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Zitat von: Stephan111 am 13. April 2008, 16:55:45
so cool ists auch nicht, von scharfschützen heimtückisch abgeknallt zu werden oder andere abzuknallen so
Zitat
(1) Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, verwunden oder gefangenzunehmen. Als Heimtücke gelten Handlungen, durch die ein Gegner in der Absicht, sein Vertrauen zu mißbrauchen, verleitet wird, darauf zu vertrauen, daß er nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist Schutz zu gewähren. Folgende Handlungen gelten als Beispiele für Heimtücke:
a) das Vortäuschen der Absicht, unter einer Parlamentärflagge zu verhandeln oder sich zu ergeben;
b) das Vortäuschen von Kampfunfähigkeit infolge von Verwundung oder Krankheit;
c) das Vortäuschen eines zivilen oder Nichtkombattantenstatus und
d) das Vortäuschen eines geschützten Status durch Benutzung von Abzeichen, Emblemen oder Uniformen der Vereinten Nationen oder neutraler bzw. anderer nicht am Konflikt beteiligter Staaten.
Die Verwendung von Emblemen, Abzeichen und Uniformen des Gegners ist ebenfalls nicht erlaubt (Art. 39, (2) ZP I).
Zitat
(2) Kriegslisten sind nicht verboten. Kriegslisten sind Handlungen, die einen Gegner irreführen oder ihn zu unvorsichtigem Handeln veranlassen sollen, die aber keine Regel des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts verletzen und nicht heimtückisch sind, weil sie den Gegner nicht verleiten sollen, auf den sich aus diesem Recht ergebenen Schutz zu vertrauen. Folgende Handlungen sind Beispiele für Kriegslisten: Tarnung, Scheinstellungen, Scheinoperationen und irreführende Informationen.
Zitat von: schlammtreiber am 14. April 2008, 08:49:46
@ all:
Ich halte es nicht für angemessen, Forumsteilnehmer wegen eventueller sexueller oder sonstiger Vorlieben ihrer Partner niederzumachen.
Wir alle haben ja irgendwann mal geschworen oder gelobt die FDGO zu verteidigen, und dazu gehört im Zweifel auch das Recht des freien Bürgers schwarze Gummimasken, rosa Plüschhasenohren oder eben auch Flecktarn zu tragen und das geil zu finden.
Zitat von: Stephan111 am 13. April 2008, 14:10:33
Jetzt wurder hier viel rumdiskutiert und kritisiert und spekuliert..., aber ich weiss immer noch nicht, ob es defintiv problemlos bzw. erlaubt ist,
ZitatFeldparka mit Hoheitsanzeichen zu Zivilkleidung anzuziehen
Feldhose und Feldbluse mit Hoheitsabzeichen ohne Stiefel, Kopfbedeckung anzuziehen.
Schliesslich ist es keine komplette Montur und man erweckt nicht den Eindruck nach §132a STGB Soldat zu sein, da unvollsträndig. Oder wie ist das?
ZitatLetztendlich sind das ausgemusterte Kleidungsstücke und somit kein Eigentum der BW mehr. Und dass man sie in den Schrank legt, dafür verkauft sie wohl keiner...
Zitat von: Stephan111 am 13. April 2008, 14:10:33
... aber wieso nicht den ganzen...
Zitat von: Stephan111 am 13. April 2008, 14:10:33
aber ich weiss immer noch nicht, ob es defintiv problemlos bzw. erlaubt ist