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Zusammenfassung

Autor Spochtschuetze
 - 05. Dezember 2007, 21:18:58
Soldat bist du am Tag deiner Einberufung. Obergefreiter wird man i.d.R. nach sechs Monaten.
Autor zesar
 - 05. Dezember 2007, 20:59:39
Gute tabelle danke

kann ich mich im ersten monat denn schon Soldat nennen?
und im 9ten Obergefreiter?
Autor peppie
 - 05. Dezember 2007, 20:27:49
Zitat von: Dennis812 am 05. Dezember 2007, 19:53:52
Zitat von: zesar am 05. Dezember 2007, 19:52:37
und wieviel bekommen die GWDler pro tag?

~250,00/Monat = 250,00/30= 8,33€ Und das erst als OG.

Klick Hier

Da siehste wieviel du bekommst.
Autor Dennis812
 - 05. Dezember 2007, 19:53:52
Zitat von: zesar am 05. Dezember 2007, 19:52:37
und wieviel bekommen die GWDler pro tag?

~250,00/Monat = 250,00/30= 8,33€ Und das erst als OG.
Autor zesar
 - 05. Dezember 2007, 19:52:37
und wieviel bekommen die GWDler pro tag?
Autor StOPfr
 - 05. Dezember 2007, 18:25:45
Zitat von: zesar am 05. Dezember 2007, 18:06:13
...oder kann ich es mir in den 9 monaten GWD noch überlegen ob ichs machen will?
Das geht selbstverständlich auch.

GWD und FWD sind keine Voraussetzung für SaZ. Der Vorteil ist, dass man dann schon eine Ahnung davon hat, wie es bei der Bw zugeht.
Autor Andi
 - 05. Dezember 2007, 18:11:23
Zitat von: zesar am 05. Dezember 2007, 18:06:13
ok, nehmen wir an ich möchte mich für weitere jahre 4-12 verpflichten.

Nein, du musst dich erst mal bewerben...

Zitatkann sein das es ne dumme frage ist aber ich hatte halt keinen wehrdienst berater, weis auch nicht wieso^^

Könnte daran liegen, dass man im richtigen Leben und somit eben auch bei der Bundeswehr nicht alles vorgekaut bekommt, sondern selbst Initiative zeigen muss.
Warum erinnerst du mich jetzt gerade an Switch-Reloaded von gestern? (..."Ich habe meiner Frau drei Jobs in der Zeitung angestrichen...meinen Sie von denen hätte sich mal einer bei uns gemeldet?"...)

Andi
Autor zesar
 - 05. Dezember 2007, 18:06:13
ok, nehmen wir an ich möchte mich für weitere jahre 4-12 verpflichten.
muss ich dann zuerst FWDL leisten, danach SaZ und was kommt danach? Oo
oder kann ich mich direct für "4-12" jahre verpflichten ( wenn die mich natürlich nehmen)
und muss ich es direct machen, oder kann ich es mir in den 9 monaten GWD noch überlegen ob ichs machen will?

kann sein das es ne dumme frage ist aber ich hatte halt keinen wehrdienst berater, weis auch nicht wieso^^
Autor schlammtreiber
 - 05. Dezember 2007, 16:17:29
Zitat von: StOPfr am 05. Dezember 2007, 15:58:13
Sicher ist schlammtreibers Vermutung mit den zusätzlichen Leistungen richtig. 

Oder *trommelwirbel* die Behauptung "1000 Euro" ist schlicht erlogen falsch...
Autor StOPfr
 - 05. Dezember 2007, 15:58:13
Zitat von: zesar am 05. Dezember 2007, 15:10:04
Bedeutet der zusätzliche freiwillige Wehrdienst das mann mehr als 9 monate seinen dienst leistet ? und Zeitsoldat das man sich für mehrere jahre verpflichtet??
aber warum bekommt die von mir genannte Person im ersten monat 1000+ €??

Zusätzlicher freiwilliger Wehrdienst (FWDL) kann zwischen 10 bis 23 Monate geleistet werden. Die Verpflichtungszeit für Freiwillige (SaZ) beginnt bei 2 Jahren.
Für SaZ beginnt die Besoldung bei ca. 1500 Euro; FWDL erhalten ab 10. Monat 20.45 Euro pro Tag zusätzlich zum Wehrsold, ab 13. Monat = 22,50 Euro, ab 19. Dienstmonat = 24,54 Euro. Die Besoldungstabelle gibt also keine 1000 Euro für den ersten Dienstmonat her, weder so noch so (FWDL nur normaler Sold, SaZ gleich deutlich mehr).

Sicher ist schlammtreibers Vermutung mit den zusätzlichen Leistungen richtig. 
Autor Timid
 - 05. Dezember 2007, 15:26:56
Zitat von: zesar am 05. Dezember 2007, 15:10:04Bedeutet der zusätzliche freiwillige Wehrdienst das mann mehr als 9 monate seinen dienst leistet ? und Zeitsoldat das man sich für mehrere jahre verpflichtet??

So in der Art, ja.

Zitataber warum bekommt die von mir genannte Person im ersten monat 1000+ €??

Das wirst du denjenigen schon selbst fragen müssen!
Autor zesar
 - 05. Dezember 2007, 15:10:04
aha und was währe der zusätzliche freiwillige Wehrdienst?
ich meine: ich habe mich freiwillig zur bundeswehr entschlossen, aber das hat mich ja keiner gefragt sondern mich einfach aufgenommen. Bedeutet der zusätzliche freiwillige Wehrdienst das mann mehr als 9 monate seinen dienst leistet ? und Zeitsoldat das man sich für mehrere jahre verpflichtet??
aber warum bekommt die von mir genannte Person im ersten monat 1000+ €??
Autor Timid
 - 05. Dezember 2007, 14:50:59
Zitat von: zesar am 05. Dezember 2007, 14:43:11Ein bekannter von einem meiner Freunde geht seid Oktober ( glaub ich) in die Bundeswehr als WDLer
er sagt, dass er 1000+ € im monat verdient...., da hab ich mich gefragt worans liegen kann: hat er vieleicht einen zusätzlichen job bei der BW oder warum ist der Lohn so hoch?

Wenn er Zeitsoldat wäre oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leistet, dann käme die Zahl hin. Ansonsten: Wunschdenken. Und "zusätzlichen Job bei der Bundeswehr"? Wohl kaum ...

Zitatund noch ne frage:kann  man die Bundeswehrbekleidung nach dem 9 manatlichen Dienst mit Nachhause nehmen? ( Feldanzug, Sportanzug, Helm, Schutzweste.....)

Alleine der Gefechtshelm kostet, meine ich, etliche hundert Euro, von Sachen wie der Splitterschutzweste ganz zu schweigen ... Meinst du denn, dass die Bundeswehr jährlich etlichen zehntausend Soldaten mal eben Ausrüstung im Wert von jeweils weit über 1.000 Euro einfach so schenkt? Dann dürfte spätestens nach ein paar Wochen der Bundesrechnungshof auf der Matte stehen und den Verteidigungsminister fragen, ob die Zuständigen denn noch alle Latten am Zaun haben ...

Was man hingegen mitnehmen darf, ist die Ausrüstung, die man direkt am Leib trägt - Unterwäsche, Unterhemden (bzw. T-Shirts, außer die des Sportanzugs), Schuhwerk. Mehr nicht.
Autor schlammtreiber
 - 05. Dezember 2007, 14:47:18
Zitater sagt, dass er 1000+ € im monat verdient...., da hab ich mich gefragt worans liegen kann: hat er vieleicht einen zusätzlichen job bei der BW oder warum ist der Lohn so hoch?

Zusatzjobs gibt´s beim Bund nicht, und WDL kriegen keinen Lohn, sondern Sold.  ;)

Vielleicht rechnet er irgendwelche Leistungen der Unterhaltsicherungsbehörde mit rein?

Zitatund noch ne frage:kann  man die Bundeswehrbekleidung nach dem 9 manatlichen Dienst mit Nachhause nehmen? ( Feldanzug, Sportanzug, Helm, Schutzweste.....)

Unterwäsche, Socken und Stiefel darfst Du mitnehemn, den rest nicht.
Autor zesar
 - 05. Dezember 2007, 14:43:11
hallo zusammen

Ein bekannter von einem meiner Freunde geht seid Oktober ( glaub ich) in die Bundeswehr als WDLer
er sagt, dass er 1000+ € im monat verdient...., da hab ich mich gefragt worans liegen kann: hat er vieleicht einen zusätzlichen job bei der BW oder warum ist der Lohn so hoch?

und noch ne frage:kann  man die Bundeswehrbekleidung nach dem 9 manatlichen Dienst mit Nachhause nehmen? ( Feldanzug, Sportanzug, Helm, Schutzweste.....)

danke voraus

mfG Andy