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Autor wolverine
 - 06. März 2008, 10:34:07
Nein - das ist im Moment der einzige Weg.
Autor Xray
 - 04. März 2008, 16:29:32
Hat sich soweit alles geklärt.

Gibt es keine andere Möglichkeit Falli zu werden (selbst mit Truppenwerbung) als den FwSpezlOp ?
Autor Xray
 - 29. Februar 2008, 18:34:30
Du musst das genau durchlesen. Wenn da steht das du nach erhalt der Ernennungsurkunde nicht mehr zurücktreten kannst und die Urkunde gleich nach Dienstantritt ausgehändigt wird, dann ist sie unwiderruflich. Da müsste auch stehen das du den weiterverpflichtungen von zunächst 6 Monaten, dann Drei Jahre etc nicht wiedersprechen kannst.

Worum ich mir Gedanken mache ist die Frage, ob der Dienstposten auf dem ich sitze durch die Anforderung einer wiederruflichen Verpflichtungserklärung wieder Frei gemacht wurde? Ich komme aber aufjedenfall in die selbe Truppe, das weiß ich.

Weiß vielleicht jemand wie es da aussieht?
Autor Streichholzmann
 - 29. Februar 2008, 16:11:03
Dumme Frage:
Woran erkenne ich genau ob ich eine Widerrufliche oder nicht Widerrufliche Erklärung vor mir habe?
Bei mir steht im genauen Wortlaut: "Mir ist bekannt, das ich zunächst auf eine Dienstzeit von sechs
Monaten in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen werde...."
Autor Xray
 - 29. Februar 2008, 15:52:46
Ja das ist eine Menge.

Ich werde nochmal Montag abwarten, danach rufe ich mal an. Die Dame am anderen Ende klang schon beim ersten anruf ziemlich angesäuert.

Gruß

Xray
Autor Huey
 - 27. Februar 2008, 20:15:43
Verlass dich da nicht drauf-natürlich kann es mehr oder weniger sein.

Ich war in 2007 mehr als 200 Tage von zu Hause weg-und 2008 werden es nicht viel weniger...
Autor Xray
 - 27. Februar 2008, 17:09:34
Ich bin davon ausgegangen, dass ich eine widerrufliche Verpflichtungserklärung bekomme, dem war aber nicht so und ich habe nicht nachgefragt, deshalb haben die jetzt mehr zu tun.

3-5 Monate, das ist ja weniger als ich vermutete.

Gruß

Xray
Autor Huey
 - 27. Februar 2008, 16:05:17
Zitatschließlich ist das meine Schuld

Sehe ich nicht so-warum sollte das deine Schuld sein.
Und ein kurzer Anruf um nachzufragen, wann die Unterlagen bei dir eigehen, schadet nicht.


Zitatdoch was bedeutet das Erfahrungsgemäß, sofern ich durch die Ausbildung komme?
Das bedeutet, das du dich darauf einstellen solltest, jedes Jahr 3-5 Monate im Ausland zu verbringen.
Autor Xray
 - 27. Februar 2008, 15:32:58
Ich habe mitte Januar meine Verpflichtungserklärung bekommen und mir ist bei genauem durchlesen aufgefallen das es eine unwiderrufliche ist. Da ich jedoch gerne eine widerrufliche haben möchte, habe ich im ZNwG angerufen und man sagte mir ich solle alles zurückschicken, zusammen mit einer Erklärung das ich gerne eine widerrufliche Verplichtungserklärung haben möchte. Abgeschickt habe ich das ganze am 21.1.2008. Wann kann ich mit dem neuen Vertrag rechnen? Ich möchte da aufgarkeinen Fall irgendeinen Druck meinerseits ausüben, schließlich ist das meine Schuld. Deshalb frage ich hier.

Meine zweite Frage, ich bin sehr speziell eingeplant und sitze auf einem KdoFw Anwärter posten, in meinen Papieren steht zwar, dass ich vermehrt an Auslandseinsätzen teilnehmen werde, doch was bedeutet das Erfahrungsgemäß, sofern ich durch die Ausbildung komme?

Gruß

Xray