 2007, 10:13:55
kannste knicken.

Auch Reservisten die bereits CE-Schein besitzen und in den Auslandseinsatz wollen werden nicht unbedingt gesucht.

CE-Fahrer gibt es bei den Aktiven genug.

Horrido
Autor Pioneer
 - 18. Mai 2007, 18:20:28
Hallo zusammen,

nochmal eine Frage zum Lehrgang C/E für Reservisten:

Wenn ich den BwFs B habe, eine Beorderungsstelle als Fw habe, für die eigentlich BwFs C/E benötigt wird, und mich für eine besondere Auslandsverwendung bereit erkläre, kann ich damit evtl. eine Chance auf den Lehrgang haben?

Oder ist das bei Reservekräften von vorneherein ausgeschlossen, unabhängig von der Bereitschaft eines Auslandseinsatzes?
Autor Ric
 - 30. März 2007, 10:54:52
Hi

es handelt sich um das PiBtl 802 ehemals Storkow jetze in Torgelow stationiert, und nein hört sich nicht nach Auflösungsappell an, sondern wegen des Umzuges kennenlernen des neuen Standortes im September jibs ne größere WÜ !!

gruß aus Berlin
Autor mailman
 - 26. März 2007, 17:13:16
Na ich bin auch schon auf die Einheit und die Stelle gespannt, die für mich "besorgt" werden soll.
Autor Fitsch
 - 26. März 2007, 14:18:03
keine Chance auf CE.

In welchem PiBtl. bist Du denn eingeplant?

3 Tage WÜ hört sich so an wie der Auflösungsappell Deines Btl´s.

Horrido
Autor Ric
 - 26. März 2007, 10:19:21
Hallo

habe heute meinen E-Bescheid für eine Kurz WÜ im meinem Mob Truppenteil erhalten dauer leider nur 3 Tage.

@GebJgOffz

welche Bedingungen wären es den um doch die Chance zu erhalten den Führerscheinlehrgang zu absolvieren ?

Mfg

Ric
Autor GebJgOffz
 - 03. März 2007, 12:25:29
Salve Ric,

herzlichen Glückwunsch zur Beorderung! Sie können sich glücklich schätzen als Mannschafter beordert zu sein.

Aufgrund Ihres Alters und DG werden Sie höchst wahrscheinlich bei Ihren MobTrT keine Ausbildung erhalten. WÜb-Tage stehen nur stark begrenzt zur Verfügung und werden sehr sehr selten an G d.R. in Ihren Alter zur Verfügung gestellt. Mit Mitte 30 sind Sie um es direkt zu sagen zu alt! Darüberhinaus haben Sie noch kein Pi Ausbildung was die ganze Sache erschwert.

Sie haben sich sicherlich Beordern lassen um befördert zu werden. Dies können Sie auch ohne Probleme! Nehmen Sie am besten an einen für Mannschaften freigegeben Lehrgang der freiwilligen beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit teil. Diese Lehrgänge werden Sie in aller Regel auch erhalten!!! Setzen Sie sich mit Ihren MobTrT in Verbindung und klären Sie mit dem S1-MobFw Ihre Beförderungen ab. Sie können dann am ersten WÜb-Tag zum OG befördert werden und am letzten WÜb-Tag zum HG (bei 6WÜb-Tage).

P.S.: Eine Ausbildung zum MKF ist auch für Reservisten möglich allerding mit gewissen Auflagen. Ich selbst habe als Reservist diese Ausbildung erhalten!
Autor Onkel Tom
 - 24. Februar 2007, 18:35:21
@ mib
Absolut berechtigter Einwand. Wir kennen uns nicht, von daher war die Formulierung unpassend. Es sollte kein persönlicher Angriff sein.

@ ric
wolverine hat es bereits gesagt, die Lehrgänge Führerschein sind für Reservisten nicht freigegeben. Sie werden eine Einweisung in die Baugeräte bekommen, die Sie gemäß Ihrerm zivilen Führerschein bewegen dürfen. Damit ist die Ausbildung abgeschlossen und Sie bekommen die ATN.

Onkel Tom