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Autor 3-2-1
 - 25. März 2008, 15:48:07
Zitat von: JaKo am 20. Januar 2008, 12:40:52
Da ich familiär bedingt(...)

Hast du denn irgendwelche Verwandte, die die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzten?

Noch zur Info:

Kann-Einbürgerung (Ermessens-Einbürgerung), bei der die Staatsbürgerschaftsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Einbürgerung vornehmen darf: ausländische Staatsbürger, die im Ausland leben und besondere Bindungen an die Bundesrepublik Deutschland haben (§ 14 StAG). (Quelle: wikipedia)
Autor Stromberg
 - 20. Januar 2008, 17:26:57
Nach österreichischem Recht gilt:

"Desweiteren verliert die österreichische Staatsbürgerschaft jeder, der in fremden Staaten Wehrdienst leistet. Ausgenommen hiervon sind diejenigen, die lediglich ihrem Grundwehrdienst nachkommen". So gilt es halt bei doppelter Staatsbürgerschaft.
Autor JaKo
 - 20. Januar 2008, 14:14:06
Danke für die Informationen.

Ich hab' eine Mail an das zuständige Amt geschickt, ich denke das wird meine Fragen klären.

Mit besten Grüßen
Autor F_K
 - 20. Januar 2008, 14:02:38
Hallo,

(allerdings jetzt ohne Rechtskenntnis):

Man sucht sich seine Staatsbürgerschaft NICHT aus, sondern man hat diese.

Die Staatsbürgerschaft ist auch nicht "einfach" zu wechseln, sondern dafür benötigt man gute Gründe (die hier nicht vorzuliegen scheinen).

Edit:

Hier zum Nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Einb.C3.BCrgerung_.28Naturalisation.29_.E2.80.93_Erwerb_durch_Verwaltungsakt
Autor Timid
 - 20. Januar 2008, 13:46:37
Zitat von: JaKo am 20. Januar 2008, 12:40:521) Wäre so etwas rechtlich gesehen durchführbar?

Prinzipiell, denke ich, wahrscheinlich schon. Ansprechpartner sollte in dem Fall wahrscheinlich die Deutsche Botschaft in Österreich sein, die können dann auch genauere Auskünfte geben.

Zitat2) Wie lange würde es durchschnittlich gesehen dauern, vom Antrag zur Staatsbürgerschaft, über die Verleihung und Eintritt in die Bundeswehr?

Alleine die Bewerbung als Zeitsoldat bei der Bundeswehr kann sich schon über mehr als ein halbes Jahr von der Bewerbung über den Eignungstest bis hin zum Dienstbeginn hinziehen. Der Vorgang zur Verleihung der Staatsbürgerschaft wahrscheinlich auch, eher noch länger. Aber auch da wäre Ansprechparter die Botschaft.

Zitat3) Gibt es möglicherweise offizielle Broschüren bzw Lektüre zu diesem Thema?

Zur Staatsbürgerschaft bzw. deren Beantragung wiederum die Botschaft in Österreich - auf deren Webseite sollten sich bereits einige Informationen finden lassen. Ansonsten könntest du es bei der deutschen Wikipedia versuchen, dort sollten sich die entsprechenden Gesetze finden lassen, die wiederum unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden können.

Zitat4) Wäre es auch möglich nach Ableistung des GWD in Österreich sogar der Theresianischen Militärakademie (Ausmusterung als Leutnant) die Staatsbürgerschaft zu beantragen,und in die Bundeswehr einzutreten?

Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein derartiger Ablauf nicht möglich ist. Ist aber nur eine Vermutung.
Autor JaKo
 - 20. Januar 2008, 12:40:52
Guten Tag !

Da ich ein wenig im Forum gestöbert habe,und keinen Thread zu diesem speziellen Thema gefunden habe, erstelle ich einfach mal den Thread,falls doch ein ähnlicher besteht, bitte ich mir nicht allzu negativ gestimmt zu sein ;)

Ich bin derzeit in der 11. Klasse eines Gymnasiums mit Schwerpunkt Sprachen (Englisch,Deutsch,Latein,Spanisch) und gedenke nach meinem Abi (also in 1 1/2 Jahren) die Offizierslaufbahn einzuschlagen.

Allerdings, ist es ungewöhnlicher als es den Anschein hat.., denn ich bin österreichischer Staatsbürger und besuche auch in Österreich die Schule.

Da ich familiär bedingt und auch ansonsten starke Bindungen zur BRD habe, und ich denke das ich meinen persönlichen Berufswunsch in der Bundeswehr besser verwirklichen kann, als im Bundesheer, spiele ich mit dem Gedanken, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, sowie meinen Wehrdienst und die Offizierslaufbahn in Deutschland abzuleisten.

Auf den Seiten der Bundeswehr und des Ministeriums finden sich keine konkreten Informationen zu diesem Thema, deswegen dachte ich,ich versuche mein Glück hier, vl kenn sich jemand in dieser Richtung aus.

Um meine Fragen zu konkretisieren :

1) Wäre so etwas rechtlich gesehen durchführbar?
2) Wie lange würde es durchschnittlich gesehen dauern, vom Antrag zur Staatsbürgerschaft, über die Verleihung und Eintritt in die Bundeswehr?
3) Gibt es möglicherweise offizielle Broschüren bzw Lektüre zu diesem Thema?
4) Wäre es auch möglich nach Ableistung des GWD in Österreich sogar der Theresianischen Militärakademie (Ausmusterung als Leutnant) die Staatsbürgerschaft zu beantragen,und in die Bundeswehr einzutreten?

Ich weiß, es ist eine verzwickte Situation, allerdings bin ich für jede Hilfe dankbar :)

Mit besten Grüßen