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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 23. Februar 2008, 20:55:19
Ich denke er meint ehemalige FWDL 23, die dann Wuedereinsteller SaZ 4 o. 8 machen wollten. Hintergrund für die längere Verpflichtungsdauer dürften die Bfd-Ansprüche bzw. Möglichkeiten einer ZAW-Maßnahme sein.
Autor Fiestaman
 - 21. Februar 2008, 21:21:05
FWDL23 als Wiedereinsteiger wie geht denn sowas  ??? ???
Autor Wolf359
 - 21. Februar 2008, 21:00:46
Die wird abgerechnet. Wir hatten ganz viele viele Wiedereinsteller beim ZNwG und die wollten nicht unter 8 Jahre, weil die dann nur 4 bekommen hätten. Die meisten waren FWDL23 und dementsprechend wären die Jungs dann nur für 2 Jahre zum Bund gekommen. Toll, 2 Jahre SaZ. :D
Autor Fiestaman
 - 21. Februar 2008, 20:17:54
Zitat von: peppie am 20. Februar 2008, 21:44:36
Theoretisch kannst du dich auch für 2 Jahre 7 Monate oder 5 Jahre 4 Monate verpflichten, aber das ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Nicht nur in Ausnahmefällen, bei Wiedereinstellern wird die schon abgeleistete Dienstzeit gegenrechnet. Weiß nicht mehr genau ob die Dienstzeit aufgerechnet oder abgerechnet wird.
Autor DJ_Fettbemme
 - 21. Februar 2008, 13:30:36
Ich würde ja sagen ( wenn ich das hier so lese) selber schuld...sorry aber wenn ich weiß ich muss nochmals zum KWEA dann lass ich doch die Finger von sowas  :-\ hab da kein verständniss für.

Fiestaman dir geb ich recht man wird höchstens T4 gemustert.Eine Nachmusterung kann jederzeit auch in der Bundeswehr (wenn man schon drin ist) passieren.Habs bei einigen Kameraden damals selbst erlebt das sie Ausgemustert wurden.
Autor Björn
 - 21. Februar 2008, 13:27:36
www.reserveoffizier-bundeswehr.de.
www.bundeswehr-karriere.de

Oder über den Wehrdienstberater deines Vertrauens sowie über die Suchfunktion des Forums.  ;)

Gruß

Björn
Autor Chris86
 - 21. Februar 2008, 13:03:52
Hui, sorry, hatte das mal so mitbekommen  ::)

"ROA SaZ 2 Jahre" Wo gibts denn darüber Infos?
Autor peppie
 - 20. Februar 2008, 21:44:36
Theoretisch kannst du dich auch für 2 Jahre 7 Monate oder 5 Jahre 4 Monate verpflichten, aber das ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Autor Fiestaman
 - 20. Februar 2008, 21:29:14
Zitat von: Chris86 am 20. Februar 2008, 12:34:07
Ausmusterung.

SaZ machst du nicht, denn da ist die Mindestverpfilichtdauer 4 Jahre. Wenn, dann würdest du FWDL machen.

Zweimal falsch.

Ausmusterung nicht zwangsläufig. Wie schon mehrmals geschrieben T4, 12 Monate Rückstellung und erneute Vorstellung. Die Musterungsärzte gehen auch mit der Zeit :D

Zudem gibt es noch den ROA SaZ 2 Jahre ;)

Richtig ist das er kein SaZ werden wird sonder FWDL ;)
Autor Boschie 007
 - 20. Februar 2008, 21:14:15
Zitat von: txsiggi am 20. Februar 2008, 12:27:37
Hallo Jungs,

hab da mal ne wichtige Frage.... und zwar war vor zirka 2 Monaten beim Einstellungstest und habe dort unteranderen einen Drogentest gemacht (negativ). Da ich mich jetzt entschieden habe Soldat auf Zeit, also Sprich Grundwehrdiest plus zusätzlich 2 Monate machen will war ich gestern nochmal beim Kreiswehrersatzamt.

Dort musste ich nochmals einen Drogentest machen, dummerweise habe ich 2 Tage davor 2 mal gezogen von einen joint. Was wäre wenn der Test jetzt positiv ist weil der vorherige Test ja negativ war? Ausmusterung?

Gruß Sebastian

Du bekommst das Ergebniss in aller Regel sofort mitgeteilt. Da du anscheinend immer noch wartest, würde ich sagen der Test war negativ.

Glück gehabt und lass es dir eine Lehre sein.
Autor Wolf359
 - 20. Februar 2008, 14:41:41
Als ich vor einer Woche im ZNwG war wurde einer von uns ebenfalls positiv auf Drogen getestet. Der durfte direkt nach dem Drogentestergebnis seine Sachen packen und nach Hause fahren. Er darf sich aber nach 12 Monaten ernaut bewerben.
Und ob Du T4 wirst und wie lange man T4 ist, entscheidet eigentlich der Arzt und ni
Autor peppie
 - 20. Februar 2008, 14:04:04
GWDL die positiv auf Drogen getestet werden, bekommen keine Wach/Sicherungs ATN und dürfen nicht am Schießen teilnehmen, sondern machen irgendwelche anderen Aufgaben in der Zeit.

FWDL werden auf W9 zurückgestuft und erleben selbiges wie GWDL.
Autor Björn
 - 20. Februar 2008, 13:56:36
Könnt ihr das mit der Ausmusterung anhand einer ZDV oder ähnlichem belegen?
Laut dem Hauptmann, der bei mir vor 2 Tagen das Einführungsgespräch im ZNwG West gemacht hat, führt ein positiver Drogentest zu T4, Zurückstellung für 9 Monate und dann ab zum Grundwehrdienst - mehr aber auch nicht mehr.

Würde mich schon stark wundern, wenn man so leicht eine Ausmusterung herbeiführen könnte. Gerade für die jungen Männer, die sich für Wehr- / Zivildienst zu schade sind wäre ein Joint am Tag vor der Musterung ja dann die Freikarte für die nächsten 9 Monate.
Autor Pioneer
 - 20. Februar 2008, 13:39:49
Zitat von: txsiggi am 20. Februar 2008, 12:27:37
...dummerweise habe ich 2 Tage davor 2 mal gezogen von einen joint...

Ich verstehe nicht, wieso Dir 2 Tage vorher nicht bewusst war, daß Du zum KWEA mußt...

Zurückstellung und spätere Heranziehung zum GWD. Wenn der Drogentest positiv ist kannst Du eine Einstellung als FWDL oder SaZ vergessen. Und zwar mit Recht, auch wenn´s nur 2 Züge waren.

Beitrag nach dem Lesen von BJ21FFM´s Post editiert... hast ja Recht  ;)
Autor txsiggi
 - 20. Februar 2008, 12:36:46
Ja genau FWDL, halt 2 Monate dranhängen an den normalen Dienst.