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Autor Dietmar79
 - 02. April 2008, 07:21:05
Ok meine Idee war nix....
Autor APDSFS-T
 - 01. April 2008, 20:24:20
ich habe nicht das Gegenteil behauptet. Ich habe etwas zu Ihrer schlauen Idee geschrieben, nachdem meine schlauen Ideen durch Ihre ergänzt wurden.
Mal abgesehen davon, dass es ein Zeichen der Unzweckmäßigkeit von Extensions ist, wenn ein Soldat (w) Ihnen die abgerissenen Extensions fragend vor die Nase hält.
Autor Dietmar79
 - 01. April 2008, 06:22:20
Ja ich will doch keine Extensions. Wollte ja nur helfen bzw. eine schlaue Idee für weibliche SAZ einbringen.

Dietmar
Autor APDSFS-T
 - 31. März 2008, 22:18:14
Es geht hier um weibliche SaZ. Diese dürfen, im Gegensatz zu männlichen SaZ mit Auflagen (z.B. Haare zusammengebunden, Zopf,...) lange Haare haben. Daher greifen bei weiblichen Soldaten andere rechtliche Momente als bei männlichen SaZ/BS. Diese dürfen keine "langen" Haare haben (Kragen darf nicht durch Haare berührt werden,...), siehe z.B. ZDV 10/5, Nr 103 sowie Anlage 1.
Autor Simon
 - 31. März 2008, 22:03:18
Aus reinem Interesse: Mir ist die "entsprechende Rechtssprechung" bei FRAUEN nicht bekannt...und so wie ich das verstehe gehts hier nicht um einen maennlichen Rekruten
Autor APDSFS-T
 - 31. März 2008, 20:04:03
Man kann sich auch aus den Haaren einen Vollbart im Gesicht flechten...oder..oder...oder....
Ist es denn nicht möglich, einfach mal Dinge so hinzunehmen, wie sie sind? Die Probleme sind bereits gelöst.
Dazu liegen mehrere Poblemlösungen vor: Haar ab oder Haarnetz.
Nach entsprechender Rechtssprechung in Verbindung mit der Unfallverhütung beispielsweise im GefDst, beim Sport, in der Schießausbildung usw kann, bei entsprechender Länge zusammengebundener Haare, das Tragen von Haarnetzen befohlen werden.
Das bedeutet, dass gerade bei einer Haarverlängerung wieder die Unfallgefahr vorliegt, der man mit einem Haarnetz begegnet.
Da kann man auch gleich ein Haarnetz tragen. Ohne Extensions.
Autor Dietmar79
 - 31. März 2008, 19:17:15
Frage zur ZdV ???

Sind Extensions zulässig ?? Kann viele Probleme vielleicht lösen...

Gruß

Dietmar
Autor APDSFS-T
 - 31. März 2008, 05:55:32
Die gibt es für die vorübergehender Nutzung nach Dienst und für den letztmaligen Gang zum Friseur oder auf die Stube zum Anlegen des Haarnetzes und sind genauso unsinnig und unzulässig wie fingerdickes Haargel oder ähnliches. Das alles hat auf der Uniform nichts verloren. Der Vorgesetzte und der Soldat haben zur Anwendung der Vorschrift im Falle des Haarerlasses kaum Interpretationsspielraum.
Autor abie.gail
 - 30. März 2008, 22:58:05
nun ja...

es gibt da noch die haarspangen die du vorrübergehend tragen könntest,
und die denke ich halten besser als die haarnetze...  ;)
frag einfach deine vorgesetzten ob dies in ordnung ist...

lg abie
Autor APDSFS-T
 - 30. März 2008, 22:07:18
Sie können tatsächlich nur wählen zwischen Haare ab und Haarnetz- Alternativen gibt es dazu nicht, die Rechtslage ist eindeutig. Lassen Sie es auch nicht darauf ankommen und lassen Sie das "irgendwie Mogeln" sein- es wird sofort auffallen und wird nicht nur auf Ihren Status ein schlechtes Licht werfen, vor allen Dingen dann, wenn Sie über den befohlenen Haarschnitt belehrt sind. Sie können hier als Zeitsoldat und (angehender) Vorgesetzter mit guten Beispiel vorangehen.
Zweckmäßigkeit rangiert bei Soldaten vor Schönheit.
Autor doody
 - 30. März 2008, 21:06:57
hab mal eine blöde frage:
ich hab mir vor ein paar tagen die haare ein stück abschneiden lassen und nun bekomm ich die nicht mehr alle hinten zusammen. hab heute beim sport gemerkt, dass das ziemlich nervt. am dienstag beginnt nun meine aga und ich frage mich, wie das dort mit den haaren gesehen wird. kann ich die irgendwie unter die kopfbedeckung mogeln oder bleibt mir nun nichts anderes mehr übrig, als mich für nen kurzhaarschnitt zu entscheiden (was ich sehr gern umgehen würde) ?
ein haarnetz ist nämlich nicht so mein ding!

Würde mich über schnelle antworten freuen!