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Zitat von: KpTrpFhr am 30. Oktober 2007, 15:46:01Und diese Lappalie soll Grund für ein Disziplinarverfahren sein? Dabei ist doch noch nicht einmal gegen die Gesunderhaltungspflicht des Soldaten verstossen worden! Geschweige denn gegen geltende Dienstvorschriften. Nahrungsaufnahme dient ja auch der Gesunderhaltung! Und dass ein Dienstvorgesetzter solche Machenschaften durchzieht, nur weil er einen seiner Soldaten "auf dem Kicker" hat, das ist ja wohl unter aller Kanone. Wo leben wir eigentlich? Diesem Vorgesetzten gehört mal anständig in den Arsch getreten!
Zitat von: Pioneer am 28. Oktober 2007, 15:15:24Zitat von: Andi am 28. Oktober 2007, 13:47:13
Ein Soldat wird vom Truppenarzt krank geschrieben und sein DV muss dem kzh zustimmen - kzh ist hierbei eine absolute Ausnahme, da ein Soldat im Normalfall auch arbeitet, wenn er krank ist.
Da wäre er der erste, den ich sehe... Wenn Du Dich so verhältst bist Du eine Ausnahme... Der Soldat erhält seine Dienstbezüge auch bei Krankheit weiter, welche Motivation sollte er haben, bei Krankheit weiter zu arbeiten??
ZitatUnd wieso ist der Junge dann mit ein bißchen Halsweh daheim? Er könnte auch Innendienst machen. Auto fahren kann er ja auch.
ZitatNein, es geht konkret um den Fall, daß er evtl. beim Essen mit der Freundin gesehen wurde, Du hast selbst darum gebeten das zu erläutern:
Zitat von: Andi am 28. Oktober 2007, 13:47:13
Ein Soldat wird vom Truppenarzt krank geschrieben und sein DV muss dem kzh zustimmen - kzh ist hierbei eine absolute Ausnahme, da ein Soldat im Normalfall auch arbeitet, wenn er krank ist.
Zitat von: Andi am 28. Oktober 2007, 13:47:13Ganz einfach, weil er kein ziviler Arbeitnehmer ist.
Und die Regelungen in de Bundeswehr sind bei weitem "schärfer", als im Zivilen, da kzh eine absolute Ausnahme ist und der Soldat im Normalfall eher eingeschränkt Dienst tut.
Zitat von: Andi am 28. Oktober 2007, 13:47:13Und es geht hier nicht mal um "essen gehen", sondern um ein "die Freundin kurz mit dem Auto abholen" - mein Auto hat eine Heizung.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 27. Oktober 2007, 14:53:16Zitat von: Pioneer am 27. Oktober 2007, 08:57:05
Solltest Du jedoch noch mit Ihr ins Essen gegangen sein oder einkaufen etc. und dabei gesehen worden sein ist diese Diszi meiner Meinung nach vollauf berechtigt.
Wenn du mir jetzt noch einen logischen Grund dafür nennen kannst, wieso einkaufen oder essen gehen während man kzh geschrieben ist eine Dienstpflichverletzung wären, wäre ich dir sehr dankbar. In beiden Fällen würde ich sogar sagen, dass es wohl im Sinne des Dienstherren ist, wenn man nicht verhungert.
Gruß Andi
Zitat von: Pioneer am 28. Oktober 2007, 10:43:07
Für mich als Selbständigen ist sowas einfach moralisch nicht okay. Arbeiten - womöglich noch in einer Halle oder im Büro - kann der Arbeitnehmer nicht.
Zitat
Wieso sich ein Soldat im Falle einer Mandelentzündung anders verhalten sollte/darf als ein ziviler Arbeitnehmer bleibt mir mal schleierhaft, noch dazu bei der Bw im Regelfall mehr zur "Verschärfung" der Bedingungen geneigt wird.
ZitatIch denke mal, daß ein entsprechendes Urteil beim Truppendienst- und Verwaltungsgericht kaum milder ausfallen würde, kann aber - wie Du schon bemerkt hast - nicht mit einem Urteil vom Arbeitsgericht verglichen werden.
Zitat von: Andi am 28. Oktober 2007, 00:57:46
Selbstverständlich, ist er ein Mensch, dem der Arzt offenkundig zutraut selbst zu entscheiden, was für ihn am Besten ist, wäre dem nicht so hätte er ihn stationär aufgenommen oder krank auf Stube geschrieben - gleiches gilt im Übrigen für den DV, der dem ärztlichen Vorschlag "kzh" zugestimmt hat.
Und ich sage es dir noch mal: der Soldat steht nicht unter Hausarrest, sondern ist kzh geschrieben und kann (fast alles) machen was er will, solange dies dem Genesungsprozess und seinen Dienstpflichten nicht entgegen steht. Das bedeutet, dass der Soldat natürlich auch den Verrichtungen des täglichen Bedarfs grundsätzlich ohne weiteres nachgehen darf.
Zitat von: Andi am 28. Oktober 2007, 00:57:46
Seltsam...gleich kommen noch so Aussagen wie "Atomstrom? Brauche ich nicht! Bei mir kommt der Strom immernoch aus der Steckdose". Was will ich dir damit sagen? Richtig, wenn ich meinen Kühlschrank nicht fülle, füllt er sich im Normalfall nicht von alleine und wenn ich worgens um 0830 vom Arzt in der Kaserne wiederkomme hat auch Lidl noch nicht auf.
Zitat von: Pioneer am 27. Oktober 2007, 20:49:20
Also wenn ich jetzt nicht zu faul zum raussuchen wäre würde ich Dir die entsprechenden Arbeitsgerichtsurteile mit den zugehörigen Aktenzeichen zitieren.
ZitatFakt ist: Mandelentzündung ist diagnostiziert. Die momentane Witterung ist der Heilung einer Mandelentzündung wohl nicht so förderlich. Wieso der krankgeschriebene draußen rumeiert - wohlgemerkt abgesehen vom Arztbesuch oder dem Besuch der Apotheke (wäre ja beides dann in der Kaserne, oder?) - ist nicht erklärlich.
ZitatRausgehen ist bei so einer Witterung wohl kaum ein optimales Umfeld für die Genesung... Also sollten die Belastungen durch das Rausgehen auch möglichst niedrig gehalten werden ---> Arztbesuch
ZitatVerhungern wird der Junge wohl kaum.
Zitat von: Andi am 27. Oktober 2007, 14:53:16
Wenn du mir jetzt noch einen logischen Grund dafür nennen kannst, wieso einkaufen oder essen gehen während man kzh geschrieben ist eine Dienstpflichverletzung wären, wäre ich dir sehr dankbar. In beiden Fällen würde ich sogar sagen, dass es wohl im Sinne des Dienstherren ist, wenn man nicht verhungert.
Zitat von: Andi am 27. Oktober 2007, 14:53:16
Wie bereits gesagt: kzh bedeutet nicht Hausarrest, sondern hat den Sinn der Genesung ein möglichst optimales Umfeld zu schaffen. Und solange es der Genesung nicht entgegensteht kann man so ziemlich alles machen - außer Urlaub an einem anderen Ort.
Zitat von: Andi am 27. Oktober 2007, 14:53:16Zitat von: Pioneer am 27. Oktober 2007, 08:57:05
Wie bereits gesagt: kzh bedeutet nicht Hausarrest, sondern hat den Sinn der Genesung ein möglichst optimales Umfeld zu schaffen. Und solange es der Genesung nicht entgegensteht kann man so ziemlich alles machen - außer Urlaub an einem anderen Ort.
Das nennt sich dann aber auch nicht KzH sondern Kur
Zitat von: Pioneer am 27. Oktober 2007, 08:57:05
Solltest Du jedoch noch mit Ihr ins Essen gegangen sein oder einkaufen etc. und dabei gesehen worden sein ist diese Diszi meiner Meinung nach vollauf berechtigt.