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Autor Pioneer
 - 17. September 2007, 17:10:39
Na, da haste Glück gehabt.

Ich kenne einen Kollegen von mir, der hat das Ganze auch so "hintenrum" vorn Latz geknallt bekommen. Obwohl er eigentlich auch aktiver Reservist ist und für DVag und WÜ ein relativ offenes Ohr hat kommentierte er das nur mit "Na, Sonderurlaub eingereicht?" Der Arbeiter hat nach dem Winter sich nach ner neuen Arbeitsstelle umgucken müssen... Er wurde halt einfach vom "Stempeln" nimmer geholt, sein Chef sagte zu ihm er habe einfach zu wenig Arbeit... Und die Kollegen nahmen es hin, weil sie während der WÜ auch Überstunden schieben mußten. Vier Wochen später wurde dann ein Neuer auf seinen Arbeitsplatz gesetzt...

Hätte der Arbeiter bei seinem Cheffe vorher mal angefragt und Ihn drauf vorbereitet wär´s kein Problem gewesen.
Autor PommesWeis2
 - 16. September 2007, 18:56:21
Wie ja vorher geschrieben, hatte ich meinen AG vor Anmeldung zur WÜ nicht um Erlaubnis gefragt.

So, ich hab meiner Direktion einfach die Unterlagen ins Fach gelegt.
Kam darauf zu mir und hat mir nur viel Spass gewünscht.
Dann noch bißchen Small Talk, das sie gar nicht wusste das es sowas noch gibt und auch von ihrem Mann kennt.
Hab dann gleich vorgewarnt das im November nochmal 2 Wochen kommen, hieß dann auch nur "kein Problem"
Autor mailman
 - 09. September 2007, 18:19:40
In der BS Zeit gehts nicht, da Blockunterricht.

Naja die Borderung geht ja noch bis 10 und die Lehre bis 09. Kann ja danach noch was machen.
Autor bayern bazi
 - 09. September 2007, 18:03:27
Zitat von: mailman am 09. September 2007, 17:37:38
Kann man als Azubi auch auf Wehrübungen?.

wenn dich dein Arbeitgeber lässt  ;)

und es mit der berufschule vereinbar ist

und du trotzdem deine gesellenprüfung schaffst

Autor mailman
 - 09. September 2007, 17:37:38
Kann man als Azubi auch auf Wehrübungen?. In dem Verband meiner Mobeinheit könnte ich Unteroffizier bzw Feldwebel werden.
Die Einheit möchte nämlich erst was von mir sehen. (Quasi eine Art EWÜ). Das würde ich gerne mal ausprobieren. Die Mobstelle paßt zwar überhaupt nich zu meiner ATN. (Stabsdienstsoldat SK ich bin Nachschubsoldat). Aber was solls.
Autor bayern bazi
 - 09. September 2007, 17:33:40
wenn dein cheffe schon so kulant ist dirn für dvag freizugeben

würd ich an deiner stelle es so machen wie ich - wü hauptsäclich in die zeit der nachsaison oder der toten zeit legen - dann freut sich dein chef das er dich nicht zahlen muss - und du kannst deinen arbeitsplatz weiter halten

-bin selber küchenmeister und hab jahrelang in der gastronomie vollzeit gearbeitet -

arbeitgeber freuen sich zum teil wenn in der ruhigen zeit einer weniger zum zahlen ist und sie auf gutes personal zurückgreifen können wenn wieder mehr los ist
Autor PommesWeis2
 - 08. September 2007, 23:39:52
Ich muss dazu sagen das ich Koch bin und in einem Urlaubsgebiet wohne.
Über neue Arbeit braucht man sich in meiner Situation keine Gedanken machen, hier gibt es Hotels wie Sand am Meer und Arbeiter in Gastronomischen Berufen sind hier sehr große Mangelware, dazu kommt das ich dort eh nicht ewig bleiben will.
Bin fast 1,5 Jahre da und das ist für einen Koch schon fast zu lange an einer Stelle.
Mein Chef ist aber seh kulant in Sachen BW und für DVAGs gibts auch immer frei, obwohl am Wochenende immer das meiste los ist.

Von daher lass ich es einfach mal drauf ankommen....
Autor jupp
 - 08. September 2007, 21:35:38
Ich bekomme im Jahr zwei Wochen Freistellung für WÜ, mehr ist nicht drin, es sei denn im Urlaub, was allerdings gesetzlich nicht geht.
Mein Chef hat zwar auch gefragt, warum ich denn unbedingt Bock hätte wieder zum Bund zu gehen und dann noch als Offz-Anwärter aber wie gesagt, nach Absprache mit den Kollegen wg. Vertretung gehts halt so.
Je nachdem wie lange man denn vorhat seine derzeitige Arbeit zu behalten wäre ich mit der Holzhammermethode (ich halt dem einfach die Einberufung hin) eher vorsichtig.
Es geht nicht darum nur das Gesetz hinter sich zu haben, es gibt immer noch die Kollegen. Und wenn bei mir einer so was abziehen würde und dann am besten anderen noch den Urlaub dadurch blockt - so was kann auch ganz schnell ne Retourkutsche geben.

Autor mailman
 - 08. September 2007, 19:08:45
Außerdem gibt es genug andere Möglichkeiten, einem dann das Leben im Betrieb schwer zu machen.
Ich kann auch zur Zeit keine WÜ machen. Und wie von der MOB Einheit empfohlen das ganze im Urlaub zu machen, das mache ich nicht.

Es ist einfach so in der heutigen Zeit. Die meisten Arbeitgeber wissen das man das ganze freiwllig macht. Und auf dem Antrag zur Mobbeorderung steht, auch das man das Einverständis es Arbeitgebers einholen muß.

Es gibt Firmen die weigern sich Feuerwehrmänner zum Einsatz gehen zu laßen. Da sollte man gar nicht mal WÜ oder gar an einen Auslandseinsatz denken.
Den wo verdient man sein Geld? In der Arbeit und nicht bei der BW, Feuerwehr, usw.
Autor snake99
 - 08. September 2007, 18:45:05
Zitat... Denn WÜs zählen als Wehrdienst und du genießt zu dieser Zeit Kündigungsschutz ...

Klar, so steht es auf einem Blatt Papier, doch wie Dennis812 es schon angeschnitten hat kann die Praxis anders aussehen. Deine Kollegen interessiert es nämlich nicht ob du Kündigungsschutz hast oder nicht, sie sehen nur, dass sie für eine gewisse Zeit deine Arbeit mitübernehmen müssen, nur weil du in ihren Augen gerne Soldat spielst.

Ich habe nach meiner Bw Zeit genug Menschen kennengelernt die leider absolut kein Verständniss für die Bw haben, geschweige denn wie man SaZ werden kann. Und genau diese Leute würden dir im Falle einer WÜ auch schön in den Rücken fallen ...
Autor Dennis812
 - 08. September 2007, 16:59:01
Zitat von: PommesWeis2 am 08. September 2007, 13:30:38
Das kann ich dir demnächst sagen.
Ich habe ohne Arbeitgebereinwilligung mich zu 2 Lehrgängen (WÜs) angemeldet, mal sehen was raus kommt wenn ich ihm die unter die Nase halte.

Denn WÜs zählen als Wehrdienst und du genießt zu dieser Zeit Kündigungsschutz.
Du kannst im Jahr 6 Wochen WÜs ableisten ohne AG Einverständnis, wenn du bereits 6 Monate Gesamt WÜs überschritten hast, diese müssen aber in 3 Monate auf 2 Jahre verteilt sein.

Mal zur Info http://reservisten.bundeswehr.de/02DB171000000001/vwContentByKey/N265NBTC084MMISDE/$File/Informationen_für_Arbeitgeberinnen_und_Arbeitgeber.pdf


Das mag ja alles passen, aber auf eine gute Zusammenarbeit innerhalb Ihres Arbeitsumfeldes deutet dies nicht hin und Ihrem AG wird dies sicher nicht gefallen. Des Weiteren sind andere Möglichkeiten denkbar.

Sowas sollte m.E.n. immer abgesprochen werden. Bei mir werden WÜ's teilweise "freigeben" und ggf. teilweise mit Urlaub "verrechnet", wenn es z.B. auf einen großen lehrgang oder ins Ausland ginge.
Autor PommesWeis2
 - 08. September 2007, 13:30:38
Das kann ich dir demnächst sagen.
Ich habe ohne Arbeitgebereinwilligung mich zu 2 Lehrgängen (WÜs) angemeldet, mal sehen was raus kommt wenn ich ihm die unter die Nase halte.

Denn WÜs zählen als Wehrdienst und du genießt zu dieser Zeit Kündigungsschutz.
Du kannst im Jahr 6 Wochen WÜs ableisten ohne AG Einverständnis, wenn du bereits 6 Monate Gesamt WÜs überschritten hast, diese müssen aber in 3 Monate auf 2 Jahre verteilt sein.

Mal zur Info http://reservisten.bundeswehr.de/02DB171000000001/vwContentByKey/N265NBTC084MMISDE/$File/Informationen_für_Arbeitgeberinnen_und_Arbeitgeber.pdf
Autor snake99
 - 08. September 2007, 12:08:13
Hallo zusammen,

mich würden eure Erfahrungen interssieren, die ihr mit euren Arbeitgebern zum Thema Wehrübung gemacht habt .
Heute ist es in vielen Unternehmen so, dass Personal knapp berechnet ist, und wenn dann ein Mitarbeiter für längere Zeit ausfällt kann sich das unter Umständen extrem negativ auf Arbeitsäbläufe in einem Unternehmen auswirken.

Besonders schwer ist es, wenn man eine Führungsposition besetzt. Da man dort in der Regel keine Vertretung hat siehts meiner Meinungs nach noch schlechter aus, wenn man gerne mal wieder eine WÜ machen will.

Wie gings / gehts euch mit euren AG's?