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Zusammenfassung

Autor der FR
 - 02. Dezember 2007, 22:12:12
P.S.: Die korrekte Abkürzung ist natürlich ZNwG
Autor der FR
 - 02. Dezember 2007, 22:09:48
Für eine Zulassung als ROA im Wehrdienst (Heer) musst Du zuvor die Eignungsfeststellung an einem ZNWg erfolgreich absolviert haben

Gruß
Autor tdnpf
 - 02. Dezember 2007, 17:48:37
Aufgrund der Tatsache, daß nur ungefähr 50% aller ROA i.W. Stellen überhaupt besetzt sind, sollte das ganze kein Problem darstellen. Einfach bewerben ;)
Autor Tobi88
 - 02. Dezember 2007, 17:28:06
Moin,


ich bin derzeit noch in der AGA in einem Fernmeldebataillon der SKB. Ich bin FWDL23 und möchte gerne ROA im Wehrdienst machen und habe einige Fragen dazu.

Zunächst Mal: Wie ist die genaue Bewerbungsfrist. Auf reserveoffizier.de steht, dass man sich zum  ersten des 5. Dienstmonats bewerben kann, im meinem Fall also bis zum 1. Februar. Aber ich habe auch schon gehört dass man sich auch noch im 5. Dienstmonat bewerben kann. Weiß jemand genaueres? Der Grund ist nämlich, dass ich bisher in der AGA nicht der Überflieger war, eher unauffälliger Durchschnitt und gerne noch Zeit hätte um Pluspunkte in der Stammeinheit zu sammeln, wobei wir bei der nächsten Frage wären: Wie wichtig ist die Bewertung der AGA bei der Zulassung zur Laufbahn des ROA i.W? Reicht es, ganz ok zu sein oder muss man der Liebling der Ausbilder gewesen sein? Wie steht die Bewertung der AGA in Relation zu der Leistung in der Stammeinheit und zum Abizeugnis? Denn so wie ich das mitbekommen habe, läuft der gesamte Entscheidungsprozess über die Bewertung von Vorgesetzten, man wird nichtmal ins ZNWG eingeladen (ist zumindest beim Heer so, wie sieht es bei der SKB aus?).
Oder kriege ich doch noch die Möglichkeit, meine Chancen durch ein Motivationsschreiben o.Ä zu verbessern?
Wäre über hilfreiche Antworten oder Erfahrungsberichte sehr dankbar.