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Autor schlammtreiber
 - 23. Januar 2008, 08:29:41
Ein wunderbares Beispiel für die von vielen Usern strikt nicht geglaubte Tatsache, dass falsche Angaben bei der Musterung später Folgen haben können.

Autor sprengmeista
 - 22. Januar 2008, 18:26:20
Gut, danke für Eure Meinungen!
Autor Pioneer
 - 22. Januar 2008, 18:17:37
Zitat von: sprengmeista am 22. Januar 2008, 18:06:35
Gibt die deutsche Bundeswehr generell keine zweiten Chancen?

Wieso? Du hattest doch Deine Chance.

Ist schon schwer, sich zu dem Zeitpunkt eventuelle Auswirkungen auf den weiteren Lebensweg auszurechnen. Aber es gibt manche Gelegenheiten, die man nur einmal im Leben hat.

EDITH sagt, ich soll Dich noch ein wenig trösten: Dafür biste ja um den GWD oder Ersatzdienst rumgekommen...
Autor sprengmeista
 - 22. Januar 2008, 18:16:57
Ja genau, ich plane mich 13 Jahre zu verpflichten, weil mein Arbeitslosengeld nicht reicht. Du solltest nicht so viel übers zudröhnen nachdenken, das zeigt erstaunlich schnell Wirkung!
Autor Fallschirmjäger
 - 22. Januar 2008, 18:13:56
Das heisst dann wohl im Klartext, dass du jetzt arbeitslos bist und das Geld brauchst!

Vielleicht hättest du mal da dran denken sollen, als du dir die dumme Rübe vollgedröhnt hast ;) !
Autor sprengmeista
 - 22. Januar 2008, 18:06:35
Aber ich bin geläutert und ein anderer Mensch! Mein Weltbild hat sich geändert! Gibt die deutsche Bundeswehr generell keine zweiten Chancen?
Autor Huey
 - 22. Januar 2008, 17:58:45
Wer sich dem Wehrdienst durch Täuschung zu entziehen versucht, begeht eine Straftat.

Reicht das?


Edit:
Quelle: StGB (einfach mal reinschauen-lesen bildet!)

Zitat§ 109a
Wehrpflichtentziehung durch Täuschung


(1) Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Autor sprengmeista
 - 22. Januar 2008, 17:56:20
Wie ist denn die Lage, wenn man nur behauptet hätte (weil man in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht und bei Einzug den Job verlieren würde, man sowieso keinen Sinn im Wehrdienst sieht und überhaupt noch jung und dumm genug ist) man würde übermäßig viele Drogen konsumieren?

Und man, sagen wir nach zwei Jahren, erwachsen geworden ist und sich für die Offiziers-Laufbahn interessiert?

Ich vermute ja mal, dass man das entweder nicht glaubt oder man dieses zurückliegende Verhalten als unehrenhaft ansieht und so etwas heute nicht als Offizier haben will.

Kann da jemand widersprechen?  :)
Autor Mudin
 - 01. Oktober 2007, 17:38:40
---> Fakt ist : Wer Drogen konsumiert/ oder meint diese probieren zu müssen ist bei der Bundeswehr/ im Zivildienst "Fehl am Platz". Es bedarf Kameraden/Menschen etc. auf die man sich verlassen kann, die "klar" denken können etc. Es gibt Vorschriften, Gesetze, Erlasse die "den Weg" weisen, also entweder man hält sich dran oder muss mit den Konsequenzen rechnen!
Autor peppie
 - 14. September 2007, 21:10:46
Hab ich mir gleich gedacht, wobei ja auch nicht jedes FJgDstKdo Drogenspürhunde hat ;)
Autor snake99
 - 14. September 2007, 20:31:32
Zitat... Drogenspürhunde der Polizei? Wieso nicht die Hunde der Feldjäger? ...

Bei dem Fall den ich damals erlebt habe war es einfacher die Polizei um "Amtshilfe" zu bitten, da das nächste FJgDstKo einen sehr weiten Anfahrtsweg gehabt hätte.
Autor peppie
 - 14. September 2007, 20:20:07
Drogenspürhunde der Polizei? Wieso nicht die Hunde der Feldjäger? Die finden die Drogen genau so gut ;)
Autor musichonk
 - 12. September 2007, 13:59:39
Moin...

Also.... nur als "zwischen-thread"....

Habe nen Bekannten in HH... (nein ich bin es NICHT selber ;) ) der gute kam ganz Stolz von der Musterung "bin ausgemustert....wegen drogen" bla bla....

Muss jeder selber wissen ob er GWD machen will oder nicht... ABER...

Er und alle anderen die diesen Weg gehen um ausgemustert zu werden und/oder mit gewissen Werten erwischt werden sollte klar sein, dass es natürlich in der Akte landet. ob man jetzt zum bund geht oder nicht. Die Akte ist erstmal da. Der Gute will unbedingt zum auswärtigen Amt...

BÖÖÖÖÖÖB FALSCH!!! [/font]

Jegliche berufliche Zukunft die auf staatliche Anstellung hinausläuft (und viele andere nicht staatliche) hat zu 99,9% Rückfragen zum Thema BW und evtl GWD bzw Zivi etc. Wenn man jetzt sagt "nö bin ausgemustert worde" kommt die frage "warum?" ja und dann?

Was ich damit sagen möchte ist: Man sollte sich doch schon Gedanken machen... nicht nur von der juristischen Seite, sondern vor allem dass man evtl immer wieder damit konfrontiert wird und deswegen nicht den Job bekommt.... wie halt der kollege in hh.....
Autor bayern bazi
 - 08. September 2007, 09:43:04
da du ausgemustert worden bist kannst du keinen wehrdienst oder zivildienst ableisten --> evtl in ein paar jahren nochmal eine nachmusterung beantragen

wenn du du trotzdem etwas für die allgemeinheit machen willst würde ich dir das freiwillige soziale jahr empfehlen dafür brauchst du keine musterung

auch die ehrenamtliche arbeit bei hilfsorganisationen - DRK-FFW-THW - oder kirchlichen einrichtungen benötigt jederzeit manpower

es ist ja schon lobenswert das der TE sgt er will ein zivi machen und nicht sagt - gott sei dank bin ich untaglich jetzt komm ich dem ganzen kram aus

einsicht ist der erste weg zur besserung
Autor Timid
 - 07. September 2007, 18:29:48
So, und wenn dann alle fertig sind mit dem Eindreschen auf den Threadersteller/aufeinander, dann können wir wieder zum Thema zurückkehren? Danke!