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Zusammenfassung

Autor Fallschirmjäger
 - 09. Februar 2008, 18:34:02
Also, auch dir empfehle ich, einmal nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zu googeln und dann festzustellen, welche Leistungen Grundwehrdienstleistende und FWDL erhalten und welche Leistungen reservisten bekommen! Das sind nämlich eindeutig "zwei Paar Stiefel"!

Und bei einer Anschlusswehrübung bist du bereits Reservist!

Wie hiess das früher bei OTTO in "Susi und ihr Fön" ;) : "Da wusste Susi, dass ihr Fön gelogen hatte!" :D
Autor peppie
 - 09. Februar 2008, 18:07:38
Mhh, mir hat die Dame von der Unterhaltsicherungsbehörde gesagt, die würden meine Miete übernehmen, bei meiner Anschluss Wehrübung.
Sonst hätte ich bei meiner Wehrübung ja weniger Geld zur Verfügung, als beim FWDL.
Autor Fallschirmjäger
 - 09. Februar 2008, 17:53:33
Sei doch bitte nicht so begriffsstutzig ;) !

Wenn dir für dein Alter nach dem Bundesurlaubsgesetz 30 Tage Jahresurlaub zustehen würden, dann bekommst Du für jeden ganzen Monat Wehrübung davon 1/12, also 2,5 Tage (die aufgerundet werden auf 3 Tage!). Für die "angebrochenen Monate", in deinem Falle für den Februar und den April, bekommst Du nichts! Stehen dir nur 28 Tage zu, ergibt das 2,33 Tage, die abgerundet werden auf 2 Tage! Das wars!

Und jetzt nichts wie gegoogelt nach dem Bundesurlaubsgesetz!
Autor OG d.R
 - 09. Februar 2008, 17:33:55
Hab grad mal in der SUV geguckt, aber da ist auch immer nur von diesem 1/12 die die Rede. Wieviel is das denn in Tagen? Oder rechnet sich besagtes 1/12 nach den Tagen der Dienstzeit?? Also 1/12 von 30 Tagen z.B ?
Autor Fallschirmjäger
 - 09. Februar 2008, 17:07:42
Urlaub hast du dann, wenn deine Wehrübung länger als einen Kalendermonat dauert, was in deinem Fall gegeben ist, weil du ja schon den kompletten März übst. Der Urlaub berechnet sich Anteilig (1/12) aus dem Urlaub, der dir als Zeit- oder Berufssoldat in deinem Alter zustehen würde!

Sonderurlaub ist immer "Chefsache", der hat auch die Vorschriften dazu ;) ! Ob das mit dem Blutspenden noch geht, weis ich nicht!
Autor OG d.R
 - 09. Februar 2008, 16:57:53
Hat man bei einer Wehrübung die knapp zwei Monate dauert eigentlich Urlaubstage? Bzw. kann ich mir als Reservist Sonderurlaub verdienen? (z.B durch GvD am Wochenende oder Blutspenden - für letzteres gabs bei uns immer einen Tag Sonderurlaub)
Autor Fallschirmjäger
 - 09. Februar 2008, 13:49:44
Zitat von: peppie am 08. Februar 2008, 20:23:45
...
Wenn du noch ne Wohnung länger als 6 Monate hast, dann wird die auch noch von der Unterhaltsicherungsbehörde bezahlt..

Und genau das ist der Trugschluss! Wer als Student den Mindestsatz von der Unterhaltssicherungsbehörde bekommt, also als OG täglich € 19,43 oder als HG täglich € 20,20, der muss damit und davon seinen Lebenunterhalt bestreiten! Und zwar einschliesslich der Miete und allen Nebenkosten!

Erst wenn dieses Geld dazu nachweislich nicht ausreicht, dann kann er mit der USB  verhandeln und entsprechende Nachweise vorlegen! Das mit der Miete, die nach mehr als 6 Monaten Mietvertragsdauer zu Beginn des Wehrdienstverhältnisses von der USB bezahlt wird, gilt für GWDL/FWDL, aber nicht für Reservisten! Die werden in einem andern § "abgebacken" und bekommen dann entweder ihren Verdienstasufall ersetzt oder bene den erwähnten Mindestsatz, z. B. als Student.
Autor Pioneer
 - 08. Februar 2008, 20:24:29
peppie war schneller ;)
Autor peppie
 - 08. Februar 2008, 20:23:45
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

ZitatDie Leistungen der Unterhaltssicherungsbehörde (Tagessatz für einen ledigen OG ohne Kinder ist € 19,43, im Monat mit 30 Tagen also zusammen € 582,90!) müssen

Die kommen noch dazu, also sinds knapp 780. Wenn du noch ne Wohnung länger als 6 Monate hast, dann wird die auch noch von der Unterhaltsicherungsbehörde bezahlt..
Autor OG d.R
 - 08. Februar 2008, 19:28:12
Ich kann, bzw. will ich das mit dem Sold im Moment noch nicht so richtig glauben... ??? ;D Denn 8,.. Euro am Tag erscheint mir irgendwie nicht "genug". Ich meine ich habe doch schon als GWDLer 400,- und nen bisschen verdient. Bei nem Tagessatz von 8 Euro käme ich so aber nur knapp über die 200,- Euro im Monat.
Hab ich nen denkfehler oder wo liegt mein Problem?  ;D
Mein Gedanke ist der, dass ein GWDLer nich immer freiwillig beim Bund ist ich als Reservist mich ja sogar freiwillig gemeldet habe - da erscheint mir 8,- Euro Gehalt,Sold/Tag irgendwie zu wenig.

Damit ihr mich aber bitte nicht falsch versteht: Ich mache diese Übung nicht (nur) wegen dem Geld. Klar kann ich es als Student gebrauchen, aber primär möchte ich alte Kamerden wiedersehen und der Dienst hat mir ja auch Spaß gemacht.
Nur wenn ich ab und an (zwei,drei mal die Woche nach Hause fahre - Kaserne is ne halbe Stunde weg von mir) verfahre ich ja schon besagte 8,- Euro...

Kann mir wer weiter helfen?
Autor schlammtreiber
 - 08. Februar 2008, 08:24:03
Ehrfurcht. Der Name höherer Wesen ist primitivem Aberglauben zufolge mystisch, und seine "pure" Erwähnung könne Folgen nach sich ziehen. So umschreiben einige Menschen z.B. "Gott" mit "G*tt", "Er", "der Herr" oder was auch immer.

Vielleicht deswegen scheuen sich einige User TheAdmin (Gnade komme über ihn) direkt anzusprechen  ;D
Autor StOPfr
 - 07. Februar 2008, 17:36:25
@ TheAdmin
Hmmm, vielleicht weil Du als Admin TheAdmin heißt und man ja sonst denken könnte es wäre nur ganz allgemein ein Admin gemeint während es doch ganz konkret um TheAdmin geht?

Keine plausible Erklärung? Na gut, dann eben nicht ;)
Autor TheAdmin
 - 07. Februar 2008, 17:20:08
Sorry, habs zweimal überselen   ;D

Aber wieso schreiben alle möglichen Leute, meinen Nick immer in Anführungszeichen ???
Autor Fallschirmjäger
 - 07. Februar 2008, 16:50:14
Zitat von: OG d.R am 07. Februar 2008, 14:33:20
...
Ich bin zur Zeit OG d.R und beordert auf ne SG Stelle.

Lieber, "TheAdmin" ;) !

1. siehe zitierte Zeile aus dem Ausgangsposting!
2. dto.!
3. ALLE Mannschafter-Stellen sind standardmäßig S/SG (also vom Schütze, ... bis Stabsgefreiter) geschlüsselt! Ausnahmen stellen hier nur die OSG-Stellen dar, die aber in letzter Zeit wohl eher rar geworden sind!

Somit dürften alle deine Bedenken aus dem Weg geräumt sein und meine Sachen wie gehabt weiter gültig sein!
Autor TheAdmin
 - 07. Februar 2008, 16:37:32
Ich muss mal grad einbremsen, denn

1. Leistungszuschlag steht nur "beorderten" Reservisten zu
2. Eine Beförderung kann nur erfolgen, wenn der Reservist auch beordert ist
3. Für den SG muss die Beorderung zusätzlich auf einem Dienstposten sein, der bis SG geschlüsselt ist