Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 10. November 2007, 13:18:38
Naja - da sollte man zwei Dinge schon voneinander trennen: Zum einen die Erfolgsaussichten des Antrags. Die scheinen mir nicht besonders hoch. Es besteht kein Anspruch darauf FWDL zu werden. Wenn man also nur der "Zweitbeste" ist (und spätestens die Reaktion des Spiesses ist hierfür ein Indiz!), wird der Antrag wohl abgeehnt werden.
Jedoch darf man die Antrag stellen und er muss auch bearbeitet werden. Der Versuch, den Antragssteller zu bewegen, selbstständig zurück zu ziehen, ist schon ein Zeichen für "Arbeitsersparnis". Wo kein Antrag, da keine Bearbeitung und keine Ablehnung.
Autor Fiestaman
 - 10. November 2007, 13:01:02
Natürlich stimmt es was er gesagt hat. Ohne ATN bist du nicht richtig einsetzbar und da wird ein FWDL Antrag auf jeden Fall abgelehnt.

Ein Handwerksbetrieb stellt dich ja auch nicht als Geselle ein wenn du die Prüfung nicht bestanden hast.

Vielleicht hättest du dir das während der AGA schon überlegen sollen, auf deinen Gruppenführer zu gehen und das dort besprechen. Dann wäre da sicher eine Möglichkeit gefunden worden dich durch zu boxen.

Autor Timid
 - 10. November 2007, 12:58:36
Zitat von: Gustav am 10. November 2007, 12:45:59Jedoch sollte er mich nicht unterstützen und irgendie dafür sorgen das ich meine ATN bekomme in dem ich manche sachen nachhole oder ähnliches????

Sieh es mal von seiner Position aus: Es besteht ein begrenztes Kontingent an FWDL-Stellen für den Verband und noch weniger für die Kompanie, für die sich vermutlich schon Leute interessieren. Einer davon hat keine irgendwie nutzbare Ausbildung, die anderen schon. Wäre es da nicht logisch, mit Vorrang die Anträge derjenigen zu bearbeiten, die eine nutzbare Ausbildung haben? Zumal die nachträgliche Ausbildung wiederum in einer Grundausbildung stattfinden müsste, damit bis zu 3 Monate in Anspruch nimmt und damit schlimmstenfalls erst im 6. Dienstmonat eine ATN vergeben wird.

Auf der anderen Seite solltest du einfach mal mit deinen Vorgesetzten sprechen, ob du nicht die versäumten Ausbildungsabschnitte nachholen kannst, um deine ATN zu erhalten.

Zitatbzw stimmt es überhaupt was er gesagt hat bzw war er nur zu faul den antrag abzuschicken???

Fals das der Fall ist was könte ich machen????
Ich habe den Antrag noch nicht Schriftlich zurückgezogen.

Weiter oben hast du allerdings geschrieben, dass du ihn zurückgezogen hast ...

Wenn es nur "aus Faulheit" passiert sein sollte (was ich nicht unbedingt glaube, aber ich kenne euern Spieß nicht ...), dann könnte das Grund für eine Beschwerde sein. Ansonsten kann man den Antrag trotzdem abgeben und "sein Glück probieren" - dann wird sich ja recht schnell zeigen, ob dieser Aussicht auf Erfolg hat.
Autor Gustav
 - 10. November 2007, 12:45:59
Hallo ich hät da mal so ne Frage:

Ich würde  gerne meinen Grundwehrdienst auf 21 Monate verlängern.
Leider habe ich, da ich in der Aga längere Zeit krank war keine ATN.
Ich habe letztens den Antrag abgegeben und dann hat mich mein Spieß so
lange vollgequatscht bis ich ihn zurück gezogen habe.

Er meinte das es zu 100% unmöglich ist und das es total sinnlos wäre ihn abzuschicken.

Weil er meinte keine ATN   keine Bearbeitung.

Jedoch sollte er mich nicht unterstützen und irgendie dafür sorgen das ich meine ATN bekomme in dem ich manche sachen nachhole oder ähnliches????

bzw stimmt es überhaupt was er gesagt hat bzw war er nur zu faul den antrag abzuschicken???

Fals das der Fall ist was könte ich machen????
Ich habe den Antrag noch nicht Schriftlich zurückgezogen.