Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Piet
 - 08. Oktober 2007, 21:46:45
Das deutsche Notwehrrecht ist im Übrigen eins der "schneidigsten" weltweit.
Autor Timid
 - 08. Oktober 2007, 20:03:23
Zitat von: mailman am 08. Oktober 2007, 18:07:25Und bevor jetz Notwehr/Nothilfe kommt. Man man auch immer die Verhältnismäßigkeit beachten.

Schließlich gibt es nicht nur die Notwehr im deutschen Recht, sondern auch den Notwehrexzess ...
Autor mailman
 - 08. Oktober 2007, 18:07:25
Und bevor jetz Notwehr/Nothilfe kommt. Man man auch immer die Verhältnismäßigkeit beachten.
Autor Spochtschuetze
 - 08. Oktober 2007, 17:55:17
Wie, wo, wann, wer?

Waffen und Munition sind getrennt zu lagern. Es sei denn, dein Behältnis entspricht dem Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 .

Und nein, du darfst nicht einfach auf Einbrecher schießen.
Autor zesar
 - 08. Oktober 2007, 17:26:55
Im Klartext: Eine waffe ist nur ohne Patronen im besitz zu halten, die nur in seltesten fällen aufzuladen
und erst dann abfeuern. Es wird jedoch alles dem Richter danach vorgeführt und mann könnte noch wegen  "falschen handeln" im knast enden!!
hab ich das so richtig verstanden ?! ^^
Autor Mariner
 - 08. Oktober 2007, 17:25:19
Hallo,

Zitat von: Andi am 08. Oktober 2007, 16:57:56
Zitat von: Mariner am 08. Oktober 2007, 14:37:00
Und der berechtigte zum Führen einer geladenen Waffe ? Von den zivilen Sicherheitsdiensten, die zb. die Kasernen hier bewachten, weis ich dass die keine geladene Waffe führen.

Dann aber wohl nur auf Grund des Unvermögens ihrer Vorgesetzten. ;)
Als Angehörige eine militärischen Waffe fallen sie nicht unters Waffengesetz, sondern unter die Rechte der Bundeswehr und uunter das UZwGBw.


Ich gehe nicht davon aus dass der Vorgesetzte Unvermögens war. Dann wird es eher so gewesen sein dass der Betreiber der Kaserne ( es war nicht die BW ) wohl nicht wollte dass dieser Sicherheitsdienst mit geladener Waffe am Kasernentor rumhüpft. Was man bei manchen Gestalten die da standen durchaus verstehen konnte.

Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß Mariner ;)
Autor Andi
 - 08. Oktober 2007, 16:57:56
Zitat von: Mariner am 08. Oktober 2007, 14:37:00
Und der berechtigte zum Führen einer geladenen Waffe ? Von den zivilen Sicherheitsdiensten, die zb. die Kasernen hier bewachten, weis ich dass die keine geladene Waffe führen.

Dann aber wohl nur auf Grund des Unvermögens ihrer Vorgesetzten. ;)
Als Angehörige eine militärischen Wache fallen sie nicht unters Waffengesetz, sondern unter die Rechte der Bundeswehr und unter das UZwGBw.

Und auch der Werkschutz eines zivilen Unternehmens darf im Rahmen des Waffengesetzes auf dem Privatbesitz des Unternehmens  selbstverständlich geladene Waffen führen.

Im Übrigen sind Vergleiche zwischen USA und Deutschland müßig. Wir haben in Deutschland das Prinzip der staatliche Haftung, während in den USA das Prinzip der Individualhaftung gilt. Von anderen geschichtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten mal abgesehen. ;)

Gruß Andi
Autor schlammtreiber
 - 08. Oktober 2007, 15:26:26
Zitat von: zesar am 08. Oktober 2007, 15:18:41
ich hoffe ,dass das selbe nicht auch bei auslandseinsätzen der deutschen bundeswehr abläuft.. .

So ähnlich, auf Taliban darf erst geschossen werden wenn sie eine Eidesstattliche zu ihren bösen Absichten unterschrieben haben, und vorher gibt´s noch eine kleine Anfrage der SED-NO ob es sich nicht doch um lauteren antikapitalistischen Widerstand handeln könnte.

Außerdem wird nur bei starkem Westwind geschossen, damit die schädlichen Abgase möglichst gut verteilt werden.
Autor zesar
 - 08. Oktober 2007, 15:18:41
Ja, da fragt man sich wozu man dan den Sicherheitsdienst braucht...^^
bei uns in der nachbarschafft wurden 3 Häuser ausgeraubt, und ob wohl man ein waffenschein hat
und der Feind schonbei dir im Haus ist darfst du auf ihn nicht Abfäuern (ganz im gegenteil, du sollst so tuhen als ob du den "Räuber" nicht bemerkst"! ich hoffe ,dass das selbe nicht auch bei auslandseinsätzen der deutschen bundeswehr abläuft.. . und ich finde die Deutsche Regierung sollte damit härter umgehen^^.. " ein freund hat mir mal erzählt, als der in America studiert hat..., wurde bei dem in der wohnung eingebrochen, ausgeraubt usw.... am nächsten tag meinte ein Polizist, der sollte den räuber besser abknallen, damit es weniger probleme für meinen Freund und der Polizei gibt.
Weil da Sollte jeder eine waffe Zuhause haben, und die in fällen wie diese auch benutzen......
über Texas will ich garnicht erst anfangen ;)
Autor Mariner
 - 08. Oktober 2007, 14:37:00
Hallo,

Zitat von: mailman am 08. Oktober 2007, 14:00:32
Also  ich hatte einen Waffenschein. Zwar nur ein Firmenwaffenschein aber immerhin. 

Und der berechtigte zum Führen einer geladenen Waffe ? Von den zivilen Sicherheitsdiensten, die zb. die Kasernen hier bewachten, weis ich dass die keine geladene Waffe führen.

Munition ist in einem Schnellladefutter und die Waffe müsste vor gebrauch erst geladen werden. Es ist permanent keine Patrone in der Trommel.

Gruß Mariner ;)
Autor mailman
 - 08. Oktober 2007, 14:00:32
Zitat von: Mariner am 08. Oktober 2007, 00:05:00
Hallo,

ein Waffenschein ist sowieso nur den allerwenigsten vorbehalten. Eine Waffe zu besitzen und geladen zu führen, da fällt mir nur spontan ein Jäger ein, der dies in seinem Revier darf.

Dazu hat er aber eine fundierte Ausbildung erhalten, die lange dauert und bis ins letzte geprüft wird.

Diese Prüfung ist nicht leicht und das ist auch gut so.

Die Waffen der BW, haben wie Spochti schon anmerkte im Zivilen nichts zu suchen.


Gruß Mariner ;)


Also  ich hatte einen Waffenschein. Zwar nur ein Firmenwaffenschein aber immerhin. 8). Bei Geld und Wertransporten ist das durchaus normal. Ansonsten gibt es für besonders gefährdete Privatpersonen die Möglichkeit einen Waffenschein zu bekommen. Ich denke da an Juweliere oder ähnliches. Aber das dürften verdammt wenig sein.
Autor Flexscan
 - 08. Oktober 2007, 00:46:01
Und zu dienstlichen Zwecken reicht der Satz im Truppenausweis völlig aus.
Autor Mariner
 - 08. Oktober 2007, 00:05:00
Hallo,

ein Waffenschein ist sowieso nur den allerwenigsten vorbehalten. Eine Waffe zu besitzen und geladen zu führen, da fällt mir nur spontan ein Jäger ein, der dies in seinem Revier darf.

Dazu hat er aber eine fundierte Ausbildung erhalten, die lange dauert und bis ins letzte geprüft wird.

Diese Prüfung ist nicht leicht und das ist auch gut so.

Die Waffen der BW, haben wie Spochti schon anmerkte im Zivilen nichts zu suchen.


Gruß Mariner ;)
Autor Spochtschuetze
 - 07. Oktober 2007, 21:47:13
Das ist leider wahr.
Für den Fall, dass tatsächlich eine Waffenbesitzkarte gemeint ist, zwei Gründe für das Nein.

- am Anfang steht die Waffensachkunde. Das kann man sich tatsächlich so ähnlich vorstellen wie die Fahrschule. Die Bundeswehr vermittelt wichtige Inhalte dieses Lehrgangs NICHT.
- die Waffenbesitzkarte muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Dazu muss u.A. ein glaubhaftes Bedürfnis nachgewiesen werden. Ein solches Bedürfnis wird durch geleisteten Wehrdienst ebenfalls NICHT gegeben. Wie auch? Die Waffen der Bundeswehr dienen einem anderen Zweck als Jagd- oder Sportwaffen und dieser "Bundeswehr-Zweck" hat im zivilen Bereich nichts zu suchen.

Bitte danke.
Autor mailman
 - 07. Oktober 2007, 20:50:02
Ich denke das dem TE wahrscheinlich der Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht klar ist.

Umgangssprachlich wird der Waffenschein ja of der WBK gleichgesetzt.