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Autor Timid
 - 31. Januar 2008, 20:32:23
Da man nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, wird auch der Dienstherr vermutlich nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr eine Bleibe in genau dieser Unterkunft zur Verfügung stellen müssen. Alles weitere ergibt sich dann aus Bedarf und räumlichen Möglichkeiten - und je nachdem wird man ab dem Alter wohl auch vor die Tür gesetzt werden können.
Autor Tiger14478
 - 31. Januar 2008, 17:18:10
ich werde dieses jahr 24 und habe vor mich wiedereinstellen zulassen. Wie sieht es aus wenn ich nächstes Jahr 25 das der dienst herr sagt such dir in der nähe der kaserne ein wohnung, darf der das?
oder wie lange hat man das recht in der kaserne in einer stube als mannschafter zu wohnen
Autor mailman
 - 28. Januar 2008, 18:43:10
Dazu gibt es auch eine Vorschrift, wem ab welchem Dienstgrad welche Stube zur Verfügung stehen soll.
Mir fällt aber im moment der Name nicht ein. War irgendwas mit Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr oder so ähnlihc.
Autor Huey
 - 28. Januar 2008, 18:38:29
Was dir zusteht, ist unwichtig-wichtiger ist, welche Unterkunft in deiner Kaserne verfügbar ist.

Es kann durchaus sein, das du eine Stube bekommst, die grösser ist, als es dir zusteht-du sie dafür mit anderen teilen musst.

Oder aber du bekommst eine Stube, die unter dem "Standard" liegt-dann zahlst du auch entsprechend weniger.

Die qm-Zahlen habe ich nicht im Kopf, aber ich meine, das dir ab Fw eine Waschgelegenheit auf der Stube zusteht.....
Autor Moppel23
 - 28. Januar 2008, 18:27:23
Moin,
Hab da mal eine frage ich werde bald 25 und soll dann miete zahlen, wieviel m² stehen mir dann zu wenn ich zahle, bzw. was für ansprüche hab ich dann noch?
bin über alle infos dank bar.

mfg
Moppel