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Autor schlammtreiber
 - 15. Oktober 2007, 09:17:49
Zitat von: zwerg am 12. Oktober 2007, 17:01:57
um Gewissheit zu haben kann man auch gegen entsprechendes Entgeld auch sein Führungszeugniss anfordern.

Bringt nur begrenzt etwas, da in den "behördlichen" Führungszeugnissen, wie sie z.B. die Bundeswehr kriegt, mehr drin stehen kann als in dem "zu privaten Zwecken", welches man selbst anfordern kann  ;)
Autor zwerg
 - 12. Oktober 2007, 17:01:57
bitte suchfunktion nutzen ähnliches Thema gab es schon mal.
um Gewissheit zu haben kann man auch gegen entsprechendes Entgeld auch sein Führungszeugniss anfordern.
und ne Beratungstermin beim KWEA gibt auch entsprechende Aufklärung.
Autor Mr.Pink
 - 11. Oktober 2007, 08:06:30
Also da deine Strafe ja nach dem Jugendstrafrecht ausgesetzt wurde und die Bewährungsstrafe nicht mehr wie 2 Jahre besträgt dürfte in der regel kein eintrag drin stehen!

Gruß

Mr.Pink
Autor Ic3Wolf
 - 11. Oktober 2007, 07:40:45
Hallo vielleicht kann mir hier ja einer helfen!

Und zwar wollte ich bei der BW als Zeitsoldat bewerben nur ich weiß nicht ob sie mich nehmen, da ich im Jahr 04 wegen diversen BTM Delikten nach Jugendstraffrecht zu 9 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt wurde. Die Richterin meinte aber das ich das nach den 2 Jahren nirgends angeben muss das ich mal eine Verurteilung hatte wie denkt der Bund darüber würde das sehr viel Einfluss auf meine Bewerbung nehmen?!?!

Schon mal danke!

edit Fitsch:
Vorstrafe mit einem "f" auch wenn die Strafe manchmal straff ausfällt