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Zitat von: Andi am 24. April 2008, 13:34:47
Nein, wichtig ist nur, ob die Tatsachen, die zur Dienstunfähigkeit geführt haben vor Vertragsabschluss bereits bekannt waren
Nur wenn eine relevante Tatsache bei Vertragsabschluss verschwiegen wurde könnte die Versicherung wohl um eine Zahlung herumkommen.
Zitat von: Andi am 24. April 2008, 13:34:47
ich ob sie schon vorhanden waren, ansonsten kann man ja auch nichts verschweigen.
Zitat von: Fiestaman am 24. April 2008, 13:03:38
Im Moment ist doch überhaupt nicht klar ob die Krankheit tatsächlich durch den Dienst entstanden ist. Oder ob vorher schon einen psychische Labilität bestand. Sollte dies bei Vertragsabschluss verschwiegen worden sein, dann greift die Versicherung nicht.
ZitatZum jetzigen Zeitpunkt stünde der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht, dass diese Krankheit durch den Dienst hervorgerufen worden ist. Was dann wohl auch WDB zur Folge hätte.
ZitatAnsonsten müsste ja jedesmal die Versicherung zahlen, wenn einem SaZ plötzlich in den Sinn kommt er möchte die Verpflichtungserklärung lösen. Was in vielen Fällen ja über ein DU Verfahren läuft.
Zitat von: Andi am 23. April 2008, 11:29:56
Selbst Schuld, wenn du keine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast. Zu diesem Thema hast du in der AGA einen Unterricht vom Rahmenvertrag bekommen!
Gruß Andi
Zitat von: Lars am 23. April 2008, 11:01:00Das wird die Bw sicherlich bestreiten. Die psychische Labilität war nach deren Ansicht schon vorher vorhanden.
Also wenn man durch die Bundeswehr eine Krankheit bekommt,...