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Zusammenfassung

Autor APDSFS-T
 - 24. März 2008, 20:17:09
Das hängt vom Lehrgang ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang vorliegen, die Anforderungsfrist eingehalten wird, Plätze frei und sie für den Lehrgangszeitraum verfügbar sind sowie der Lehrgang für Sie eine Maßnahme im Sinne der Weiterbildung darstellt, sind auch Lehrgänge, die neben der Zweitfunktion oder des Dienspostens besucht werden können, möglich. Die Bundeswehr bietet eine Menge klasse Lehrgäne an.
Autor pommesweis2
 - 24. März 2008, 20:12:08
Zitat von: peppie am 24. März 2008, 19:54:14
Die Lehrgänge die du besuchen wirst sind Stellenbezogen. Soll heißen: Wenn du den Lehrgang für deine Stelle benötigst, dann wirst du ihn besuchen.

Hab ich das angezweifelt?

Es geht lediglich um zusätzliche Lehrgänge, siehe meine Beispiele.
Autor peppie
 - 24. März 2008, 19:54:14
Die Lehrgänge die du besuchen wirst sind Stellenbezogen. Soll heißen: Wenn du den Lehrgang für deine Stelle benötigst, dann wirst du ihn besuchen.
Autor pommesweis2
 - 24. März 2008, 19:45:27
Das hört sich ja nicht so prall an.
Darf man sich da überhaupt noch Soldat nennen?  ::)

Was wird denn militärisch auf dem Unteroffizierslehrgang für FD vermittelt?

Kann ich mir aus dem Lehrgangskatalog der BW oder Katalog vom Streitkräfteamt auch Lehrgänge zur Weiterbildung raussuchen oder ist das alles Stellengebunden?
z.b. Atomare,Biologische,Chemische (ABC)- Abwehr und Selbstschutzunteroffizier aller Truppen des Heeres; Unterführer im Selbstschutz; Winterkampf aller Truppen; Fliegerabwehr für Unteroffiziere usw

Da diese Lehrgänge auch für Reservisten geöffent sind, sollte es ja auch für aktive gehen oder?

Wenn nicht werd ich sicherlich bald mal einen Laufbahnwechsel anstreben....   ::)
Autor APDSFS-T
 - 24. März 2008, 18:14:58
Ja und nein.
Grundsätzlich sieht die Ausbildung zum Fachdienstunteroffizier solche Inhalte (Ausnahme: AGA) nicht vor. Im Rahmen der Einsatzvorausbildung werden solche Situationen ausgebildet. Möglicherweise könnte man hier vielleicht in die Rolle des GrpFhr gelangen. In der Ausbildung zum Feldwebel (FD) sieht die Sache deutlich anders aus. Um Beispielsweise auch der Weisung "Anforderung an den Heeresunteroffizier" (Insp H, 2002) Rechnung zu tragen, in der er fordert, dass Feldwebel FD und TrD gleichberechtigt nebeneinander stehen, gibt es auch auf dem FwLg AMT in der Ausbildung keine Unterscheidung zwischen Fw FD und TrD. Hier werden ähnliche wie die von Ihnen geschilderte Lagen ausgebildet.
Autor pommesweis2
 - 24. März 2008, 17:54:42
Zitat von: APDSFS-T am 24. März 2008, 14:52:54
@pommesweis2
Eine Überprüfung in Ihrem konkreten Fall blieb leider erfolglos. Grundsätzlich haben Sie Führungsverantwortung in Ihrem Fachbereich, darüber hinaus jedoch nicht.

Vielen Dank
Das habe ich ja auch nicht anders gesagt.
Ich bin Truppführer und führe eben den Trupp meines Fachbereiches.

Fiktion:
Angenommen KFZ Marsch oder auch Fussmarsch, mein Trupp verlegt alleine von A nach B und gerät in einen Hinterhalt.
Bitte jetzt mal nicht die Situation bewerten, ob dieses möglich oder nicht möglich ist.
Werde ich als Fachuffz/FachFw genug ausgebildet um dann auch als militärischer Führer, der ich dann ja nun mal bin, wenn dann nur Uffze und Mannschafter vor Ort sind?
Wird mir beigebracht auch in einer solchen Situation angemessen zu reagieren?
Lerne ich das militärische Handwerk und Wissen dazu? (geleiteter Feuerkampf usw?)

Wenn nein, besteht als Fachdiener freiwiliig die möglich sich auf Lehrgängen/Übungen/Schulungen militärisch weiterzubilden?
Autor APDSFS-T
 - 24. März 2008, 14:52:54
Der Fachdienstunteroffizier darf jenseits seines Fachbereiches keine Führungsverantwortung übernehmen (mit den genannten Beispielen als Ausnahme). Somit ist das konstruierte Beispiel mit dem Nachrücken bei Ausfall des Zugführers eher unwahrscheinlich aber auch grundsätzlich unzulässig. Er darf es nicht und ich wage auch zu bezweifeln, dass er es auch kann (vgl Ausbildungsgang zum Fachdienstunteroffizier). Der Fachdienstunteroffizier als  Zugführer ist nicht statthaft. Er ist nach der VVO jedoch Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades.
-trennung-
@pommesweis2
Eine Überprüfung in Ihrem konkreten Fall blieb leider erfolglos. Grundsätzlich haben Sie Führungsverantwortung in Ihrem Fachbereich, darüber hinaus jedoch nicht.
Autor landrysgryff
 - 24. März 2008, 12:04:25
Bei uns sind zahlreiche Stuffze stv. Gruppenführer, dass sind aber keine Fachdiener,
sondern Feldwebelanwärter /Truppendienst.

Stv. Zugführer sind - wie schon erwähnt - Fw-Dienstgrade.

Darüber hinaus heisst Vorgesetzter sein VERANTWORTUNG und nicht blosses Rumscheuchen
von Untergebenen - nur falls soetwas manchen vorschwebt, der unbedingt Soldaten führen
will, so nach dem Motto ... "endlich mal was zu sagen haben.."

Gruss

landrysgryff
Autor mailman
 - 24. März 2008, 11:56:58
Dann wird aber wohl eher ein Fw Dienstgrad den Zug übernehmen. Davon sollte es ja uch noch welche geben und nicht nur einen Hptfw
Autor erdpichel
 - 24. März 2008, 11:52:33
er kann ser wohl "ma" zugführer sein!
wenn sagen wir mal der zug von einem HFw geführt wird, der aber nicht da ist (weil er KzH ist oder ähnliches), dann kann auch ein Uffz/StUffz sein vertreter sein und damit "ma" zugführer!
Autor pommesweis2
 - 24. März 2008, 11:50:43
Zitat von: mailman am 24. März 2008, 11:41:00
Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades ist er auf jeden Fall. Aber kein Gruppenführer mehr so wie früher.

Aber Truppführer!
Zumindest lt. Stellenbeschreibung.
Autor mailman
 - 24. März 2008, 11:41:00
Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades ist er auf jeden Fall. Aber kein Gruppenführer mehr so wie früher.
Autor sliderbp
 - 24. März 2008, 11:28:49
Ist ein FachUffz nicht eigentlich immer auch Vorgesetzter ?!

Ich meine jeder Uffz hat doch auch Mannschaften in seinem Bereich (und seien es nur GWDL) ... also egal ob Stab, Inst, Versorgung ... ein FachUffz wird immer auch Leute führen müssen/dürfen.


Oder denke ich da jetzt total verkehrt ???
Autor pommesweis2
 - 24. März 2008, 10:43:31
ATN 3006271
FKo Uffz TrpFhr
Autor APDSFS-T
 - 24. März 2008, 09:07:17
@ronne/pommesweis2
Was steht denn konkret in Ihren Stellenbeschreibungen?