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Autor Fiestaman
 - 17. März 2008, 22:30:13
Zitat von: DieGräfin am 17. März 2008, 22:23:00
Du machst auf jeden Fall bei der freiwilligen Feuerwehr nochmal nen kurzen Lehrgang.

Nicht zwangsläufig. Wenn er den Nachweis hat und so scheint es mir, müssen lediglich die Rechtsgrundlagen der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr nachgeholt werden.

Dies wird sich aber von Feuerwehr zu Feuerwehr auch unterscheiden. Frag doch am besten bei deiner Freiwilligen Feuerwehr nach die wird dir sagen was sie verlangt.
Autor Gräfin
 - 17. März 2008, 22:23:00
Du machst auf jeden Fall bei der freiwilligen Feuerwehr nochmal nen kurzen Lehrgang. Jedenfalls sollte es so sein. Meistens endet das mit einer kurzen Überprüfung deiner Kenntnisse und Fähigkeiten. Das ist einfach zur Sicherheit da.
Autor Brandschutz Uffz
 - 17. März 2008, 21:58:59
Was wurde dir denn genau alles vermittelt auf dem Brandschutz Lehrgang? Hast du eine Feuerwehrtechnische Ausbildung in Brandbekämpfung und Technischer Hilfe bekommen?


Der Lehrgang dauert 6 Monate und ist der Grundlehrgang für Beamte im Mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst hier wird alles vermittelt was ein Brandmeister können und wissen sollte.
Autor Fiestaman
 - 17. März 2008, 21:30:38
In einer freiwilligen Feuerwehr wirst du auf jeden Fall noch einen Lehrgang für die Rechtsgrundlagen machen müssen. Da diese sich in jeder Freiwilligen Feuerwehr unterscheiden.

Was wurde dir denn genau alles vermittelt auf dem Brandschutz Lehrgang? Hast du eine Feuerwehrtechnische Ausbildung in Brandbekämpfung und Technischer Hilfe bekommen?
Autor Brandschutz Uffz
 - 17. März 2008, 20:53:26
Hallo Kameraden

Hat oder hatte von euch jemand probleme den Grundlehrgang Brandschutz Uffz für die freiwillige feuerwehr anzuerkennen?

Mfg der Brandschutz Uffz