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Zusammenfassung

Autor TheAdmin
 - 24. Januar 2008, 22:58:48
Das heißt, dass das Btl personaltechnisch mit Reservisten besetzt ist. Die Btl werden an aktive Btl angegliedert, sollen deren Material nutzen und im Einsatzfall das aktive Btl personell unterstützen.
Autor Hotte Bö
 - 24. Januar 2008, 17:22:52
Zitat von: der FR am 24. Januar 2008, 11:10:35

Es wird zukünftig 2 nichtaktive ABCAbwBtl sowie zwei ABCAbwKp als Teil der ZMZ-Struktur geben. Dort könnte für Dich eine Verwendungsmöglichkeit bestehen. Ansonsten kannst Du Dich natürlich ebenfalls an die aktiven ABCAbw-Einheiten wenden.


Was heist nichtaktive ABC Abw Btl, Sind das etwa die Btl`s die es nur auf dem Papier gibt und im Ernstfall aufgestellt werden?
Autor der FR
 - 24. Januar 2008, 11:10:35
Wie gesagt: Eine Beorderung ist keine Voraussetzung für eine Wehrübung. Diese Aussage ist falsch! Jedoch gibt es ohne Beorderung z.B. keine Beförderung und keinen Leistungszuschlag.
Es wird zukünftig 2 nichtaktive ABCAbwBtl sowie zwei ABCAbwKp als Teil der ZMZ-Struktur geben. Dort könnte für Dich eine Verwendungsmöglichkeit bestehen. Ansonsten kannst Du Dich natürlich ebenfalls an die aktiven ABCAbw-Einheiten wenden.
Autor Hotte Bö
 - 24. Januar 2008, 08:10:33
Zitat von: TheAdmin am 23. Januar 2008, 13:44:40
PPS: Ende dieses Jahres werden neue nicht aktive ABCAbwBtl aufgestellt, halt dich mal an dein LKdo Hessen, die können dir da sicher Infos zu geben.


Warum sollten sie neue ABC Abw Btl aufstellen wenn sie letztes Jahr mein altes im Osten zugemacht haben? Das verstehe ich jetzt nicht?

Desweiteren habe ich mal an den Reservistenverband geschrieben und der konnte mir schon mal etwas weiterhelfen, ihr hier natürlich auch.
Ich bekomme jetzt Infomaterial und den Veranstaltungskalender für die RK in meiner Nähe. Bei regelmäßiger Teilnahme bekomme ich schon mal meine Uniform und das ist doch schon mal ein Anfang.

Zu den WÜ`s:
Aussage der GeschST VdrBw Darmstad
Zitat: Für Wehrübungen müßten Sie sich an Ihre alte Einheit oder an das zuständige
KWEA wenden, denn dafür
benötigen Sie eine Beorderung.
Zitat Ende

Bleibt mir also nur das KWEA da meine alte Einheit aufgelöst wurde und ich keinerlei Verbindung nach Bruchsal habe. Vielleicht kann man ja auch was über die RK regeln, mal abwarten.

Vielen Dank nochmals für eure Hilfe

PS: Bin HG gewesen ::)
Autor Pioneer
 - 23. Januar 2008, 18:08:08
Wie war das mit den Falschmeldungen?? :P

Dann haben wir beide ja was gelernt  ;D
Autor TheAdmin
 - 23. Januar 2008, 17:54:00
Dass das nur noch DVags sind ist wirklich an mir vorbeigegangen, zumindest bei uns wurden die noch als InfoWÜ vorgestellt.
Autor Fallschirmjäger
 - 23. Januar 2008, 14:49:46
Zitat von: TheAdmin am 23. Januar 2008, 13:44:40
... Das fängt bei InfoWÜ an, ...

Das scheint auch ein wenig an dir vorbei gegangen zu sein, dass es genau diese InfoWüs schon ein paar Tage lang nicht mehr gibt! Das sind jetzt InfoDvags und die dauern zwölt Tage!

Schau mal hier: http://reservisten.bundeswehr.de/02DB171000000001/vwContentByKey/W27599KZ415INFODE/$File/InfoDVag.pdf

Und zur Entsteheung dieser Geschichte im Jahre 2005/2006 steht dann hier etwas: http://www.re-union.de/infodvag.pdf
Autor TheAdmin
 - 23. Januar 2008, 13:53:10
Trotzdem sind deine Pauschalisierungen schlicht falsch und Falschmeldungen haben richtiggestellt zu werden.
Autor Pioneer
 - 23. Januar 2008, 13:51:24
Zitat von: TheAdmin am 23. Januar 2008, 13:44:40
Es gibt noch diverse Wehrübungen, welche sich an unbeorderte Reservisten wenden. Das fängt bei InfoWÜ an, geht über TrÜbPl Aufenthalte von LKdos und endet bei der Unterstützung von Vorhaben der aktiven Truppe.
Es geht hier nicht um Übung auf Dienstposten, wobei auch das vorkommt (wie gesagt im Rahmen von Unterstützungsleistung).

PS: Am einfachsten sind WÜ immer über Beziehungen zur Truppe zu bekommen. Ein Schreiben an irgendein KWEA oder einen TrT landet oft in der Ablage aber wenn man sich kennt und weiß, wer dahinter steckt, dann ist es meist kein großes Problem.

PPS: Ende dieses Jahres werden neue nicht aktive ABCAbwBtl aufgestellt, halt dich mal an dein LKdo Hessen, die können dir da sicher Infos zu geben.

Das ist richtig... Aber ich ging, als ich die Frage des TE durchlas, davon aus, daß er bei dieser Einheit des öfteren üben möchte... Und da ist eine Beorderung zweifelsohne hilfreich.
Autor TheAdmin
 - 23. Januar 2008, 13:44:40
Es gibt noch diverse Wehrübungen, welche sich an unbeorderte Reservisten wenden. Das fängt bei InfoWÜ an, geht über TrÜbPl Aufenthalte von LKdos und endet bei der Unterstützung von Vorhaben der aktiven Truppe.
Es geht hier nicht um Übung auf Dienstposten, wobei auch das vorkommt (wie gesagt im Rahmen von Unterstützungsleistung).

PS: Am einfachsten sind WÜ immer über Beziehungen zur Truppe zu bekommen. Ein Schreiben an irgendein KWEA oder einen TrT landet oft in der Ablage aber wenn man sich kennt und weiß, wer dahinter steckt, dann ist es meist kein großes Problem.

PPS: Ende dieses Jahres werden neue nicht aktive ABCAbwBtl aufgestellt, halt dich mal an dein LKdo Hessen, die können dir da sicher Infos zu geben.
Autor Pioneer
 - 23. Januar 2008, 13:33:11
Zitat von: F_K am 23. Januar 2008, 11:42:16
@ Pionier:

Der FR hat schon recht: Gerade im Rahmen der Lehrgänge der freiwResArbeit ist EBEN KEINE Beorderung notwendig.

Ebenso sind andere WÜ ohne Beorderung möglich.

Und welcher S1 plant jemanden ohne Beorderung "just for fun" für eine Wehrübung ein? Es sei denn der schon erwähnte Fall einer WÜ zur "Begutachtung" würde eintreten. Aber dann wird wohl die Wehrübung bei dem jeweiligen TrT eine einmalige Sache sein. Denn entweder es klappt zwischen dem Wehrübenden und dem TrT (was dann wohl eine Beorderung und weitere Wehrübungen nach sich ziehen wird) oder nicht. Daß es unmöglich ist, ohne Beorderung eine Wehrübung leisten zu können habe ich niemals behauptet.

Nur eine wiederholte Wehrübung auf demselben Dienstposten halte ich ohne Beorderung für höchst unwahrscheinlich.

Und was die Lehrgänge der freiwilligen, beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit angeht ist das irgendwie schon logisch, daß die ohne Beorderung absolviert werden können. Deshalb heißt diese Art von Arbeit ja auch "Freiwillige, beorderungsunabhängige Reservistenarbeit.

Autor der FR
 - 23. Januar 2008, 11:54:06
Zitat von: Fallschirmjäger am 23. Januar 2008, 11:39:47
Zitat von: der FR am 23. Januar 2008, 10:34:19
Man muss NICHT beordert sein, um eine Wehrübung ableisten zu können...


Und dann wären wir noch bei den vollkommen rationalen Überlegungen! Welcher Truppenteil lässt jemanden üben, wenn er sich davon nichts verspricht? Hast Du nicht selbst oben geschrieben, dass die Zeiten der "Bespassungswehrübungen" vorbei sind?

In dem Punkt stimmen unsere Meinungen vollkommen überein.
Was Deine anderen Aussagen betrifft: siehe Post von F_K.
Autor F_K
 - 23. Januar 2008, 11:42:16
@ Pionier:

Der FR hat schon recht: Gerade im Rahmen der Lehrgänge der freiwResArbeit ist EBEN KEINE Beorderung notwendig.

Ebenso sind andere WÜ ohne Beorderung möglich.

@ Fallschirmjäger:

Bei Offizieren MUSS das PersABw immer einer Wehrübung zustimmen, sofern diese mehr als eine KWÜ ist. Bei beorderten ResOffz dann auch noch der MobTrT.

.. und selbstverständlich gibt es im Rahmen der freiwResArbeit noch Wehrübungen, die Spass machen ...
Autor Fallschirmjäger
 - 23. Januar 2008, 11:39:47
Zitat von: der FR am 23. Januar 2008, 10:34:19
Man muss NICHT beordert sein, um eine Wehrübung ableisten zu können...

Diese Aussage stimmt in dieser Pauschalität überhaupt nicht! Mannschaftsdienstgrade der Reserve, die nicht beordert sind, dürfen entweder im Rahmen der FrwResArb an bis zu 30 Tagen im Kalenderjahr wehrüben oder dann, wenn geprüft werden soll, ob sie in dieser Einheit beordert werden können!

Für alle anderen Dienstgrade gelten ebenfalls die oben erwähnten 30 Tage im kalenderjahr, wobei nur die Wehrübungen der FrwResArb absolut zustimmungsfrei sind! Alle anderen Wehrübungen müssen zum Beispiel für Offiziere vonm Personalamt der Bundeswehr genehmigt werden!

Und dann wären wir noch bei den vollkommen rationalen Überlegungen! Welcher Truppenteil lässt jemanden üben, wenn er sich davon nichts verspricht? Hast Du nicht selbst oben geschrieben, dass die Zeiten der "Bespassungswehrübungen" vorbei sind?
Autor der FR
 - 23. Januar 2008, 10:55:32
Ich wolllte dies lediglich nochmal verdeutlichen.
Alle relevanten Infos waren bereits in meiner ersten Antwort enthalten.
Du kannst Dir sicher sein, dass ich sehr genau weiß, für welche Zwecke die Bundeswehr Ihre Reservisten einberuft...