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Autor Homie
 - 22. April 2008, 09:22:33
Zitat von: Fiestaman am 21. April 2008, 20:22:43
Soweit ich mich entsinnen kann.

Du entsinnst dich richtig.

;)
Autor Merovaeus
 - 21. April 2008, 20:25:51
Zitat von: Fiestaman am 21. April 2008, 20:22:43
Gilt nur für die 1. Anreise. Danach wirst du dich wohl mit 2.Klasse "abfinden" müssen. Soweit ich mich entsinnen kann.

In Ordnung, danke. Solange es trotzdem ICE ist, geht das schon klar.
Wäre dumm, wenn ich "R-Bahn-Springen" müsste, also eine Regionalbahn nach der anderen nutzen, da würde sich was summieren.  ;D
Autor Fiestaman
 - 21. April 2008, 20:22:43
Gilt nur für die 1. Anreise. Danach wirst du dich wohl mit 2.Klasse "abfinden" müssen. Soweit ich mich entsinnen kann.
Autor Merovaeus
 - 21. April 2008, 20:18:23
Zitat von: Homie am 21. April 2008, 16:32:15
Ab zwei Stunden reiner Fahrzeit ist sogar 1. Klasse drin...  ;)

Bin einer der "Glücklichen" (8 Stunden Fahrzeit.  ;D )

Gilt das 1.Klasse Ticket für die gesamte Grundwehrdienstzeit oder nur für die erste Anreise? (Bin FWDL23)
Sprich muss ich evtl. den Sitz in der 2.Klasse für 8 Stunden wärmen?  ;)
Autor StOPfr
 - 21. April 2008, 16:33:12
Zitat von: mailman am 21. April 2008, 16:06:42
Aber doch nur bis zum 10. MOnat oder nicht
Vielleicht verwechselst Du das mit dem Mobilitätszuschlag. Den erhalten nur GWDL, er fällt ab 10. Monat - also für FWDL - weg.
Autor Homie
 - 21. April 2008, 16:32:15
Für die Fahrt zum erstmaligen Dienstantritt muss man den der Einberufung beiliegenden Gutschein benutzen. Einfach ein paar Tage vor Dienstantritt an einem Schalter im Bahnhof Gutschein und Einberufungsbescheid vorlegen, dann erhält man ein Ticket dafür.
Ab zwei Stunden reiner Fahrzeit ist sogar 1. Klasse drin...  ;)
Autor Fiestaman
 - 21. April 2008, 16:20:41
Nein die gesamte Dienstzeit als FWDL.
Autor mailman
 - 21. April 2008, 16:06:42
Aber doch nur bis zum 10. MOnat oder nicht
Autor Piet
 - 21. April 2008, 15:54:13
Das ist ein Widerspruch in sich. ;o) Auch FWDLer erhalten den Berechtigungsausweis.
Autor mailman
 - 21. April 2008, 15:47:18
Sofern du GWDL oder FWDL bist erhältst du einen Berechtigungsausweis für kostenlose Familienheimfahrten und Fahrten zur Kaserne. Als FWDL ab dem 10. Monat ? oder SAZ gibt es das nicht.
Autor hannibal1234
 - 21. April 2008, 15:38:28
ich hätte da mal eine frage wie schaut das mit den fahrkosten aus wenn zur aga muss da
etwa 300 km mit dem zug fahren muss was bedeutet das ich ca 5-6 stunden unterwegs bin , meine eigentlich frage ist werden mit die fahrkosten vom bund erstattest bzw kriege ich die gestellt oder wie schaut das da aus ?!

thx schonmal für die antworten