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Autor Brina
 - 15. November 2007, 12:01:49
super!! Tausend Dank...dann kann die Klausur um 19.10 Uhr ja kommen...ich bin gewaffnet 8)

Lg Brina
Autor schlammtreiber
 - 15. November 2007, 11:24:18
Auch Hinterbliebene von Holocaustopfern werden auf Antrag befreit, stellen sie diesen aber nicht finden sie sich in Uniform wieder, den Fall hatten wir seinerzeit auch  ;)
Autor StOPfr
 - 15. November 2007, 10:46:41
Das folgende Zitat aus der Wiki gibt das derzeitige Rechtsverhältnis wieder. Andi hat schon auf den entsprechenden Paragrafen hingewiesen:

"... 1969 wurde die so genannte "Lex Jehova" (§ 15 a ZDG) in das Zivildienstgesetz aufgenommen. Ein freiwilliges längerfristiges Arbeitsverhältnis im sozialen Bereich ersparte den Betroffenen die rechtlichen Konsequenzen einer Verweigerung. Die Probleme der Zeugen Jehovas mit der Wehrpflicht in der Bundesrepublik waren damit grundsätzlich beseitigt (siehe aber: BVerfG - 2 BvL 9/97 -)..."

> Seit 1996 dürfen Mitglieder der Zeugen Jehovas mit Erlaubnis ihrer Leitung auch Zivildienst in ausgesuchten Bereichen leisten (Katastrophenschutz und soziale Einrichtungen).
Autor Brina
 - 15. November 2007, 09:04:59
Mein Lehrer (er ist Theologe) meinte irgendwie, das Zeugen Jehovas befreit sind. Sie müssen bei der Musterung irgendwie eine Bescheinigung mitbringen, dass sie seit mehr als 5 Jahren Mitglied sind und das reicht. Ich habe auch gedacht, dass sie dann einen Antrag stellen und dann Zivi machen...aber er meinte das Zeugen Jehovas auch dieses nicht tun müssen, doch mit welcher Begründung??? Aus religiösen Zwecken? Da fallen mir auf anhieb noch 2 oder 3 Glaubensgemeinschaften ein, die das nicht toll finden, aber bei denen es nicht irgendeinen Passo gibt, das die befreit sind.

Ich bin verwirrt!

Aber manchmal haben sogar die studiertesten Theologen wohl unrecht
Lg brina
Autor Andi
 - 14. November 2007, 23:22:04
Sie sind es schlicht un einfach nicht, sie verweigern aber aus Gewissensgründen den Wehrdienst.
Auf Grund der tatsache, dass zeugen Jehovas aber z.T. auch aus Gewissensgründen daran gehindert sind (oder waren) Zivildienst zu leisten wurde 1969 der § 15a ZDG dem Zivildienstgesetz hinzugefügt.

Gruß Andi
Autor Flexscan
 - 14. November 2007, 23:10:49
Schau mal bitte bei Wiki evtl hilft dir der Link weiter.

Autor Brina
 - 14. November 2007, 22:53:11
Hallo

ich brauche mal ganz dringend eine Antwort. Ich schreibe Morgen eine Klausur in Theologie, das Thema lautet Sekten. Habe nun gehört das Zeugen Jehovas vom Wehrdienst befreit sind...kann mir jemand sagen warum das so ist??? Ich find einfach nix..

Lg Brina