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Autor madu
 - 18. Dezember 2007, 11:03:40
Richtig! Einfache Fahrt, da es Werbungskosten sind...
Autor StUffz L.
 - 15. Dezember 2007, 01:04:40
Nein, seit dem 01.11.2007 bin ich wieder Zivilist. Und ich glaube während der Dienstzeit kann ich die Fahrtkosten als Kosten im Sinne von Fortbildung absetzen , also Hin- und Rückfahrt und seit dem 01.11.2007 nur noch als Fahrten zur Arbeitsstätte.

Gruß
StUffz L.
Autor Dennis812
 - 14. Dezember 2007, 19:29:15
Du bist doch immer noch Soldat! Wo sollte dann das Prob sein?
Autor StUffz L.
 - 14. Dezember 2007, 19:26:09
Dieses Buch kenne ich noch aus meiner aktiven Dienstzeit. Ich weiß aber nicht, ob es auch für Soldaten im BfD gilt.

Gruß
StUffz L.
Autor Dennis812
 - 14. Dezember 2007, 18:46:35
Hiermit schonmal gearbeitet-->(KLICK)?
Autor StUffz L.
 - 14. Dezember 2007, 15:29:34
Nun stehe ich zum ersten Mal nach 8 Jahren Dienstzeit vor dem Problem der Steuererklärung, betreffend der Fahrtkosten für den BfD.

Folgende Punkte treffen für mich zu:
- vom 01.01.2007 - 31.10.2007 vom militärischen Dienst freigestellt (BfD während der Dienstzeit)
- seit 01.11.2007 Weiterführung der BfD-Maßnahme

Die Fahrtkosten wurden bisher nicht monatlich mit dem BfD abgerechnet, weil ich bis Mai 2007 am Ausbildungsort wohnte und dann umgezogen bin. Eine Zusage des Trennungsgeldes wurde trotz der Entfernung von 40km nicht bewilligt, da ein Umzug innerhalb der Maßnahme keinen Anspruch auf Trennungsgeld herleitet. Fraglich ist hierbei nur, ob dem wirklich so ist, denn im Umkehrschluss hieße das, der Soldat MUSS während der Maßnahme am Wohnort wohnen bleiben, ansonsten bleibt er auf seinen Fahrtkosten sitzen.

Meine Frage ist nun, wie setze ich die Fahrtkosten für die BfD-Maßnahme ab? Als Ausbildungs- oder Weiterbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten. Der Unterschied liegt ja darin, ob ich eine Strecke oder beide Strecken angeben kann.

Hat einer der ehemaligen Soldaten damit Erfahrung?

Gruß
StUff L.