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Zusammenfassung

Autor Fiestaman
 - 29. Oktober 2007, 15:56:58
Zitat von: Simon am 28. Oktober 2007, 22:01:00
Der Bewerber wird in diesem Fall maximal die ersten 6 Monate als Grundwehrdienstleistender gefuehrt und muss sich spaetestens nach 6 Monaten entscheiden ob er denn nun wirklich SaZ werden moechte

Auch nicht richtig. Dies gilt nur wenn die Verpflichtungserklärung auf Widerruf unterzeichnet wird!

Andernfalls wird man ob Wiedereinsteller oder Ungedienter direkt in das Verhältniss eines SaZ berufen und erhält die entsprechenden Bezüge. Hierbei ist es nur von Seiten der Bundeswehr möglich entlassen zu werden.
Autor Boschie007
 - 29. Oktober 2007, 11:29:43
@Fiestaman:

Ich werde als Stuffz FA in den Geoinformationsdienst der BW eingestellt mit Ziel Geoinformationsfeldwebel.
Autor Simon
 - 28. Oktober 2007, 22:01:00
@Fiestaman
Fast komplett richtig ;-) Vlt nochmal in kurz:

Eignungsübung - Eignungsübender:

Ein Bewerber der mit hoeherem Dienstgrad eingestellt wird. Dauer 4 Monate. Innerhalb dieser 4 Monate kann der Eignungsuebende jederzeit, die Bundeswehr jeweils zum 1. und 15. eines Monats das Dienstverhaeltniss ohne Angabe von Gruenden kuendigen (wobei die Bundeswehr in der Regel schon begruendet, naemlich mit Nichteignung). Der Eignungsuebende wird (je nach Laufbahn) nach erfolgreichem bestehen (also lediglich dem unfallfreien Ablauf) zum SaZ oder BS ernannt (BS trifft nur auf einige Faelle im Bereich der bereits studierten zu)

Probezeit fuer SaZ: Dauer 6 Monate, kann nur haben wer vorher noch nicht in der Bundeswehr gedient hat (also insbesondere keine Wiederiensteller oder Grundwehrdienstleistende die sich bewerben). Der Bewerber wird in diesem Fall maximal die ersten 6 Monate als Grundwehrdienstleistender gefuehrt und muss sich spaetestens nach 6 Monaten entscheiden ob er denn nun wirklich SaZ werden moechte, in dem Fall wird ein Großteil der bis dahin nicht gezahlten Dienstbezuege (GWDL bekommen nunmal weniger als SaZ) nachbezahlt....Frauen bekommen grundsaetzlich gleich SaZ Bezuege und sollten daher grundsaetzlich die Probezeit in Anspruch nehmen.

Unterschiede zur AGA wurden ja jetzt bereits ausgiebig erklaert.
Autor Fiestaman
 - 28. Oktober 2007, 20:53:53
Wenn du die AGA machen musst, machst du sie auch komplett.

Es erfolgt sowieso keine wirkliche Beurteilung nach den 4 Monaten. Und die Stammeinheit sieht man als EÜ in dieser Zeit im Regelfall nicht.

Im Normalfall durchläufst du die 4 Monate und wirst dann zum SaZ ernannt. Es sei denn du stellst wirklich dumm an schaffst die AGA nicht oder den UL. Solltest du aus gesundheitlichen Gründen oder Gründen die du nicht zu vertreten hast, die AGA oder den UL nicht schaffen. Bekommst die Möglichkeit sie zu wiederholen. Hierfür wird die EÜ dann auch für die entsprechende Zeit verlängert.

Die Bundeswehr möchte einfach nur sehen das du geeignet bist. Z.b. nicht ständig KZH oder MSG bist um Geländetagen zu entgehen.

Heißt also AGA dann UL und danach Ernennung zum SaZ.

Was machst du denn genau, wenn man fragen darf?
Autor Boschie007
 - 28. Oktober 2007, 15:15:14
Thx für die infos. Ist die AGA für Wiedereinsteller, speziell im FD, dann verkürzt? Denn wenn ich das hier richtig verstehe werde ich zunächst für 3 Monate die AGA neu machen, dann folgt der UL und nötigerweise Lehrgänge speziell für meine FD Verwendung. Da bleibt sicher dann nicht mehr viel Zeit in den 4 Monaten um in der Stammeinheit beurteilt zu werden.
ach, wir werden sehen ... :)
Autor Fiestaman
 - 28. Oktober 2007, 14:53:41
Zitat von: Lidius am 25. Juni 2005, 02:23:36
Ein SaZ hat wenn er sich verpflichtet eine Probezeit von 4 Monaten (Eignungübung), diese ist 4 Monate lang, damit man sich nicht anhand der Grundausbildung ein Bild des Soldaten machen muss, sondern ihn ebenfalls nach seinen Leistungen in der Stammeinheit bewerten kann.

Das ist völlig falsch erklärt. Der Status SaZ und Eignungsübender sind völlig unterschiedlich, aber auch wieder gleich.

Man absolviert dann eine Eignungsübung, wenn man mit höherem Dienstgrad aufgrund seiner Vorbildung eingestellt wird. Und wird erst nach Ende der Eignungsübung zum SaZ ernannt!

Ein SaZ ist mit Aushändigung der Ernennungsurkunde SaZ (meist innerhalb der 1 Woche nach Dienstantritt). Ein SaZ kann nicht wie ein EÜ seine Entlassung beantragen. Für SaZ gilt eine "Probezeit" von 6 Monaten. In dieser Zeit kann das Dienstverhältniss allerdings nur von der Bundeswehr aufgehoben werden. Ausser der SaZ unterschreibt seine Verpflichtung auf Widerruf.

Ausserdem absolvieren EÜs (ich schließe jegliche Ausnahmen jetzt mal aus) in diesen 4 Monaten nur Lehrgänge! AGA und meist darauf UL und hier wird sich ein Bild über die Leistungen gemacht. Es gibt auch noch die Möglichkeit die EÜ zu verlängern, falls aus Gründen die der Soldat nicht zu verteten hat, ein Lehrgang nicht bestanden wurde.

Und nach den 4 Monaten erfolgt erst die Ernennung zum Saz!



Zitat von: Lidius am 25. Juni 2005, 02:23:36
Wiedereinsteller, die ja keine Grundausbildung mehr durchlaufen müssen absolvieren ebenfalls eine Eignungsübung. Sind dann halt bloss die komplette Zeit in ihrer Einheit.

Das ist auch nicht richtig. Wiedereinsteiger müßen bei Verwendungsreihenwechsel oder TSK Wechsel oft die AGA nochmal durchlaufen. Außerdem haben viele Wiedereinsteiger noch keinen UL absolviert. Zudem sind auch noch Fachlehrgänge zu besuchen.

Zitat von: Lidius am 25. Juni 2005, 02:23:36
Anders bei Wiedereinstellern, diese gehen ja direkt ohne AGA in ihre Stammeinheiten gehen und dann dort eben ihrer Arbeit in der vorgesehenen Verwendung nachgehen. Der Wiedereinsteller ist halt schon während seiner kompletten Eignungsübung in seiner Verwendung.

Das ist auch nicht richtig. Es geht kein Soldat direkt in seine Stammeinheit(Ausnahmen schließe ich jetzt mal aus) es müßen erst noch Lehrgänge besucht werden. Dies gilt auch für Wiedereinsteiger.


Autor Boschie007
 - 28. Oktober 2007, 13:50:36
Einen Ausbildungsplan habe ich bisher nicht bekommen. Ich habe nur den Einberufungsbescheid zur Eignungsübung bekommen. Darin steht lediglich das ich am 2.1.08 bis xx Uhr in Euskirchen in der Generalmajor-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne sein muss. Ich war mal dort, kann mir nicht vorstellen das dort ausgebildet wird, dort sind auch keine Übernachtungsmöglichkeiten.
Autor Dennis812
 - 28. Oktober 2007, 13:03:24
Zitat von: mailman am 28. Oktober 2007, 12:37:45
Die Grundausbildung wurde vor ein paar Jahren (meine 2003 oder so) geändert, und es kamen neue Inhalte hinzu.
Deshalb wirst du wahrscheinlich einen Teil der AGA wiederholen müßten.

Vermutlich sogar die komplette AGA. Ergänzend dazu: Auch als SaZ wirst du in der AGA wohl kaum Erholungsurlaub nehmen können! Und die EÜ bezieht sich in der Tat nur auf ein zeitliches Fenster. WAS erstmal dahinter steckt ist für den weiteren Karrieweg relativ egal. Bei den allermeisten ist es aber nunmal die AGA. Für alles weitere solltest du eigentlich eine Art Ausbildungsplan bekommen haben....
Autor mailman
 - 28. Oktober 2007, 12:37:45
Die Grundausbildung wurde vor ein paar Jahren (meine 2003 oder so) geändert, und es kamen neue Inhalte hinzu.
Deshalb wirst du wahrscheinlich einen Teil der AGA wiederholen müßten.
Autor Boschie007
 - 28. Oktober 2007, 12:13:16
Ich bin Wiederensteller, fange am 2.1.08 als StuffzFA im Fachdienst an und habe dann also die 4 Monatige EÜ. 
Meine AGA als Wehrdienstleistender war aber schon 1998/99. Werde ich die AGA in den 3 von 4 Monaten EÜ wiederholen müssen oder komme ich direkt in meine Stammeinheit und arbeite sofort normal? Wann werden die Uffz- bzw Feldwebellehrgänge besucht?

Und noch eine Frage, nicht so wichtig aber für mich interessant: In der 3 Monatigen AGa kann ich mir vorstellen ist Urlaub nehmen nicht möglich. Wie sieht das in der 4 monatigen EÜ aus, wenn keine AGA anfällt?

Vielleicht noch zur Info: Ich komme zum AGeoBW nach Euskirchen.
Autor Arry
 - 25. Juni 2005, 20:11:10
Das nenn ich doch mal Rat und Tat....

ICh bedanke mich..und werd mich drann halten :)
Autor Timid
 - 25. Juni 2005, 14:51:28
Zitat von: Arry am 25. Juni 2005, 14:16:44heist das nun das einer oder 2 von mehreren es nur schaffen..also nochmal sowas wie ein Test...mit "konkurenz"
oder kommen alle die sich nicht blöd anstellen in ihre Stammeinheit.

Normalerweise wird man nur dann überhaupt Zeitsoldat, wenn auch eine Stelle vorhanden ist - folglich hat jeder, der die Eignungsübung absolviert, eigentlich schon einen festen Dienstposten, wenn er die EÜ besteht ;)
Konkurrenz kann höchstens nachher auftreten, wenn aus irgendwelchen Gründen Dienstposten oder Lehrgangsplätze für die Eignungsübenden gestrichen werden, also zu viele Leute für zu wenig Plätze vorhanden sind. Aber das sind eigentlich eher Ausnahmen.

Zitatwas würdet ihr empfehlen...Das die Saz leute sich eher auf distanz halten sollten mit den AGA leuten?  da ja einige Grundwehrdienstleistende in der AGA dahin gehen weil sie es müssen, es nicht ernst nehmen...und es als spass shen und evtl rumsaufen....

oder sollten alle zusammen halten....

Das gebietet eigentlich schon die "Pflicht zur Kameradschaft" ... Ansonsten besteht eine recht große Wahrscheinlichkeit, dass du auch nach der Grundausbildung noch mit den Leuten zusammenarbeiten musst, mit denen du die AGA zusammen hattest - und wenn du denen aus der gemeinsamen Ausbildungszeit schon als "arrogant" bekannt bist ("der hält sich für was besseres und gibt sich nicht mit den 'einfachen Landsern' ab ..."), dann ist das keineswegs förderlich ...

Andererseits ist es auch nicht förderlich, wenn du z.B. "Neckermann-Stuffz" bist, während der AGA fleißig mit deinen Kameraden zusammen gefeiert hast und plötzlich, nach der Grundausbildung, diesen Leuten Befehle/Anweisungen erteilen sollst. Man sollte also einen Mittelweg finden zwischen "zu kumpelhaft" und "zu abgesondert".

Zitatu?nd nochwas..wie muss man sich verhalten um "nicht" die eignungübung zu bestehen ?

Man muss nur oft genug unter Beweis stellen, dass man für Führungsaufgaben o.ä. nicht geeignet ist und nicht einmal die einfachsten Aufgaben bewerkstelligen kann ;) Wenn man also nicht völlig auf der Leitung steht oder immer kurz vor dem körperlichen Kollaps steht, dann sollte die EÜ kein Problem sein.
Autor Arry
 - 25. Juni 2005, 14:16:44
Ahso..danke...

ich dachte das es ganz andere Tätigkeiten sind und das die EÜ leute unter sich sind...

Aber es ist ja anscheinend so dass, alle also AGA´s und EÜ´ler
zusammen alles machen..also biwak truppen übung und den rest....
nur wie gesagt das es eine probetzeit gibt damit beide seiten entscheiden können ob man selbst/ der jenige das will/ sich dafür eignet.

ich habe daran gedacht das die SaZ´ler da einige davon ja auch eine Feldwebel laufbahn machen innerhalb der probezeit..theoretischen untericht und schulungen haben...

und folgend noch 2 fragen....
es gehen ja mehrere zur EÜ
heist das nun das einer oder 2 von mehreren es nur schaffen..also nochmal sowas wie ein Test...mit "konkurenz"
oder kommen alle die sich nicht blöd anstellen in ihre Stammeinheit.

und die zweite Frage...

was würdet ihr empfehlen...Das die Saz leute sich eher auf distanz halten sollten mit den AGA leuten?  da ja einige Grundwehrdienstleistende in der AGA dahin gehen weil sie es müssen, es nicht ernst nehmen...und es als spass shen und evtl rumsaufen....

oder sollten alle zusammen halten....

u?nd nochwas..wie muss man sich verhalten um "nicht" die eignungübung zu bestehen ?
Autor Lidius
 - 25. Juni 2005, 02:23:36
Es sind zwei völlig verschiedene Sachen, die aber durchaus auch Zeitgleich zutreffen können.

Als Grundwehrdienstleistender und ungedienter SaZ durchläufst du zuerst die 3 Monatige Grundausbildung. Danach werden ja alle in ihre Stammeinheiten versetzt.

Ein SaZ hat wenn er sich verpflichtet eine Probezeit von 4 Monaten (Eignungübung), diese ist 4 Monate lang, damit man sich nicht anhand der Grundausbildung ein Bild des Soldaten machen muss, sondern ihn ebenfalls nach seinen Leistungen in der Stammeinheit bewerten kann.

Wiedereinsteller, die ja keine Grundausbildung mehr durchlaufen müssen absolvieren ebenfalls eine Eignungsübung. Sind dann halt bloss die komplette Zeit in ihrer Einheit.

Eignungübung ist eigentlich ungefähr das gleiche wie die Probezeit im Zivilleben.

Ich weiß, das wolltest du nicht hören, aber so ist es nunmal. Ich versuchs nochmal anders zu erklären.

Ein Eignungübener ungedienter SaZ muss ja erstmal die Grundausbildung durchlaufen und geht danach erst in seine richtige Verwendung. Um nun nicht die Leistungen des Soldaten nur Anhand der Grundausbildung zu bewerten (schließlich will man ja wissen ob der Soldat für die Verwendung taugt und nicht nur für die AGA) ist die EÜ nunmal 4 Monate lang. Dann ist auch eine bessere Beurteilung möglich, da man sich näher mit dem Soldaten auseinandersetzen kann und er nicht zwischen den vielen Soldaten einer AGA Kp "untergeht"


Deine Fragestellung ist allerdings auch ziemlich unglücklich gewählt, da bei ungedienten SaZ die AGA nunmal teil der Eignungsübung ist, er macht die AGA wie jeder andere Soldat auch.

Anders bei Wiedereinstellern, diese gehen ja direkt ohne AGA in ihre Stammeinheiten gehen und dann dort eben ihrer Arbeit in der vorgesehenen Verwendung nachgehen. Der Wiedereinsteller ist halt schon während seiner kompletten Eignungsübung in seiner Verwendung.

Aber mal ne Frage an dich, was genau interesiert dich daran denn? Möglicherweise kann man deine Frage besser beantworten wenn man die Hintergründe der Frage kennt.
Autor Arry
 - 25. Juni 2005, 01:52:22
Was sind die Unterschiede zwischen
3 Monate AllgemeineGrundAusbildung und 4 Monate Eignungsübung.

jetzt schreibt nicht ...Die EÜ ist sowas wie ne Probezeit
oder 4 Monate sind eine Monat mehr als 3...

Die Unterschiede in der Praxis , sprich in der tätigkeit und ablauf
sind gefragt..

Also bitte ..ich höre...


danke im voraus :)