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Zusammenfassung

Autor Chris_
 - 02. Januar 2008, 23:43:37
Eine Offizierslaufbahn wird man grundsätzlich nur mit einem gewissen formalen Bildungsstand erreichen können. Im gesamten öffentlichen Dienst gibt es bestimmte Qualifikationsanforderungen für bestimmte Laufbahnen, das ist letztlich bei der Bundeswehr für die Offizierslaufbahn nicht anders.

Diese Sachen stammen z.b. aus der preussischen Verwaltungstradition, und sollten damals garantieren dass man nur mit einer gewissen Eignung die *vermutlich* durch den formalen Bildungsgrad gegeben war, zu leitenden Tätigkeiten kommt. Ebenso sollten damit klare Regeln aufgestellt werden die Nepotismus verhindern. Das alles hat auch heute noch seine Berechtigung, auch wenn es im Einzelfall der Sache nicht gerecht wird, garantiert es doch im Allgemeinen einen relativ gut funktionierenden Staatsapparat.

Wer flexiblere Regelungen will, der muss in die Wirtschaft gehen. Letztlich denke ich schon dass eine Einstufung als Obermaat/Bootsmann der Sache gerecht wird - es wird aber in der Regel nicht wie von dir erwartet eine Perspektive zum Offizier geben, weil du die Bildungsvoraussetzungen nicht erfüllst. Sollte der dritte Weltkrieg ausbrechen und du wirst unbedingt in einer Offiziersstellung benötigt, wird man das problemlos in die Wege leiten. Bis dahin aber besteht für die Bundeswehr keine zwingende Notwendigkeit dich zum Offizier zu machen.

Soweit meine persönliche Sicht auf die Sache.

Chris
Autor Loup
 - 31. Dezember 2007, 01:00:41
Lesen hilft.

Ich habe nirgends geschrieben daß ich "gleich Offz" werden will.

Wieviel Ahnung Du von meiner Branche hast weiß ich nicht, jedenfalls ist sie aufgabenmäßig sehr weit gestreut, und das was ich arbeite entspricht definitiv nicht der "Gehilfen- oder Gesellenebene". Fachwirte und Studierte finden sich in meiner Abteilung genauso. Und ich weiß auch von einigen Ex-Marine-SaZ (Kollegen von mir) daß sie teilweise als Bootsleute, teils sogar als aktive Offiziere solche Aufgaben hatten.

Klein anfangen ist keineswegs mein Problem, aber keine weitere Perspektive schon.

Das meinte ich auch mit Bürokratie. Das was IST (sprich was jemand tut) muß hinter dem zurückstehen was auf irgendeinem Papier steht, welches auch wieder einem Vordruck entsprechen muß und ja kein englisches oder norwegisches sein darf, egal ob das was drauf steht relevant ist oder nicht.

Fazit bleibt, ich habe meine Zeit und meine Fähigkeiten angeboten, es werden Leute in dem Bereich auch gesucht, wegen Formalitäten kann man es aber nicht nutzen.
Autor dada81
 - 11. Dezember 2007, 11:06:56
Zitat von: Loup am 07. November 2007, 15:46:45
Soll jetzt nicht so klingen als ob ich mir zu fein wäre, aber es ist aberwitzig, mir die Arbeitsbereiche die ich seit Jahren beherrsche, nicht mal mittelfristig eröffnen zu können, obwohl sie dafür Leute suchen. Zu allem Überfluß ist mein Arbeitgeber sehr positiv gegenüber der Sache eingestellt, ich stünde also auch noch ausreichend zur Verfügung.

Einen unerfahrenen frisch von der FH würden sie dafür zulassen.

Naja. Bürokratie.  ;)

Wieso Bürokratie? Schiffsmaklerin ist nun mal "nur" eine normale abgeschlossene Berufsausbildung und damit halt "nur" Obermaat möglich!  Für Bootsmann ist ein Meisterbrief vorgesehen und für Offz halt ein Studium. Is so!

Zitat von: Loup am 07. November 2007, 15:46:45
Daher könnten sie mir allerhöchstens einen vorläufigen Dienstgrad als Obermaat anbieten (was an sich kein Thema wäre), ohne Aufstiegsmöglichkeit zum RO, und auch nur die Tätigkeiten die ein solcher Obermaat ausführen würde, auch dies nicht schlimm für einen Einstieg, aber als Dauerperspektive nicht interessant. Das was da anfällt habe ich als Trainee gemacht... also reine Rückstufung.
Wie bitte soll man das denn verstehen? Wenn jemand beispielsweise 10 Jahre als KfZ-Mechaniker gearbeitet hat, wird er trotzdem nicht gleich Offz!
Autor Chris_
 - 09. November 2007, 21:06:41
Schwer vorstellbar, dass es mit gutem Willen nicht zumindest zum Bootsmann gereicht hätte. Aber SO viel Bedarf war anscheinend nicht da. Schade.

Chris
Autor Loup
 - 07. November 2007, 16:39:16
Das mag sein, bloß dann sind meine Scheine immer noch kein Studium, und ich dürfte somit das was ich jeden Tag 8-14 Stunden lang tue, nicht auch als Reserveoffizier tun, mich da nicht mal hochdienen, obwohl der Arbeitsbereich praktisch der gleiche ist.  ::)

Kein Hochschulabschluß = Obermaat = Sekretärinnenarbeit.

Autor Andi
 - 07. November 2007, 16:16:45
Gute Nachricht - bis 2010 soll die europaweite Vergleichbarkeit und Anerkennung von Schulabschlüssen und Aus- und Weiterbildungen theoretisch umgesetzt sein. Zumindest, wenn es alle EU-Staaten bis dahin schaffen einen Nationalen Qualifikationsrahmen zum Europäischen Quelifikationsrahmen zu schaffen, zu ratifizieren und umzusetzen. Dauert aber noch. ;)

Gruß Andi
Autor schlammtreiber
 - 07. November 2007, 16:01:24
Zitat von: Loup am 07. November 2007, 15:46:45
Die Shippingausbildung die ich im skandinavischen Ausland und in GB durchlaufen habe, ist formal kein Studium und außerdem ausländisch (komisch, die komplette deutsche Schifffahrtsbranche erkennt speziell den englischen Brief umstandslos an).

Von solchen Problemen habe ich schon gehört. Während der Lehre saß hinter mir (in der Berufschule) eine griechische Abiturientin. Sie musste mindestens 3 Jahre Lehre machen, ohne Möglichkeit wie andere Aburentis auf 2 Jahre zu verkürzen, weil ihr griechisches Abi (angeblich als einziges der damaligen EU) nicht anerkannt wurde und sie daher formell "gar keinen" Schulabschluss hatte  ::)

Man muss sich das mal auf der historischen Zunge zergehen lassen: ein Abitur aus dem Land von Sokrates, Archimedes, Aristoteles, Pythagoras, usw usw usw wird bei den germanischen Barbaren nicht anerkannt  ;D
Autor Loup
 - 07. November 2007, 15:46:45
So, hier ein kleines Update - nach Kontakt und Informationsgespräch der mir hier genannten Stellen kam folgendes heraus:

Bedarf besteht auf jeden Fall, genau genommen suchen sie verstärkt, auch meine zivile Berufstätigkeit paßt sehr gut - und hier nun das große ABER.

Die Shippingausbildung die ich im skandinavischen Ausland und in GB durchlaufen habe, ist formal kein Studium und außerdem ausländisch (komisch, die komplette deutsche Schifffahrtsbranche erkennt speziell den englischen Brief umstandslos an). Daher könnten sie mir allerhöchstens einen vorläufigen Dienstgrad als Obermaat anbieten (was an sich kein Thema wäre), ohne Aufstiegsmöglichkeit zum RO, und auch nur die Tätigkeiten die ein solcher Obermaat ausführen würde, auch dies nicht schlimm für einen Einstieg, aber als Dauerperspektive nicht interessant. Das was da anfällt habe ich als Trainee gemacht... also reine Rückstufung.

Soll jetzt nicht so klingen als ob ich mir zu fein wäre, aber es ist aberwitzig, mir die Arbeitsbereiche die ich seit Jahren beherrsche, nicht mal mittelfristig eröffnen zu können, obwohl sie dafür Leute suchen. Zu allem Überfluß ist mein Arbeitgeber sehr positiv gegenüber der Sache eingestellt, ich stünde also auch noch ausreichend zur Verfügung.

Einen unerfahrenen frisch von der FH würden sie dafür zulassen.

Naja. Bürokratie.  ;)

Muß ich mir was anderes suchen.

Den Usern hier noch mal Dankeschön für die Tips.
Autor wolverine
 - 31. Oktober 2007, 17:09:41
Versuch macht kluch! Den jeweiligen Bedarf kennen nur die zuständigen Fachdezernate.
Autor dada81
 - 31. Oktober 2007, 16:50:59
Zitat von: Loup am 26. Oktober 2007, 21:09:20

Ist in meinem Bereich ein gewisser Bedarf gegeben?


Genau da könnte das Problem liegen:

Voraussetzungen für die Anwendung § 43 Abs. 3 SLV (Quelle PersABw)

Eine Einstellung in die Reserveoffizierlaufbahn gemäss § 43 Abs. 3 Soldatenlaufbahnverordnung ist nur unter gewissen Gegebenheiten möglich. Die Interessen des Bewerbers bzw. Antragstellers müssen mit den Interessen des Dienstherren in Einklang gebracht werden. Das bedeutet:

    * Es muss ein besonderer Bedarf gegeben sein, der mit vorhandenen Reserveoffizieren der Bundeswehr, auch unterwertig, nicht gedeckt werden kann.
    * Die Verwendung muss der Laufbahn des Truppendienstes, des Geoinformationsdienstes, des Sanitätsdienstes oder des Militärmusikdienstes zugeordnet sein. Einstellungen und damit einhergehende Beorderungen auf anderen Dienstposten (z. B. für Offiziere des militärfachlichen Dienstes) sind nicht möglich.
    * Es muss sich grundsätzlich um eine Verwendung handeln, der ein fachverwandter Zivilberuf zugeordnet ist oder die eine wissenschaftliche Vorbildung erfordert.
    * Der Dienstposten muss frei und besetzbar sein und, soweit absehbar, struktursicher sein.
Autor Loup
 - 27. Oktober 2007, 13:35:48
Danke für die Tips und Anlaufadressen.

Daraus schließe ich mal daß Logistik See in diesem Zusammenhang kein aussichtsloses Unterfangen ist?

Besten Dank.  :)

Autor wolverine
 - 27. Oktober 2007, 10:05:41
Bei der Vorbildung würde ich evtl. einmal die S1-Abteilung des Logistikzentrum der Bundeswehr und parallel das Flottenkommando - G 1/ PersMob - kontaktieren! Bewerbungsmappe wie zivil und bitte um Verwendungsmöglichkeiten und Einplanung in die Reserve.
Autor Pioneer
 - 27. Oktober 2007, 08:05:15
Moggähn....

Also: Du kannst Dich in der Reserve der Bw engagieren - auch wenn Du ungedient bist. Allerdings wird der Anfang vermutlich ein ganz schöner Häckmäck... Ich würde mich mal beim Kreiswehrersatzamt schlau machen.

Auszug ZDv 20/3:

250. Freiwillige Verpflichtung
Ungediente, die sich schriftlich zu Dienstleistungen bereit erklären und deren Verfügbarkeit
von dem zuständigen Kreiswehrersatzamt festgestellt wurde, können, wenn ein dienstliches
Erfordernis besteht, zu Übungen herangezogen werden.
Die Bereitschaft zur freiwilligen Dienstleistung ist entweder durch Abgabe einer
,,Einverständniserklärung für eine Beorderung" (Formular Bw - 2658, Muster Anlage XI / 4)
oder einer ,,Freiwilligen Verpflichtung zur Ableistung einer Übung" (Formular Bw - 2067,
Muster Anlage II / 3) zu dokumentieren. Die Erklärungen werden beim zuständigen Kreiswehrersatzamt
in die Personalakte aufgenommen.

251. Ungediente Wehrpflichtige
Wehrübungen von Wehrpflichtigen, die noch nicht gedient haben, sind grundsätzlich nur
zulässig, wenn sie keinen Grundwehrdienst mehr zu leisten haben
.

Die ZDv 20/3 regelt die Grundsätze für Wehrübungen und Übungen bzw. besondere Auslandsverwendungen. Nachdem hier auch Ungediente berücksichtigt sind, denke ich mal, daß die grundsätzliche Möglichkeit besteht, sich hier zu betätigen. Ob allerdings Bedarf besteht wäre am einfachsten in einem Gespräch mit dem Kreiswehrersatzamt oder einem entsprechenden Truppenteil zu klären.
Autor Loup
 - 26. Oktober 2007, 21:09:20
Guten Abend.

Ist hier jemand mit Fragen der Marinereserve vertraut?

Ich bin gelernte Schiffsmaklerin (= Seetransportlogistik), habe im Ostseeraum international gearbeitet und auch die britische Shipbroker-Bestallung erlangt. Privat war ich 6 Jahre beim THW Wassergefahrengruppe aktiv. Durch einen Umzug ist mir dies leider nicht mehr möglich, aber ich möchte mich weiterhin freiwillig engagieren und bin auf die Möglichkeit der Reserve aufmerksam geworden.

Ist in meinem Bereich ein gewisser Bedarf gegeben?