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Autor madu
 - 04. September 2007, 23:43:28
Zitat von: peppieno am 04. September 2007, 18:33:49
Auch wenn das Ergebnis das gleiche ist. ;)
Das ist deutsches (oder auch EU-) Recht, gleiches Ergebnis, aber entscheidend ist, wie und warum das Ganze passiert...
Autor peppie
 - 04. September 2007, 18:33:49
Okay. Nun bin ich wieder etwas schlauer :)
Auch wenn das Ergebnis das gleiche ist. ;)
Autor Timid
 - 04. September 2007, 17:29:25
Nicht direkt, sondern indirekt ;)  Du sagst ja nicht dem Arzt "gib Person X Einblick in meine Krankengeschichte", sondern du ermächtigst Person X, sich Einblick in diese zu verschaffen. Läuft auf das gleiche hinaus, aber der Vorgang ist eben unterschiedlich.
Autor peppie
 - 04. September 2007, 17:24:31
Dann muss ich aber etwas unterschreiben, dass ich mir (hoffentlich vorher!) durchgelesen habe. Dann habe ich den jenigen aber direkt von der Schweigepflicht.
Autor Timid
 - 04. September 2007, 17:21:01
Zitat von: peppieno am 04. September 2007, 17:10:36Wie entbindet man denn indirekt seinen Arzt von der Schweigepflicht?

Indem man z.B. jemand anderem das Recht einräumt, sich bei dem behandelnden Arzt über die eigene Krankheitsgeschichte zu informieren. Was z.B. bei bestimmten Versicherungen bei Vertragsabschluss geschieht, und wohl schon den einen oder anderen "Simulanten", der sich um den Wehrdienst gedrückt hat, später richtig in die Sch***e geritten hat, da die Versicherung auf Grund der Musterungsunterlagen jede Haftung/Zahlung verweigert hat ...
Autor peppie
 - 04. September 2007, 17:10:36
Zitat
oder indirekt seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbindet

Wie entbindet man denn indirekt seinen Arzt von der Schweigepflicht?

Ich erinnere mich, dass ich in den ersten Tagen der AGA ein Formular über bekannte (frühere) Krankheiten ausfüllen musste. Ich wurde außerdem darüber belehrt, dass wissentlich falsche Angaben, Disziplinar- sowie Strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können (Unwahre dienstliche Meldung).
Autor StOPfr
 - 04. September 2007, 13:28:39
Zitat von: Mr. Piggy am 04. September 2007, 12:34:05
Ich meine, Mediziner stehen immer noch unter Schweigepflicht, da kann also niemand von der BW einfach anrufen und fragen: "war mit Ihrem Patienten immer alles in Ordnung?"
Ich mische mich hier mal in die juristische Kompetenz von wolverine ein und behaupte - in langsam nachlassender Erinnerung ans eigene Verfahren -, dass man im Laufe des Einstellungsvorgangs (SaZ) direkt oder indirekt seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbindet. Ähnlich kennt man es ja auch von Versicherungen und den Auswirkungen gespeicherter falscher Angaben auf z.B. künftige Arbeits- und sonstige Verträge.   
Autor Timid
 - 04. September 2007, 12:53:53
Zitat von: Mr. Piggy am 04. September 2007, 12:34:05Entlassung wahrscheinlich, aber auch noch strafrechtliche oder so etwas??

Je nach Laufbahn. Bei einem SAZ könnte es wahrscheinlich sein, dass die Bundeswehr anschließend z.B. das Geld für die Ausbildung (Studium bei Offizieren etc.) zurückfordert, was schnell ein paar zehntausend und mehr Euro sein dürften. Je nach Art des Herauskommens könnte es, behaupte ich als Laie jetzt mal, vielleicht auch sein, dass sich die Bundeswehr (etwa bei einer erneuten Verletzung o.ä., durch die das erst festgestellt wird) die Behandlungskosten des dann Ex-Soldaten komplett erstatten lässt. Oder ähnliches. Man wird jedenfalls sicherlich tief in den Geldbeutel greifen dürfen, das Dienstzeugnis und der Lebenslauf werden dann ihr übriges dazu tun, dass man zukünftig wenig Freude bei der Suche eines Arbeitgebers hat ...

Aber ob es neben den normalen dienst- bzw. disziplinarrechtlichen auch straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen gibt - keine Ahnung. Könnte Wolverine vielleicht eher etwas zu sagen.
Autor schlammtreiber
 - 04. September 2007, 12:45:08
Zitat von: Mr. Piggy am 04. September 2007, 12:34:05
Mal ne blöde Frage zu dem Thema: Was ist, wenn man solche Krankheiten gar nicht angibt??
Und welche Konsequenzen könnte es haben, wenn Jahre später rauskommt, dass man falsche Angaben gemacht hat?? (wie auch immer)
Entlassung wahrscheinlich, aber auch noch strafrechtliche oder so etwas??

Das kommt drauf an. Als SaZ hat man sich damit die Einstellung erschlichen, und ja es gibt rechtliche Konsequenzen über die Entlassung hinaus.

Wenn es nur um den Grundwherdienst geht, kräht "Jahre später" kein Hanh danach.
Autor Mr. Piggy
 - 04. September 2007, 12:34:05
Mal ne blöde Frage zu dem Thema: Was ist, wenn man solche Krankheiten gar nicht angibt??
Und welche Konsequenzen könnte es haben, wenn Jahre später rauskommt, dass man falsche Angaben gemacht hat?? (wie auch immer)
Entlassung wahrscheinlich, aber auch noch strafrechtliche oder so etwas??
Ich meine, Mediziner stehen immer noch unter Schweigepflicht, da kann also niemand von der BW einfach anrufen und fragen: "war mit Ihrem Patienten immer alles in Ordnung?"
Autor StOPfr
 - 04. September 2007, 11:29:50
Zitat von: Felix K. am 03. September 2007, 22:18:39
Ich meine, die wahrscheinlichkeit auf einen Rückfall ist sehr sehr gering und sportlich begabt bin ich auch und habe auch sonst gute Eigenschaften für eine militärische Karierre bei der Bundeswehr...
Noch dazu mache ich gerade auf dem Gymnasium meinen erweiterten Realschulabschluss, bin daher gebildet und beherrsche mehrere Fremdsprachen.
Ich schließe mich den guten Wünschen von Timid an :), allerdings auch der kritischen Anmerkung zur eigentlich positiven Selbsteinschätzung. Bei der Musterung und der medizinischen Untersuchung ist nämlich die eigene Einschätzung (die Wahrscheinlichkeit auf einen Rückfall ist sehr gering usw.) nicht gefragt. Die Bw versucht immer, Risiken für den Rekruten wie auch für das spätere Dienstverhältnis von vorherein auszuschließen.
Dass Du gute Bildungsvoraussetzungen und eine überdurchschnittlich Fitness mitbringst ist sicher sehr erfreulich und verbessert u.U. Deine Aussichten.
Ich rate - wie Mariner - dazu, zügig Kontakt mit dem KWEA aufzunehmen. Lass Dich dort über deine Chancen bei der Bw beraten und warte das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung(en) ab.

Autor schlammtreiber
 - 04. September 2007, 08:00:37
Als Laie denke ich: zumindest dem Grundwehrdienst sollte nichts im Wege stehen, denn es handelt sich ja nicht um eine alte Knochen-, Sehnen- oder Muskelverletzung, die unter Belastung wieder aufbricht und der Bundeswehr finanzielle Scherereien verursacht...

Aber wie gesagt, das ist die Meinung eines Laien...
Autor Timid
 - 03. September 2007, 22:44:12
Erstmal Glückwunsch zu der geglückten Behandlung.

Zitat von: Felix K. am 03. September 2007, 22:18:39Meine Frage jetzt: Habe ich trotz meiner Krankenakte eine Chance zur Bundeswehr zu gehen?

Ich würde mir an deiner Stelle keine wirklichen Chancen ausrechnen.

Zitatund habe auch sonst gute Eigenschaften für eine militärische Karierre bei der Bundeswehr...

Das solltest du allerdings die Bundeswehr entscheiden lassen, ob dem so ist oder nicht ...
Autor Mariner
 - 03. September 2007, 22:39:14
Hallo,

die Antwort auf deine Frage wird dir nur ein Mediziner geben können, also in dem Moment der Musterung der Arzt der Bundeswehr.

Wir haben hier keinen Arzt und wenn, es wäre unmöglich Auskunft per Forum zu geben.

Die entscheidung liegt ganz allein in den Händen der Bundeswehrärzte.

Wende dich ans KWEA und sprech mit einem Mediziner dort. Sind alles nur Menschen und helfen wo sie können.

Gruß Mariner ;)
Autor Felix K.
 - 03. September 2007, 22:18:39
Hilfe... :o
Ich hatte im alter von 14-15 Krebs, einen Hirntumor und son Kram. Durch die in zwei Jahren (wie gesagt von 14-15) Jahren folgende Chemoterapie bin ich vollkommen gesund geworden und habe unterdessen (bin grad 17) viel trainiert und bin fitter als manch anderer in meinem Jahrgang oder sogar innerhalb des Wehrdienstes. Meine Frage jetzt: Habe ich trotz meiner Krankenakte eine Chance zur Bundeswehr zu gehen?
Ich meine, die wahrscheinlichkeit auf einen Rückfall ist sehr sehr gering und sportlich begabt bin ich auch und habe auch sonst gute Eigenschaften für eine militärische Karierre bei der Bundeswehr...
Noch dazu mache ich gerade auf dem Gymnasium meinen erweiterten Realschulabschluss, bin daher gebildet und beherrsche mehrere Fremdsprachen.
Ich hoffe wirklich jeder erkennt meine Sorge, nicht zur Bundeswehr gehen zu dürfen und jmd. kann mir eine Auskunft geben...Das ist mir ehrlich wichtig...
MFG Felix K.
Fals mir jmd. per Mail schreiben möchte: surfingfelix@aol.com


Betreff angepasst. Timid


Umfrage entfernt, Mailman.