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Autor wolverine
 - 09. November 2007, 13:05:25
Das Fehlverhalten lag vor der Dienstzeit und hat somit erst einmal keinen dienstlichen Bezug. Die zu erwartende Strafe sollte einer Einstellung auch nicht im Weg stehen. Es bleibt lediglich der schlechte Eindruck.
Autor peppie
 - 09. November 2007, 13:02:09
Trunkenheit am Steuer ist für mich persönlich Charakterliche Nichteignung... Wie es die Bw sieht.. wohl ähnlich. Immerhin will er Feldwebel werden.
Autor Mariner
 - 08. November 2007, 19:52:58
Hallo,

die andere Seite ist: Da er ja 12 Jahre bei der BW macht, strebt er wohl eine FW Karriere an ? Also ein verantwortungsvoller Posten.

Er sollte sich ernsthaft Gedanken machen und besserung geloben, denn. Trunkenheit am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Er kann froh sein dass er keinen Unfall verursacht hat. Schuld an dem Dilemma ist einzig und allein er. Sämtliche Konsequenzen die ihm daraus entstehen hat er natürlich zu tragen.

Gruß Mariner ;)
Autor mailman
 - 08. November 2007, 19:44:17
Er muß das auf jeden Fall jetzt schon melden. und wenn er für einen Posten vorgesehen ist auf dem ein FS benötigt wird könnte das problematisch werden.
Autor LG
 - 08. November 2007, 19:36:49
Hi , also ich habe mal eine frage ein guter Kumpel von mir geht im januar für 12 Jahre zu den Sanitätern nach Kempten aber er hat ein kleines Problem und zwar wurde er vergangene Woche von der Polizei angehalten nach der Disko und er bekommt jetzt eine Strafe wegen Betrunkenheit am Steuer :o!!! also das heißt er ist seinen Führerschein erstmal los hat das Auswirkungen auf die Bundeswehr also das Sie Ihn dadurch nicht mehr nehmen????? ???  Hoffe Ihr könnt auskunft dazu geben?? Danke

MfG.