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Zusammenfassung

Autor APDSFS-T
 - 03. April 2008, 12:42:15
Die Ausbildung wird, solange es noch die Möglichkeit des Bestehens gibt, fortgesetzt. Nachhilfe (Häufigkeit in Abhängigkeit des bisherigen Ausbildungsstandes und der bisher erbrachten Leistungen), Nachprüfungen in Abprache mit der IHK. Sollte es zum endgültigem Nichtbestehen kommen, läuft der Zeitvertrag in den allermeisten Fällen aus.
Autor Fiestaman
 - 03. April 2008, 12:15:12
Zitat von: APDSFS-T am 03. April 2008, 12:12:41
Wenn man schlau ist, sagt man das aber nicht so direkt, sondern schiebt andere Gründe vor. Fakt ist, dass, wenn man krank war, andere Wege greifen.

Ich glaube doch richtig denn nur durch Bocklosigkeit lässt sich eine ZAW wohl kaum unterbrechen. Wie Sie schon selbst festgestellt haben wird dann ein anderer Grund vorgeschoben z.B. Krankheit. Mir ging es darum, dass nicht der Glaube ensteht, es verhält sich wie in einer zivilen Ausbildung einfach mal ne Pause gemacht wird nur weil der Lehrgangsteilnehmer keine Lust hat. Denn das ist nicht so einfach möglich.

Haben uns da wohl falsch verstanden.

Zitat von: APDSFS-T am 03. April 2008, 12:12:41
wo Soldaten letztendlich aus bocklosigkeit die ZAW-Maßnahme ab- oder unterbrochen hatten. Hier war nicht jedem die Wichtigkeit der ZAW-Maßnahme bewusst, glaubte man doch an eine moderne Form der Freizeitorganisation durch die Bundeswehr und legte im Laufe der Zeit soldatische Verhaltensweisen ab.

Das wird leider immer häufiger, den Wenigsten ist die Wichtigkeit der ZAW bewußt.


Zitat von: APDSFS-T am 03. April 2008, 12:12:41
Wir gehen nun einen Schritt weiter, und ich denke, auch das dürfte Ihnen, Fiestaman, ebenso klar sein: Der BFD investiert eine Unsumme in die ZAW unserer angehenden Meister und Gesellen. Mit der Inanspruchnahme der ZAW-Maßnahme reduziert sich der BFD-Anspruch erheblich. Daher kann es nur Ziel sein, die ZAW-Maßnahme zu bestehen- Notfalls unter riesigen Kraftakt zwischen ZAW-Betreuungsstelle und dem Bildungsträger- wenn der Soldat mitspielt, und das sollte er.

Dessen bin ich mir durchaus bewußt, nun stellt sich eben die Frage für die Unterbrechung und ob die ZAW neu begonnen oder fortgeführt wurde. Denn auch wenn die Bundeswehr nun schon Geld in den SOldaten investiert hat, stellt sich nach dem Durchfallen die Frage aus welchen Gründen und lohnt ein weiteres investieren in diese Soldaten, bzw. ist überhaupt ein bestehen der Prüfung in Aussicht.
Autor APDSFS-T
 - 03. April 2008, 12:12:41
Sie glauben falsch.
Wenn man schlau ist, sagt man das aber nicht so direkt, sondern schiebt andere Gründe vor. Fakt ist, dass, wenn man krank war, andere Wege greifen. Grundsätzlich hat jeder Teilnehmer einer ZAW-Maßnahme die Möglichkeit, an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen. Dies wird in der Regeln nach der Meldung durch die ZAW-Betreuungsstelle an den Bildungsträger durch die HWK/IHK  geregelt. Der LT reist nach Abschluss seiner offiziellen ZAW in seine Stammeinheit und wird dann zu seiner Nachprüfung abgerufen.
Hier kommt nun der Grund meiner Frage:
Die Bereitschaft der Lehrer, jemandem "nachzuhelfen" ist bei einer Erkrankung und ansonsten guten Leistungen höher als bei anderen ZAW-Teilnehmern, welche durch chronische Lustlosigkeit (beispielsweise durch flapsige Aussagen wie "wegen ist nicht" und "blabla"; das sind Aussagen, die es Wert sind, pauschal zu hinterfragen) aufgefallen sind, höher ("Bestehwahrscheinlichkeit").
Wir gehen nun einen Schritt weiter, und ich denke, auch das dürfte Ihnen, Fiestaman, ebenso klar sein: Der BFD investiert eine Unsumme in die ZAW unserer angehenden Meister und Gesellen. Mit der Inanspruchnahme der ZAW-Maßnahme reduziert sich der BFD-Anspruch erheblich. Daher kann es nur Ziel sein, die ZAW-Maßnahme zu bestehen- Notfalls unter riesigen Kraftakt zwischen ZAW-Betreuungsstelle und dem Bildungsträger- wenn der Soldat mitspielt, und das sollte er.
Daher ist die Beantwortung im Zusammenhang mit diesem Thread schon wichtig.
Zunächst einmal wird die Erwartung des Dienstherrn gegenüber den ZAW-Teilnehmern auch durch das SG abgedeckt, es ist also keine "Spass-Veranstaltung", weitehin wird in der Regel die erworbene Qualifikation für den vorgesehenen Dienstposten in der Truppe benötigt und drittens ist das eine Möglichkeit, wenn die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten nicht funktioniert, einfacher in das Zivilleben eingegliedert werden zu können.
Eine sehr wichtige Sache also.
Vermutlich haben Sie in den zurückliegenen Jahren die selben Erfahrungen mit ZAW auf Gesellen- und Meisterebene gemacht, und wohl mit Masse "Probemunbehaftete" Lehrgangsteilnehmer gehabt, meine Erfahrungen erstecken sich leider auch auf den Bereich, wo Soldaten letztendlich aus bocklosigkeit die ZAW-Maßnahme ab- oder unterbrochen hatten. Hier war nicht jedem die Wichtigkeit der ZAW-Maßnahme bewusst, glaubte man doch an eine moderne Form der Freizeitorganisation durch die Bundeswehr und legte im Laufe der Zeit soldatische Verhaltensweisen ab.
Autor Fiestaman
 - 03. April 2008, 11:41:44
Naja durch Bocklosigkeit lässt sich glaube ich kaum eine ZAW unterbrechen ;)
Autor APDSFS-T
 - 03. April 2008, 11:40:05
Was bedeutet denn "aufgrund ist so"? Was lag denn vor? Krankheit oder bocklosigkeit?
Autor Fiestaman
 - 03. April 2008, 11:21:22
Zitat von: Deniz am 02. April 2008, 15:07:52
War bereits auf ZAW zum IT-Systemkaufmann und musste dan unterbrechen aufgrund Ist so :-)

Also hast du deine ZAW quasi jetzt zum zweiten Mal gemacht oder nach der Unterbrechung fortgeführt?

Autor Deniz
 - 03. April 2008, 10:52:10
Dienstzeit ist vorzeitig auf den 31.Oktober 2oo8 festgesetzt.

Bin nun fast 3 Jahre bei der Bundeswehr falls das was zu sagen hat!?
Autor wolverine
 - 03. April 2008, 07:42:42
Wie ist denn Ihre Dienstzeit festgesetzt?
Autor Deniz
 - 02. April 2008, 15:07:52
Also kurze vorgeschichte:
War bereits auf ZAW zum IT-Systemkaufmann und musste dan unterbrechen aufgrund Ist so :-)

Jedenfalls war ich im Anschluss 2 monate in der Stammeiheit und bin nun wieder auf ZAW!

Hab jetzt mittlerweile 1 Jahr Praktikum hintermir da Ich augrund der Projektarbeit dieses natürlich wiederholen musste!

Naja bla bla Ich komme mal zum Punkt!

Es sieht nicht wirklich gut aus was das bestehen der ZAW betrifft!

Es sind jetzt noch 4 Wochen bis zur Abschlussprüfung!!

Was geschieht falls ich wirklich durchfalle??