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Autor Andi
 - 05. März 2008, 14:36:05
Richtig.

Gruß Andi
Autor StOPfr
 - 05. März 2008, 13:38:33
Zitat von: Andi am 05. März 2008, 00:43:39
Äh nein, es ist genau andersherum. ;) Man muss alles angeben!
@ Andi
Oh, Danke. Wieder was gelernt. Ich habe aufgrund des Berichts einen anderen Schluss gezogen.
Dann hat die Petentin also ihre Vorstrafe von unter 90 Tagessätzen nicht angegeben und sich als "nicht vorbestraft" bezeichnet, obwohl sie dazu verpflichtet war. Dies wurde ihr nachträglich nur deshalb nicht als Verstoß angerechnet, weil die Frage missverständlich formuliert ist? Darauf könnten sich dann aber alle berufen, bis der Fragebogen abgeändert ist oder bis es jeweils eine entsprechende Belehrung gibt. 
Autor Andi
 - 05. März 2008, 02:47:42
Wenn es Probleme gibt eine Eingabe/Beschwerde schreiben oder sich an den Disziplinarvorgesetzten wenden und das ganze melden. ;)

Gruß Andi
Autor Mädchen
 - 05. März 2008, 01:43:38
genau, das ist das Problem. ER hat auch angenommen, dass er den Eintrag im BZR nicht angeben muss. Und nun? Was kann mann jetzt am besten machen? Warten, ob ihn jemand anspricht (er geht am 01.04. los zur Grundausbildung). Mist Situation.

Gruß
Autor Andi
 - 05. März 2008, 00:43:39
Äh nein, es ist genau andersherum. ;) Man muss alles angeben! Auch die nicht offenbarungspflichtigen Urteile. Deswegen war die Petentin ja auch fristlos entlassen worden, eben weil sie nicht auch ein nicht offenbarungspflichtiges Urteil angegeben hat. Sie wurde nur wieder eingestellt, weil es für sie nicht ersichtlich war, dass sie das Urteil hätte angeben müssen. Und das ist das Problem des Fragebogens. 8)
Wer nicht alles angibt begeht mutmaßlich einen Einstellungsbetrug und kann dementsprechend auch fristlos entlassen werden - und das wird passieren, da ja Einsicht ins BZR genommen wird und somit auch Kenntnis über Urteile unter 90 Tagessätzen erlangt wird.

Gruß Andi
Autor Mädchen
 - 04. März 2008, 22:54:16
Danke für die schnelle Antwort, also hat unser angehender Soldat richtig geantwortet, weil er angegeben hat, nicht vorberstraft zu sein? Sein Eintrag im BZR sind weniger als 90 Tagessätze.

Ist ja echt komliziert  :o
Autor StOPfr
 - 04. März 2008, 22:47:17
Der Wehrbeauftragte kritisiert, dass immer noch keine Neufassung vorliegt. Es gibt offensichtlich nach wie vor den Fragebogen zur Einstellung mit der missverständlichen Formulierung, also mit der Frage nach allen Vorstrafen, was diejenigen einschließt, die nicht offenbarungspflichtig sind. 
Diese Frage darf dann mit "nicht vorbestraft" beantwortet werden, wenn die Strafe unter 90 Tagessätzen liegt. So ist es dem Bericht mit Bezug auf einen konkreten Fall zu entnehmen.
Autor Mädchen
 - 04. März 2008, 22:24:39
Also, ist es doch wohl so, wie ich bereits angenommen hatte, die Betreffenden bezeichnen sich als nicht vorbestraft.
Leider weiß ich nicht, wie die Fragebögen bei der Musterung aussehen. Wie ist der Sachverhalt zum jetzigen Zeitpunkt- wird dort unmissverständlich nach Eintragungen im BZR gefragt oder zielen die Fragen auf Eintragungen im Führungszeugnis ab? Laut des Berichtes ist dort ja wegen der schwammigen Aussage eine weitere Prüfung eingeräumt worden.

kann jemand Auskunft geben?
Autor StOPfr
 - 04. März 2008, 21:51:16
Der letzte Abschnitt des Vorworts, in dem Reinhold Robbe über seinen Besuch in Kunduz schreibt, hat mich sehr berührt...
Autor Piet
 - 04. März 2008, 14:35:11
Der neue Bericht des Wehrbeauftragten ist da:

http://www.spiegel.de/media/0,4906,17390,00.pdf

Passend dazu ein Artikel von Spiegel Online, der als zentrales Thema das Problem "Übergewicht" hat:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,539260,00.html