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Zitat von: mailman am 09. September 2007, 17:37:38
Kann man als Azubi auch auf Wehrübungen?.
Zitat... Denn WÜs zählen als Wehrdienst und du genießt zu dieser Zeit Kündigungsschutz ...
Zitat von: PommesWeis2 am 08. September 2007, 13:30:38
Das kann ich dir demnächst sagen.
Ich habe ohne Arbeitgebereinwilligung mich zu 2 Lehrgängen (WÜs) angemeldet, mal sehen was raus kommt wenn ich ihm die unter die Nase halte.
Denn WÜs zählen als Wehrdienst und du genießt zu dieser Zeit Kündigungsschutz.
Du kannst im Jahr 6 Wochen WÜs ableisten ohne AG Einverständnis, wenn du bereits 6 Monate Gesamt WÜs überschritten hast, diese müssen aber in 3 Monate auf 2 Jahre verteilt sein.
Mal zur Info http://reservisten.bundeswehr.de/02DB171000000001/vwContentByKey/N265NBTC084MMISDE/$File/Informationen_für_Arbeitgeberinnen_und_Arbeitgeber.pdf