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Autor Andi
 - 23. Januar 2008, 20:06:07
Was denn auch ablehnen? In deinem Steuerbescheid können Aufwendungen deinerseits nicht anerkannt werden, wenn du sie nicht glaubhaft machen kannst.
Die Pendlerpauschale ist ein Pauschbetrag für die Berechnung der Werbungskosten und keine Pauschale, die man beantragen und ausgezahlt bekommen kann.

Andi
Autor Streichholzmann
 - 23. Januar 2008, 18:29:19
Ihr habt recht!
Ich werde es einfach versuchen, mehr als ablehnen können sie es nicht...
Autor madu
 - 22. Januar 2008, 11:48:05
Die Pendlerpauschale hat relativ wenig mit der Übernachtung in der Kaserne zu tun. Je nachdem, wie oft der Arbeitsplatz aufgesucht wird, können auch die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeitsstätte angesetzt werden.

Ob das nun täglich ist (wenn nicht in der Kaserne übernachtet wird) oder nur einmal wöchentlich (wenn am Sonntag Abend wieder zur Kaserne gefahren wird) ist natürlich unterschiedlich...

ZitatAusserdem beantragen kann man alles, ob es nacher anerkannt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Eben.... es darf nur nicht unglaubwürdig erscheinen ...  ;)
Autor BulleMölders
 - 22. Januar 2008, 05:55:11
Sicher kann ein Soldat auch die Pendlerpauschale beantrage.
Jedem Soldaten, der nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft ist, eine eigene Wohnung hat, steht auch die Pendlerpauschale zu wie jedem andern Arbeitnehmer auch.
Wenn man allerdings zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkundft verpflichtet ist, sieht es schlecht aus, da man ja keinen Arbeitsweg in dem Sinne hat.
Ausserdem beantragen kann man alles, ob es nacher anerkannt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Autor Streichholzmann
 - 21. Januar 2008, 21:35:51
Habe mit der Suchfunktion leider nichts über dieses Thema gefunden....

Kann ein SaZ eigentlich die Pendlerpauschale beantragen oder kommt dann die Antwort
"Sie können doch kostenlos in der Kaserne übernachten"?