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Autor sliderbp
 - 29. März 2008, 17:43:27
Also ohne dir jetzt zu Nahe treten zu wollen ... weißt du wirklich was du da machst ???
Es hört sich nämlich so an, als hättest du keinen Schimmer für was du dich da verpflichten willst !!!
Autor Marduk
 - 29. März 2008, 14:19:56
oke hätt isch au von selba drauf kommn könn trozdem danke  ;D
Autor Fiestaman
 - 29. März 2008, 14:14:15
www.bundeswehr-karriere.de    www.luftwaffe.de
Autor Marduk
 - 29. März 2008, 13:42:23
ahja...oke...binz aba nich bei der Marine :D
is nich so mein Ding
ich geh zur Luftwaffe (2. möglichkeit Heer)

könntest mir vll sagn wie des in etwa da abläuft? wäre nett hehe
Autor Fiestaman
 - 29. März 2008, 13:16:52
Das unterscheidet sich nach TSK und Verwendung.

Bei der Marine läuft es so

AGA-Unteroffizierslehrgang-ZAW-Fachlehrgänge
Autor Marduk
 - 29. März 2008, 13:14:03
Okay...jetzt versteh ichs so langsam...
und was meine Verpflichtungszeit angeht: ich muss mich korrigieren tut mir leid, ich habe mich doch auf 8 jahre verpflichtet (verzeihung, mein fehler)

Was die Lehrgänge angeht: wieviele Lehrgänge muss ich so in etwa durchlaufen? und in welchen bereichen werde ich dort fortgebildet?
Autor Fiestaman
 - 29. März 2008, 12:59:04
Hehe so bekommt man auch Leute dazu sich für die Manschaftslaufbahn zu bewerben.

Folgendes wenn du dich für 4 Jahre verpflichtest kommst du in die Manschaftslaufbahn, könntest dich dann aus der Truppe heraus auf die Uffz Laufbahn bewerben. Allerdings wirst du mit großer Sicherheit nach deinen 4 Jahren wieder aus dem Dienst ausscheiden. Eine Weiterverpflichtung aus der Manschaftslaufbahn ist zur Zeit sehr unwahrscheinlich.

Abbrechen einfach so geht nicht. Du kannst deine Verpflichtungserklärung auf Widerruf unterzeichnen und dann innerhalb der ersten 6 Monate die Verpflichtungserklärung auflösen. Müsstest dann allerdings noch deinen Wehrdienst ableisten.

Zu 2. das ist grundlegend falsch, wenn du dich auf 4 jahre verpflichtest. Wenn du SaZ 8 wirst, bist du ab Tag der Einstellung UA bzw. ab erhalt der Ernennungsurkunde.
Du kannst dir nicht irgendwelche Weiterbildungen aussuchen. Du durchläufst Laufbahnlehrgänge, ggf. eine ZAW und dann noch Verwendungslehrgänge.

Nach deiner Dienstzeit kannst du über den Bfd Fort-und Weiterbildungen besuchen, die dich in deinem Beruf weiterbringen. Da kannst du dir aussuchen was du machen möchtest.
Autor Marduk
 - 29. März 2008, 12:55:18
Nun ja...mein Wehrdienstberater meinte ich könnte mich (vorerst) auf 4 Jahre verpflichten um zu sehen, ob das wirklich das ist was ich will, und könnte dann auf meine 8 jahre verlängern ODER abbrechen oder ist das nicht möglich?

Ich habe meine Bewerbung bereits abgeschickt und wurde auch zum Einstellungstest eingeladen. (22. April)

Zu 2. wie gesagt: nach der Grundausbildung, bin ich soweit ich das bisher weiß Uffz-Anwärter
Die frage war aber auf die weiterbildungsmöglichkeiten usw bezogen (wie oft und wann habe ich mit weiterbildungen zu rechnen?? kann ich jede beliebige weiterbildung besuchen oder wird mir das vorgegeben?)
Autor Fiestaman
 - 29. März 2008, 12:53:48
Als UA hast du eine Mindestverpflichtungszeit von 8 Jahren. 4 Jahre gelten für die Manschaftslaufbahn.

Das ist nicht möglich eine Verpflichtung auf 4 Jahre in der Uffz-Laufbahn ist nicht möglich!

Hast du dich denn jetzt schon verpflichtet oder nicht?

Zu 2. Warum fragst du dann?
Autor Marduk
 - 29. März 2008, 12:52:02
Ja ich bin mir sicher. Oder hättest du einen anderen vorschlag bzw. wieso würdest du mir davon abraten?

zu 2. das wurde mir auch mehrmals beim wehrdienstberater erklärt^^

zu 3. nein ich habe noch keine Ausbildung, ich möchte eine Ausiblund zum kaufmann im Bund machen.

zu 4. ich verpflichte mich auf Uffz-Laufbahn nicht Mannschaftslaufbahn
Autor Fiestaman
 - 29. März 2008, 12:44:46
Als SaZ 4 UA,bist du dir sicher? Hast du dich jetzt schon verpflichtet oder musst du erst noch zum Test?



Zu 2. Du bist ab Tag der Einstellung UA

Zu 3. Hast du eine Ausbildung oder möchtest du eine machen?

Zu 4. Bei einer Verpflichtungszeit von 4 Jahren (manschaftslaufbahn) ist eine Weiterverpflichtung zur Zeit sehr unwahrscheinlich. 

In der Tat wurden einige deiner Fragen schon mehr als einmal gestellt und sind auch ganz sicher über die Sufu zu finden.
Autor Marduk
 - 29. März 2008, 12:39:39
Hallo erstmal...
Ich weiß diese frage wurde bestimmt schon 100 - 1000 mal gestellt aber ich konnte bisher über die suchfunktion keinen Thread geschweige denn Post finden, der mir die Informationen lieferte die ich brauche.
Deswegen stelle ich meine Fragen nun hier:

1. Einstellungstest: Was habe ich beim Psychologischen Test zu erwarten? da ich mich für die Uffz-Laufbahn beworben habe, werden mir speziell in dieser Richtung fragen gestellt? wenn ja, was für fragen könnten dies sein?

2. Im Bund: nach der Grundausbildung, bin ich soweit ich das bisher weiß Uffz-Anwärter (stimmt das?) wie oft und wann habe ich mit weiterbildungen zu rechnen?? kann ich jede beliebige weiterbildung besuchen oder wird mir das vorgegeben?

3. Zivilberufliche Karriere im Bund: ich habe mich beim Bund als Kaufmann beworben...wie sieht es bezüglich der Pflichten aus die ich auszuüben habe? Sitze ich nur an einem bestimmten Standpunkt im Büro, oder werde ich auch auf Einsätze oder dergleichen entsendet?

4. Ich habe mich für 4 Jahre verpflichtet. Was wenn ich nach den 4 Jahren weitermachen möchte? Was gäbe es für mich an chancen oder was für Möglichkeiten stehen mir offen?

5. Was habe ich als Uffz an Pflichten? Damit meine ich, was ich als Uffz alles zu tun habe (Ausbildung von Neuen oder dergleichen etc.)

Ich danke euch schonmal im Vorraus für eure Antworten und entschuldige mich nochmal da das bestimmt schon zum 1000. mal gefragt wird :)

Mfg Marduk