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Autor Fallschirmjäger
 - 06. Februar 2008, 16:45:55
Ups, da habe ich wohl etwas falsch verstanden!

Ich habe die Nachfrage nur auf den Vorgang der beförderung selbst bezogen und deshalb so geantwortet!

Ansonsten hat "TheAdmin" natürlich vollkommen recht! Seit der letzten Änderung der ZDv 20/7 mit dem "berüchtigten" Schnellbrief zum 25.05.2005 ist die Anrechnung von dienstlichen Veranstaltungen (DVags) zu den für eine Beförderung notwendigen Wehrübungstagen weggefallen! Daher muss man nicht nur wehrüben, um befördert werden zu können, sondern auch beordert sein! Sogar der Reservistenverband fast das auf seiner Homepage kurz und knackig zusammen: Keine Beförderung ohne Beorderung!

Eine Anrechnung von des sog. "VVags" (Verbandsveranstaltungen) für eine Beförderung hat es noch nie gegeben und wird es hoffentlich auch nie geben! Sonst wären ja wahrscheinlich noch mehr Leute beim VdRBw Obristen d. R. ;) !
Autor TheAdmin
 - 06. Februar 2008, 16:21:58
Weder DVags noch VVags zählen, wenn es um die Voraussetzung für Beförderung geht. Tage kann man nur im Rahmen von Wehrübungen sammeln.

Die Beförderung an sich kann im Rahmen einer DVag ausgesprochen werden.

Voraussetzung für jede Beförderung ist aber ein Dienstposten, der den höheren Dienstgrad einschließt.
Autor Fallschirmjäger
 - 06. Februar 2008, 16:17:42
Um befördert werden zu können, muss man Soldat sein! D. h. bei einer VVag, die ja nichts anderes ist als eine Verbandsveranstaltung des VdRBw, kann man daher NICHT befördert werden, weil man ja da kein Soldat ist! Dagegen kann man auf einer DVag durchaus befördert werden!

Ich habe erlebt, dass in Kamerad aus meiner RK im Sommer 4 Wochen Wehrübung gemacht hat, dabei beurtelt wurde und aller Papierkram erledigt wurde. Befördert wurde er dann in DVag, als die Beförderungsurkunde von der Stammdienststelle da war!
Autor Stromberg
 - 06. Februar 2008, 16:04:43
Hallo Leute,

ist es möglich bei Teilnahme an einer VVag im Dienstgrad aufzusteigen, z.B. zum HG?? Bei DVag geht das nicht, habe ich gehört.