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Autor schlammtreiber
 - 07. November 2007, 16:29:08
Zitat von: Andi am 07. November 2007, 16:14:12
Oder die Story mit dem Kalender mit leicht bzw. gar nicht bekleideten Frauen...

...nur statthaft südlich des Wendekreis des Krebses (wegen dort herrschender Witterungsbedingungen, die eine Anzugserleichterung obligatorisch machen)?
Autor Andi
 - 07. November 2007, 16:14:12
Ein Blick in den Jahresbericht des Wehrbeauftragten zeigt bei welch skurilen Dingen der sich berufen fühlt den mahnenden Finger zu heben - im großen und ganzen halte ich sehr viel von der Arbeit des Wehrbeauftragten, aber hin und wieder überschreitet er Grenzen, die am Status der Bundeswehr als Streitkräfte zweifeln lassen.
Ich erinnere mich da gerne an den General, der sich (aus der Sicht eines Menschen mit ebensolchem Menschenverstandes eventuell sogar nachvollziehbar) weigerte (und weigert) im Schriftverkehr die weibliche Form zu nutzen und es damit in den Bericht schaffte - außer der Botschaft "ich kann nix dagegen machen, bin schwer enttäuscht und verziehe mich jetzt 3 Wochen heulend in mein Büro - das habt ihr davon, euer Reinhold" kam aber nichts rüber...
Oder die Story mit dem Kalender mit leicht bzw. gar nicht bekleideten Frauen...

Gruß Andi
Autor StOPfr
 - 07. November 2007, 14:46:53
Zitat von: Andi am 07. November 2007, 01:28:39
Wobei ich auch da dann umgehend auf das Eingreifen des Wehrbeauftragten warte, der ein "dududu" gibt, weil der seelische Schaden für den Soldaten ja ein Leben lang anhalten kann...
Ich hoffe zuversichtlich, dass der Wehrbeauftragte für so einen Unfug nicht aktiv wird  ;).
Autor schlammtreiber
 - 07. November 2007, 09:42:15
d.h. es könnten eventuell vorsichtige nachfragen seitens unserer geliebten Gardesternträger kommen, ob das südusbekische ultra special commando jihad sniper killa in the hood dressmann stecher Abzeichen, das ich für 2,47€ bei ebay erstanden und an meiner selbstgeklauten commando special sniper legion etrangere ranger green blue red beret nuclear total war Einsatzweste festgetackert hab, auch den Vorschriften entspräche?

Ich wäre untröstlich  :D
Autor Andi
 - 07. November 2007, 01:28:39
Der Realität entspricht, dass es durchaus vorkommen kann, dass sich ein Soldat dann bei der Begegnung mit einer Feldjägerstreife (z.B. auf dem Bahnhof) dann all derjenigen "Orden/Abzeichen" entledigen darf, die er an seiner Uniform unerlaubter Weise herumträgt.
Wobei ich auch da dann umgehend auf das Eingreifen des Wehrbeauftragten warte, der ein "dududu" gibt, weil der seelische Schaden für den Soldaten ja ein Leben lang anhalten kann...

Gruß Andi
Autor Hauptfeldwebel
 - 06. November 2007, 23:09:23
@ Andi

Das entspricht aber wohl kaum der Realität, oder ?

[gelöscht durch Administrator]
Autor Andi
 - 06. November 2007, 21:33:02
Zitat von: Hauptfeldwebel am 06. November 2007, 15:59:07
Mmmhhhh mal sehen ....
d.h. also jetzt wenn ich mir bei ebay ein thailändisches Springerabzeichen ersteigert habe (3,2,1, meins...), dann darf ich das nur an einer Uniformjacke tragen die ich im Natoshop in der Stadtmitte gekauft habe, was????

;D

Nein, als Bundeswehrsoldat/Reservist mit UTE darfst du es an keiner deiner Uniformen tragen. ;) Und als nicht Soldat darfst du zwar das Abzeichen, nicht aber die Uniform tragen. Ist das Leben nicht hart? ;)

Gruß Andi
Autor Hauptfeldwebel
 - 06. November 2007, 15:59:07
Zitat von: Sani22 am 06. November 2007, 11:04:25
Man beachte aber, dass selbstbeschaffte Abzeichen auch nur an selbstbeschafften Uniformteilen angebracht werden dürfen.  (Hält sich aber eh kaum einer dran)

Mmmhhhh mal sehen ....
d.h. also jetzt wenn ich mir bei ebay ein thailändisches Springerabzeichen ersteigert habe (3,2,1, meins...), dann darf ich das nur an einer Uniformjacke tragen die ich im Natoshop in der Stadtmitte gekauft habe, was????

;D

[gelöscht durch Administrator]
Autor Sani22
 - 06. November 2007, 11:04:25
Man beachte aber, dass selbstbeschaffte Abzeichen auch nur an selbstbeschafften Uniformteilen angebracht werden dürfen.  (Hält sich aber eh kaum einer dran)
Autor Dennis812
 - 04. November 2007, 17:53:56
Zitat von: Anton am 03. November 2007, 22:04:05
[..]P.S   wie schliesse ich den beitrag?

Als Gast garnicht  ;) - Ist aber auch nicht nötig!
Autor Anton
 - 03. November 2007, 22:04:05
Rechtherzlichen Dank an die, die mir geholfen haben  ;)
MKG

P.S   wie schliesse ich den beitrag?
Autor Andi
 - 03. November 2007, 16:24:30
Aber bitte am FA nicht in Metall sondern in Stoffform - und dann bitte in der korrekten. ;)

Gruß Andi
Autor Hauptfeldwebel
 - 03. November 2007, 15:43:16
@Anton

Solltest du das Leistungsabzeichen der Stufe III in gold erworben haben, darfst du es gemäß der Anzugordnung der Bundeswehr auf der linken Brusttasche der Feldbluse Tarndruck oder der Dienstjacke (gleiche Stelle) tragen. Die Quelle ist:
ZDv 37/10 "Anzugsordnung für die Soldaten der Bundeswehr", Kapitel XII a) und b) sowie Anlagen 9 und 10

Bei der Verleihung wurde die Urkunde und Trageerlaubnis ausgehändigt. Damit ist alles in "Butter" viel Spaß bei deiner ersten Veranstaltung.

Gruß Marco



[gelöscht durch Administrator]
Autor bayern bazi
 - 03. November 2007, 09:43:43
wenn du bewesein kannst dass du es gemacht hast - ja  ;D

solltest also irgendwo in deinen unterlagen auch noch die urkunde haben

wird zwar keiner kontrollieren  aber sicher ist sicher
Autor Anton
 - 02. November 2007, 23:24:36
Habe bald meine erste dienstliche veranstaltung als reservist und meine frage lautet darf ich mein Leistungsabzeichen das ich vor 11 jahren bei der Bw abgelegt habe (GOLD) an meinen feldanzug dran nähen ??? wie sieht das aus.

Wer kann mir die frage beantworten