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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 27. März 2008, 18:16:37
Es gibt eine Ausnahmeregelung, nach der Arbeitgeber von der Übermittlung der Lohndaten in elektronischer Form befreit werden können. Da wird dann Tatsächlich noch was auf die Lohnsteuerkarte eingetragen. ist aber die Absolute ausnahme.
Das ein Arbeitgeber das Original der Lohnsteuerkarte verlang ist richtig. Er muss die solange bei sich aufbewahren, solange man dort Arbeitet.
Sonst könnte man mit den Kopien ja mehre Arbeitsstellen antreten mit der Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5.
Mit diesen Lohnsteuerklassen darf aber nur ein Job abgerechnet werden.
Hat jemand mehr als eine Arbeit, dann müssen die weitern nach Steuerklasse 6 Abgerechnet werden.
Dafür gibt es dann bei der Gemeinde weitere Lohnsteuerkarten.
Autor sliderbp
 - 27. März 2008, 17:59:25
Das mit der elektronischen Lohnsteuer dachte ich eigentlich auch.
Aber bei meinem gerade beendeten Ferienjob wurde auch die Originalkarte verlangt, weil da angeblich etwas eingetragen werden muss.
Hatte erst extra nur ne Kopie mitgebracht, weil ich zum 01.04. ins Praxissemester gehe und dort gerne die Originalkarte dabei haben wollte.
Autor BulleMölders
 - 27. März 2008, 12:01:07
Eigentlich Blödsinn vom Arbeitgeber.
Ihm liegen die Daten zur Berechnung der Lohnsteuer ja vor.
Er braucht die Lohnsteuerkarte ja gar nicht mehr.
Da er dort ja sowieso keine Eintragungen mehr vornimmt, sonder die Daten ja Elektronisch dem Finanzamt übermitteln muss.
Du erhälst dann eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.

Allerdings sollte es beim Bund auch eine Übergangsfrist von vier bis sechs Wochen geben, zur Vorlage der Lohnsteuerkarte.
Erst wenn sie nach dieser Frist nicht vorliegt sollte nach Klasse 6 berechnet werden.

Selbst wenn der eine oder andere Monat nach 6 berechnet wird, ensteht dir daraus ja "nur" der Nachteil, dass du in dem Monat weniger Netto hast.
Die für den/die Monat(e) zuviel gezahlten Steuern bekommst du ja über die Einkommensteuererklärung für 2008 wieder vom Finanzamt zurück.
Autor chris130585
 - 27. März 2008, 11:11:03
Okay dann weiß ich Bescheid - Danke für die schnellen Antworten
Autor Fiestaman
 - 27. März 2008, 11:03:59
Ganz einfach wenn die Lonhsteuerkarte nicht zum entsprechenden Zeitpunkt vorliegt, wird das Gehalt auf Lohnsteuerklasse 6 verrechnet und ausgezahlt.
Autor sliderbp
 - 27. März 2008, 11:00:18
Naja, was wollen die beim Bind denn machen ... man kann ja wohl schlecht verlangen, dass jeder den Monat vorm Bund nicht arbeitet nur damit man zum Dienstantritt sicher seine Original-Lohnsteuerkarte in der Hand hält.
Autor StOPfr
 - 27. März 2008, 10:57:57
Zitat von: Fiestaman am 27. März 2008, 10:14:30
In den AGA Einheiten in denen ich Dienst getan habe, wurde Ausnahmslos nur die Originale angenommen.
So kenne ich das auch nur. Wenn Dir die Karte noch nicht vorliegt, dann kannst Du sie mit Verweis auf Deinen Arbeitgeber auch nachreichen. So ungewöhnlich ist das nicht.
Autor Fiestaman
 - 27. März 2008, 10:14:30
In den AGA Einheiten in denen ich Dienst getan habe, wurde Ausnahmslos nur die Originale angenommen.
Autor chris130585
 - 27. März 2008, 10:07:32
Morgen zusammen,

also ich werd zum 1.4. eingezogen als SaZ 8.
Genügt es eine Kopie der Lohnsteuerkarte vorerst vorzulegen da mein alter Arbeitgeber mir das Orginal mitte April mit dem Zeugnis zuschickt von der Zentrale?

Gruß Christian