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Zitat von: Tobi am 03. November 2007, 20:40:27
Problematisch mag es jetzt sein, wenn man zwar als SaZ geeignet wäre, jedoch nicht als ROA. Diesen Fall habe ich praktisch jedoch noch nicht erlebt. Theoretisch könnte vielleicht darauf bestanden werden, die vollen zwei Jahre als Mannschaftsdienstgrad abzuleisten, andererseits werden Mannschaftsdienstgrade von vornherein ja gar nicht mit der Verpflichtungszeit 2 Jahre eingestellt. In der Praxis wäre es vielleicht realistisch, die Zeit nicht zu verlängern und das ganze in ein Dienstverhältnis eines GWDL zu ändern.
ZitatIch verpflichte mich, 2 Jahre Wehrdienst zu leisten.
Mir ist bekannt, daß ich zunächst für eine Dienstzeit von 6 Monaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werde und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle Verpflichtungszeit verlängert wird. Der Verlängerung kann ich nicht widersprechen.
Mir ist (ferner) bekannt, daß ich nach meiner Ernennung zum Soldaten auf Zeit die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann und auf Antrag nur dann vorzeitig entlassen werden kann, wenn für mich das Verbleiben im Dienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde...