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Zitat von: veteran am 27. Oktober 2007, 01:33:10
Aber nicht das SG macht den BS und SaZ zum Staatsdiener sondern allein das Beamtengesetz.
ZitatUnd über das Gelöbnis zu lächeln bei einer Befehlsverweigerung, nun die Judikative sah und sieht das gewiss nicht so und wird bestrafen.
Zitat von: veteran am 27. Oktober 2007, 00:53:16
Aber auch die Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben eine Dienstpflicht, der sie unterliegen; z.B. Beamtengesetz, Soldatengesetz.
ZitatSorry, aber die Lösung findet man im feierlichen Gelöbnis bzw. Fahneneid. Den Text brauch ich wohl nicht zu zitieren.
Zitat von: Mariner am 04. Oktober 2007, 10:41:10Um noch deutlicher zu werden: Wehrdienstleistender ist kein Beruf.
Als GWDL bist du kein BS.