Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Lexus
 - 19. September 2007, 17:00:26
Danke, für die schnelle Antwort. Damit ist dann der Gang zum Kwea sicher.
Autor Timid
 - 19. September 2007, 16:55:44
Zitat von: Lexus am 19. September 2007, 16:46:12ich würde mich gerne Verpflichten lassen

Da es sich um einen freiwilligen Akt handelt, kann man sich nicht verpflichten lassen - man verpflichtet sich höchstens selbst ;)

ZitatAuf der Seite der Bundeswehr steht das mann nicht Vorbestraft sein darf, worunter ja auch eine bewährungsstrafe fällt.

Was so nicht stimmt. Es gibt bestimmte Bedingungen, ab wann eine Vorstrafe den Bewerber von der Ernennung zum Zeit- oder Berufssoldaten ausschließt, aber man ist nicht automatisch durch eine einfache Vorstrafe von diesen Laufbahnen ausgeschlossen. Sie erhöhen auf der anderen Seite die Wahrscheinlichkeit, genommen oder überhaupt zum Eignungstest eingeladen zu werden, nicht gerade ...

Bewerben kannst du dich natürlich. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass du vor Ablauf der Bewährungsstrafe den Dienst antreten dürftest.
Autor Lexus
 - 19. September 2007, 16:46:12
Hallo zusammen,

ich würde mich gerne Verpflichten lassen, habe aber vor kurzem eine Bewährungsstrafe erhalten. Auf der Seite der Bundeswehr steht das mann nicht Vorbestraft sein darf, worunter ja auch eine bewährungsstrafe fällt. Nun ist meine Frage ab es trotzdem möglich wäre als Soldat auf Zeit genommen zu werden. Danke schonmal im vorraus für die Antworten.

MFG

Lexus